Hallo,
bei der Zwangsversteigerung gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das allerdings zum ersten möglichen Termin geltend gemacht werden muss. Wenn die betreffende Mieterin nicht auszieht, kann eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses beantragt werden, damit dann geräumt werden kann. Vorsicht ist dennoch geboten, da sich die meisten Mieter plötzlich auf enorme Mietvorauszahlungen und Baukosten berufen und Abfindungen herausschinden wollen. Im hier vorliegenden Fall sollte daher auf alle Fälle ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Am besten wäre es, wenn bereits vorher eine Räumungsvereinbarung mit dieser Mieterin abgeschlossen wird. Im übrigen dürfte diese Mieterin auch den Wert des Objekts nach unten drücken.
Viele Grüsse,
BM