möbliertes Zimmer teurer untervermieten?

Hallo!

Meine Frage:
Ich wohne zur Untermiete in einer WG, das Zimmer war laut Vertrag „teilmöbliert“, dh. ein altes Bett, eine Kommode, Mülleimer, Kleiderständer, Spiegel, Schirme, Schemel u.ä. waren noch drin. Ich musste mir aber einen Schreibtisch, einen Schrank und ein Regal selbst besorgen.

Nun, wo ich wieder ausziehe, stelle ich fest, das der Mietpreis für den Nachmieter (nicht mehr Untervermietung) um 70,00 EURO/Mt. tiefer liegt als bei mir.
Ich schluckte etwas erstaunt. Das heisst also, dass ich die ganze Zeit über einen frei ausgedachten Mietpreis bezahlt habe… Ist es rechtens, dass ich für das In-den-Keller-tragen des zurückgebliebenen Krams, den ich nicht gebrauche, auch noch monatl. 70 Euro bezahlt habe?
(Ich selbst habe auch mein altes Zimmer in einer anderen Stadt untervermietet, wo ich auch noch Kram von mir drin habe. Ich bin aber deswegen mit der Miete auch noch herunter gegangen, wiel ich den kram als Verminderung der Attraktivität des Zimmers betrachtet habe…)
Habe ich Chancen das Geld wieder zurückzubekommen? - über 6 Monate = 420 EURO = ist eine ganze Miete!
Danke und Gruss,
Markus

Hallo Markus,

man darf üblicherweise bei möbiliertem Wohnraum davon ausgehen, dass in den Kosten nicht nur Möbel enthalten sind sondern meist sind auch die Anteile von Wasser, Abwasser,Strom, Kabel , Heizung usw. enthalten. Hier also im Nachhinein
eine Rückzahlung zu wollen, dürfte nicht durchsetzbar sein.

Gruss Günter

Meine Frage:
Ich wohne zur Untermiete in einer WG, das Zimmer war laut
Vertrag „teilmöbliert“, dh. ein altes Bett, eine Kommode,
Mülleimer, Kleiderständer, Spiegel, Schirme, Schemel u.ä.
waren noch drin. Ich musste mir aber einen Schreibtisch, einen
Schrank und ein Regal selbst besorgen.

Nun, wo ich wieder ausziehe, stelle ich fest, das der
Mietpreis für den Nachmieter (nicht mehr Untervermietung) um
70,00 EURO/Mt. tiefer liegt als bei mir.
Ich schluckte etwas erstaunt. Das heisst also, dass ich die
ganze Zeit über einen frei ausgedachten Mietpreis bezahlt
habe… Ist es rechtens, dass ich für das In-den-Keller-tragen
des zurückgebliebenen Krams, den ich nicht gebrauche, auch
noch monatl. 70 Euro bezahlt habe?
(Ich selbst habe auch mein altes Zimmer in einer anderen Stadt
untervermietet, wo ich auch noch Kram von mir drin habe. Ich
bin aber deswegen mit der Miete auch noch herunter gegangen,
wiel ich den kram als Verminderung der Attraktivität des
Zimmers betrachtet habe…)
Habe ich Chancen das Geld wieder zurückzubekommen? - über 6
Monate = 420 EURO = ist eine ganze Miete!
Danke und Gruss,
Markus