Mietminderung wg Umbaulärm?

Hallo,

Du hats Anspruch auf Mietminderung. Insbesondere auch auf Erstattung der zusätzlichen Kosten durch Reinigungsarbeiten. Möglicherweise muss auch wegen der Verlegung von Wasser- und Stromanlagen, auch von der Heizung Einfluss genommen werden.

Für einen Aussenstehenden ist es recht schwierig Deine Frage korrekt zu beantworten. Wenn, dann kann man nur pauschale Auskünfte erteilen. Sinnvoll wäre deshalb, nachdem Du die Umbaupläne kennst, dass Du Dich mit dem Vermieter in Verbindung setzt und mit diesem klärst, mit welchen Eingriffen in Dein tägliches Leben Du zu rechnen hast.

ich versuche seit einiger Zeit leider vergeblich – wenigstens
teilweise – verbindliche Auskünfte zu folgendem Thema zu
finden:

Umbau einer Mietswohnung durch den Vermieter -> daraus
resultierende Lärmbelästigung.

Ein üblicher Umbau ausserhalb der Ruhezeiten ist natürlich erlaubt.

Seit einiger Zeit weiß ich, dass meine Nachbarn ausziehen und
die beiden Wohnungen, die sie bisher bewohnt haben,
zusammengelegt werden sollen. Insgesamt sind es 3 Wohnungen
auf unserer Etage.

Jetzt würde mich interessieren, ob wir während der Bauarbeiten
eventuell das Recht haben, die Miete zu mindern. Es handelt
sich ja nicht nur um kleinere „Schönheitsreparaturen“ sondern
es sollen 1 – 2 Wände rausgerissen werden, Türen zugemauert
werden etc. (die Wohnung wird auf die Ansprüche der Nachmieter
zugeschnitten). Dadurch wird es m. E. nicht nur eine Lärm-
sondern auch eine starke Schmutzbelastung geben.

Unsere Wohnung grenzt übrigens mit der Schlafzimmerwand und
mit einer Wand vom Flur an dieser Wohnung an (falls das
wichtig sein sollte).

Schätzungsweie wird niemand nachts arbeiten.

Außerdem würde mich noch interessieren, wie eine eventuelle
Mietminderung zu berechnen wäre, vielleicht gibt es dazu ja
irgendeine Formel?

Hier sind pauschale Mietminderungen möglich. Diese werden je nach Umständen von 5 % bis 50 % bewertet, bei Warmwasser- und/oder Heiungausfall in Einzelfällen sogar 70 - 100 %. Für die zusätzliche notwendige Reinigung kennst Du den Flur und das Treppenhaus. Ob der Vermieter selbst reinigen lässt - dann hast Du keinen Ansprüche - oder Du musst reinigen und kannst pro Stunden bis zu 10 EURO berechnen, ist Dir bislang nichts bekannt. Deshalb. Mal mit dem Vermieter reden. Vielleicht ist alles halb so dramatisch wie es Dir scheint. Oder gibt es Gründe, aus welchen Du ein besonderes Ruhebedürfnis auch ausserhalb der Ruhezeiten siehst ?

Gruss Günter

Ich benötige diese Infos erst einmal nur als „Vorsorge“.
Vielleicht wird das ja alles gar nicht so schlimm? Ich hoffe
es zumindest. Und wir haben auch schon angekündigt, dass wir
unserem Vermieter gern helfen werden (damit es schneller geht

-), vielleicht sind es dann nur einige Wochen. Aber es ist

mir einfach lieber, genau Bescheid zu wissen :smile:

Es wäre sehr nett von euch, wenn mir jemand zu diesem Thema
irgendwelche Infos geben könnte.

Liebe Grüße

Timid

Hallo Günter,

Hallo,

Du hats Anspruch auf Mietminderung. Insbesondere auch auf
Erstattung der zusätzlichen Kosten durch Reinigungsarbeiten.
Möglicherweise muss auch wegen der Verlegung von Wasser- und
Stromanlagen, auch von der Heizung Einfluss genommen werden.

Für einen Aussenstehenden ist es recht schwierig Deine Frage
korrekt zu beantworten. Wenn, dann kann man nur pauschale
Auskünfte erteilen. Sinnvoll wäre deshalb, nachdem Du die
Umbaupläne kennst, dass Du Dich mit dem Vermieter in
Verbindung setzt und mit diesem klärst, mit welchen Eingriffen
in Dein tägliches Leben Du zu rechnen hast.

ich versuche seit einiger Zeit leider vergeblich – wenigstens
teilweise – verbindliche Auskünfte zu folgendem Thema zu
finden:

Umbau einer Mietswohnung durch den Vermieter -> daraus
resultierende Lärmbelästigung.

Ein üblicher Umbau ausserhalb der Ruhezeiten ist natürlich
erlaubt.

Natürlich, ist klar :smile: Das hatte ich nur geschrieben um das Thema zuerst einmal ganz knapp zu umreißen :smile:

Seit einiger Zeit weiß ich, dass meine Nachbarn ausziehen und
die beiden Wohnungen, die sie bisher bewohnt haben,
zusammengelegt werden sollen. Insgesamt sind es 3 Wohnungen
auf unserer Etage.

Jetzt würde mich interessieren, ob wir während der Bauarbeiten
eventuell das Recht haben, die Miete zu mindern. Es handelt
sich ja nicht nur um kleinere „Schönheitsreparaturen“ sondern
es sollen 1 – 2 Wände rausgerissen werden, Türen zugemauert
werden etc. (die Wohnung wird auf die Ansprüche der Nachmieter
zugeschnitten). Dadurch wird es m. E. nicht nur eine Lärm-
sondern auch eine starke Schmutzbelastung geben.

