Hallo,
Du hats Anspruch auf Mietminderung. Insbesondere auch auf Erstattung der zusätzlichen Kosten durch Reinigungsarbeiten. Möglicherweise muss auch wegen der Verlegung von Wasser- und Stromanlagen, auch von der Heizung Einfluss genommen werden.
Für einen Aussenstehenden ist es recht schwierig Deine Frage korrekt zu beantworten. Wenn, dann kann man nur pauschale Auskünfte erteilen. Sinnvoll wäre deshalb, nachdem Du die Umbaupläne kennst, dass Du Dich mit dem Vermieter in Verbindung setzt und mit diesem klärst, mit welchen Eingriffen in Dein tägliches Leben Du zu rechnen hast.
ich versuche seit einiger Zeit leider vergeblich – wenigstens
teilweise – verbindliche Auskünfte zu folgendem Thema zu
finden:Umbau einer Mietswohnung durch den Vermieter -> daraus
resultierende Lärmbelästigung.
Ein üblicher Umbau ausserhalb der Ruhezeiten ist natürlich erlaubt.
Seit einiger Zeit weiß ich, dass meine Nachbarn ausziehen und
die beiden Wohnungen, die sie bisher bewohnt haben,
zusammengelegt werden sollen. Insgesamt sind es 3 Wohnungen
auf unserer Etage.Jetzt würde mich interessieren, ob wir während der Bauarbeiten
eventuell das Recht haben, die Miete zu mindern. Es handelt
sich ja nicht nur um kleinere „Schönheitsreparaturen“ sondern
es sollen 1 – 2 Wände rausgerissen werden, Türen zugemauert
werden etc. (die Wohnung wird auf die Ansprüche der Nachmieter
zugeschnitten). Dadurch wird es m. E. nicht nur eine Lärm-
sondern auch eine starke Schmutzbelastung geben.Unsere Wohnung grenzt übrigens mit der Schlafzimmerwand und
mit einer Wand vom Flur an dieser Wohnung an (falls das
wichtig sein sollte).
Schätzungsweie wird niemand nachts arbeiten.
Außerdem würde mich noch interessieren, wie eine eventuelle
Mietminderung zu berechnen wäre, vielleicht gibt es dazu ja
irgendeine Formel?
Hier sind pauschale Mietminderungen möglich. Diese werden je nach Umständen von 5 % bis 50 % bewertet, bei Warmwasser- und/oder Heiungausfall in Einzelfällen sogar 70 - 100 %. Für die zusätzliche notwendige Reinigung kennst Du den Flur und das Treppenhaus. Ob der Vermieter selbst reinigen lässt - dann hast Du keinen Ansprüche - oder Du musst reinigen und kannst pro Stunden bis zu 10 EURO berechnen, ist Dir bislang nichts bekannt. Deshalb. Mal mit dem Vermieter reden. Vielleicht ist alles halb so dramatisch wie es Dir scheint. Oder gibt es Gründe, aus welchen Du ein besonderes Ruhebedürfnis auch ausserhalb der Ruhezeiten siehst ?
Gruss Günter
Ich benötige diese Infos erst einmal nur als „Vorsorge“.
Vielleicht wird das ja alles gar nicht so schlimm? Ich hoffe
es zumindest. Und wir haben auch schon angekündigt, dass wir
unserem Vermieter gern helfen werden (damit es schneller geht-), vielleicht sind es dann nur einige Wochen. Aber es ist
mir einfach lieber, genau Bescheid zu wissen
Es wäre sehr nett von euch, wenn mir jemand zu diesem Thema
irgendwelche Infos geben könnte.Liebe Grüße
Timid

Aber solange er es in angemessener Lautstärke tut haben wir da ja nichts gegen. Und notfalls wird eben mal kurz drüben geklopft, dann hört er auf. Das ist schon so abgesprochen.