Kündigen: welcher Stichtag nach altem Recht?

Hallo Mietexperten,

eine Wohnung muß nach altem Recht gekündigt werden. Beginn des Mietverhältnisses: 1.9.85, es gilt also die Über-10-Jahres-Regelung mit einjähriger Kündigungsfrist.

Nur: zu wann? Zum Jahresende? Zum Kalendertag des Einzugs? Zum Wunsch-Auszugstermin?
Wann also muß die Kündigung spätestens beim Vermieter sein, wenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der Wohnung ausgezogen werden soll?

Vielen Dank für Infos!
Gruß Marlene

Immer spätestens zum 3. Werktag eines Monats muss die Kündigung dem Vermieter zugegangen sein.
Für März also der 03.03.04

Gruss
Marie

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Hallo Marlene,

eine Wohnung muß nach altem Recht gekündigt werden. Beginn des
Mietverhältnisses: 1.9.85, es gilt also die
Über-10-Jahres-Regelung mit einjähriger Kündigungsfrist.

Nur: zu wann? Zum Jahresende? Zum Kalendertag des Einzugs? Zum
Wunsch-Auszugstermin?

Wie Marie bereits hingewiesen hat, kannst Du z.B. bis spätestens 03.03.2004 kündigen. Die Kündigung muss spätestens zum 3. Werktag eines Monats eingehen, damit der Monat noch zählt,an dem die Kündigung abgegeben wird. Dann kündigst Du zum 28.02.2005. Willst Du früher ausziehen, frage bei Deinem Vermieter höflich nach, ob er mit einer kürzeren Kündigungsfrist, mit einer Vertragsaufhebung durch Nachmieterstellung oder einfach durch Aufhebungsvertrag bereit ist, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Bitte schriftlich eine mögliche vorzeitige Beendigung vereinbaren.

Gruss Günter

Wann also muß die Kündigung spätestens beim Vermieter sein,
wenn zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der Wohnung ausgezogen
werden soll?

Vielen Dank für Infos!
Gruß Marlene