Unsere Wohnung grenzt übrigens mit der Schlafzimmerwand und
mit einer Wand vom Flur an dieser Wohnung an (falls das
wichtig sein sollte).

Schätzungsweie wird niemand nachts arbeiten.

Na, da kennst du meinen Vermieter schlecht :wink: Aber solange er es in angemessener Lautstärke tut haben wir da ja nichts gegen. Und notfalls wird eben mal kurz drüben geklopft, dann hört er auf. Das ist schon so abgesprochen.

Außerdem würde mich noch interessieren, wie eine eventuelle
Mietminderung zu berechnen wäre, vielleicht gibt es dazu ja
irgendeine Formel?

Hier sind pauschale Mietminderungen möglich. Diese werden je
nach Umständen von 5 % bis 50 % bewertet, bei Warmwasser-
und/oder Heiungausfall in Einzelfällen sogar 70 - 100 %. Für
die zusätzliche notwendige Reinigung kennst Du den Flur und
das Treppenhaus. Ob der Vermieter selbst reinigen lässt - dann
hast Du keinen Ansprüche - oder Du musst reinigen und kannst
pro Stunden bis zu 10 EURO berechnen, ist Dir bislang nichts
bekannt. Deshalb. Mal mit dem Vermieter reden. Vielleicht ist
alles halb so dramatisch wie es Dir scheint. Oder gibt es
Gründe, aus welchen Du ein besonderes Ruhebedürfnis auch
ausserhalb der Ruhezeiten siehst ?

Wie oft muss denn dann der Flur / das Treppenhaus gereinigt werden? Ist natürlich jetzt bestimmt auch schwer, das pauschal zu sagen aber hier geht es mir darum, dass wir unser Treppenhaus nicht selbst reinigen (wir haben dafür eine ganz liebe Frau, die das immer super ordentlich macht). Müsste der Vermieter dann - bei übermäßiger Verschmutzung - notfalls die Hausperle jeden Tag kommen lassen oder können wir das auch trotzdem selbst reinigen (ist ja auch nicht so ein großes Problem, das Treppenhaus ist ja kein Ballsaal :smile:

Gründe für außerplanmäßige Ruhezeiten sehe ich erstmal keine, die Lärmbelästigung im Schlafzimmer ist für mich wahrscheinlich nur dann ein Problem, wenn ich am PC sitze, der - aus Platzgründen - im Schlafzimmer steht.

Gruss Günter

Ich grüße auch ganz herzlich
und danke dir sehr für die rasche Info,

Timid

PS.: Ich habe verschiedene Gerichtsurteile im Internet zum Thema „Baulärm“ gefunden. Bloß leider finde ich dazu nur die Aktenzeichen, nirgendwo die genauen Texte. Gibt es dazu irgendwo eine Datenbank, die ich nur nicht finden kann? (Wenn ich so etwas nämlich hätte finden können hätte ich vielleicht gar nicht hier posten brauchen, aber nur mit den Aktenzeichen kann ich eben nichts anfangen.)

Ich benötige diese Infos erst einmal nur als „Vorsorge“.
Vielleicht wird das ja alles gar nicht so schlimm? Ich hoffe
es zumindest. Und wir haben auch schon angekündigt, dass wir
unserem Vermieter gern helfen werden (damit es schneller geht

-), vielleicht sind es dann nur einige Wochen. Aber es ist

mir einfach lieber, genau Bescheid zu wissen :smile:

Es wäre sehr nett von euch, wenn mir jemand zu diesem Thema
irgendwelche Infos geben könnte.

Liebe Grüße

Timid

Hallo Timid,

Wie oft muss denn dann der Flur / das Treppenhaus gereinigt
werden? Ist natürlich jetzt bestimmt auch schwer, das pauschal
zu sagen aber hier geht es mir darum, dass wir unser
Treppenhaus nicht selbst reinigen (wir haben dafür eine ganz
liebe Frau, die das immer super ordentlich macht).

Dann muss diese Frau zusätzliche Stunden leisten, um den Baustaub zu entfernen. Diese Kosten hat dann der Vermieter zu tragen. Es reicht daher nicht aus, wenn der Vermieter diese Reinemachfrau beauftragt, weiterhin wie bisher zu reinigen. Er hat dafür zu sorgen, dass der Dreck aus dem Bauvorhaben nicht in die Wohnung der Mieter geschleppt werden kann.

Müsste der

Vermieter dann - bei übermäßiger Verschmutzung - notfalls die
Hausperle jeden Tag kommen lassen

ja oder aber Dein Hinweis, ihr macht es und der Vermieter zahlt an Euch direkt. Dies fällt im Übrigen nicht unter Eichels Jagdsteuer, auch Mini-Job genannt.

oder können wir das auch

trotzdem selbst reinigen (ist ja auch nicht so ein großes
Problem, das Treppenhaus ist ja kein Ballsaal :smile:

Gründe für außerplanmäßige Ruhezeiten sehe ich erstmal keine,
die Lärmbelästigung im Schlafzimmer ist für mich
wahrscheinlich nur dann ein Problem, wenn ich am PC sitze, der

  • aus Platzgründen - im Schlafzimmer steht.

PS.: Ich habe verschiedene Gerichtsurteile im Internet zum
Thema „Baulärm“ gefunden. Bloß leider finde ich dazu nur die
Aktenzeichen, nirgendwo die genauen Texte. Gibt es dazu
irgendwo eine Datenbank, die ich nur nicht finden kann? (Wenn
ich so etwas nämlich hätte finden können hätte ich vielleicht
gar nicht hier posten brauchen, aber nur mit den Aktenzeichen
kann ich eben nichts anfangen.)

Diese Urteile sind in Fachzeitschriften und in Kommentaren zum Mietrecht abgedruckt. Suchst Du etwas genaues ?

Gruss Günter