Liebe Experten,
wo kann ich erfahren (wenn nicht hier…), in welcher Höhe man die Miete mindern kann wenn z.b. bei einem Mieter, der im zweiten und dritten Stock wohnt, seit fast zwei Monaten der elektrische Türaufdrücker kaputt ist? Und um wieviel kann man die Miete mindern, wenn es keinen Briefkasten gibt, weder drinnen noch draußen? (Ist das Pflicht, dass es einen geben muss?)
Grüße und Dank,
pascale
Hallo Pascal,
wo kann ich erfahren (wenn nicht hier…), in welcher Höhe man
die Miete mindern kann wenn z.b. bei einem Mieter, der im
zweiten und dritten Stock wohnt, seit fast zwei Monaten der
elektrische Türaufdrücker kaputt ist? Und um wieviel kann man
die Miete mindern, wenn es keinen Briefkasten gibt, weder
drinnen noch draußen? (Ist das Pflicht, dass es einen geben
muss?)
Ein defekter Türöffner berechtigt zu einer Mietminderung von 3- 9 % der Kaltmiete. Schlage also 5 % vor. Der Vermieter ist zudem verpflichtet einen Briefkasten zu stellen. Er hat so gross zu sein, dass zumindest Briefumschläge DIN A 4 eingeworfen werden können. LG Mannheim WM 1976, 231; AG München ZMR 1989, 25. Mietminderung hier höchstens 3 % zusätzlich.
Bitte aber beachten, dass der Vermieter über den Mangeln informiert sein muss - schriftlich - und ein Termin zur Mängelbeseitigung zu setzen ist.
Gruss Günter
Ein defekter Türöffner berechtigt zu einer Mietminderung von
3- 9 % der Kaltmiete. Schlage also 5 % vor. Der Vermieter ist
zudem verpflichtet einen Briefkasten zu stellen. Er hat so
gross zu sein, dass zumindest Briefumschläge DIN A 4
eingeworfen werden können. LG Mannheim WM 1976, 231; AG
München ZMR 1989, 25. Mietminderung hier höchstens 3 %
zusätzlich.
Bitte aber beachten, dass der Vermieter über den Mangeln
informiert sein muss - schriftlich - und ein Termin zur
Mängelbeseitigung zu setzen ist.
Gruss Günter
Hallo Günter,
danke für die schnelle Antwort. Wie lang (kurz) muss denn die Frist sein, die man setzen kann?
Gruß,
pascale
knappe Zusatzfrage
Hallo Günter,
müssen bei den Briefkästen die DINA4-Umschläge knickfrei eingeworfen werden können?
Danke für die Auskunft
Franz
Hallo Pascal,
Und um wieviel kann man
die Miete mindern, wenn es keinen Briefkasten gibt, weder
drinnen noch draußen? (Ist das Pflicht, dass es einen geben
muss?)
Ein defekter Türöffner berechtigt zu einer Mietminderung von
3- 9 % der Kaltmiete. Schlage also 5 % vor. Der Vermieter ist
zudem verpflichtet einen Briefkasten zu stellen. Er hat so
gross zu sein, dass zumindest Briefumschläge DIN A 4
eingeworfen werden können. LG Mannheim WM 1976, 231; AG
München ZMR 1989, 25. Mietminderung hier höchstens 3 %
zusätzlich.
Bitte aber beachten, dass der Vermieter über den Mangeln
informiert sein muss - schriftlich - und ein Termin zur
Mängelbeseitigung zu setzen ist.
Gruss Günter
Grundsätzlich sollte man für eine Frist 14 Tage ansetzen.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]