Müssen Mieter Nachmietinteressenten reinlassen?

Hallo,

unsere Mieter wollen kündigen, müssen sie Mietinteressenten in die Wohnung reinlassen?

Da sie schon zum 1.5. rauswollen, bin ich am überlegen, ob man sagen kann, dass das okay ist, wenn wir bis dahin Mieter gefunden haben (die sie zur Besichtigung natürlich auch reinlassen müssten), ansonsten müssten sie die Miete bis zum 1.6. zahlen. Ist so etwas rechtlich okay?

Vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus.

Dagmar

Hallo Dagmar,

ein Mieter muss , wenn er gekündigt hat, nachmietinteressenten zur Besichtigung in die Wohnung lassen. Du musst jedoch darauf achten, dass - wenn entsprechende Besichtigungszeiten im Mietvertrag vereinbart sind - diese eingehalten und rechtzeitig auch mitgeteilt werden. Bei berufstätigen Mietern sollte mindestens vier Tage zuvor eine Besichtigung vereinbart werden, bei nicht berufstätigen Mietern reichen zwei Tage aus. Du solltest, wenn sich die Mieter weigern sollten, einen Nachmietinteressenten in die Wohnung zu lassen, den Mietern schriftlich mitteilen, dass sie voll haften für etwaige Mietausfälle, wenn durch ihr Verhalten eine nahtlose Weitervermietung nicht möglich ist.

unsere Mieter wollen kündigen, müssen sie Mietinteressenten in
die Wohnung reinlassen?

Da sie schon zum 1.5. rauswollen, bin ich am überlegen, ob man
sagen kann, dass das okay ist, wenn wir bis dahin Mieter
gefunden haben (die sie zur Besichtigung natürlich auch
reinlassen müssten), ansonsten müssten sie die Miete bis zum
1.6. zahlen. Ist so etwas rechtlich okay?

Selbstverständlich.

Gruss Günter

wolle me se reilasse?
Hallo Dagmar,
natürlich müssen die Bewohner Interessenten in die Wohnung zur Besichtigung lassen, aber nur nach vorheriger Absprache.
Schönen Abend
Franz

unsere Mieter wollen kündigen, müssen sie Mietinteressenten in
die Wohnung reinlassen?

Da sie schon zum 1.5. rauswollen, bin ich am überlegen, ob man
sagen kann, dass das okay ist, wenn wir bis dahin Mieter
gefunden haben (die sie zur Besichtigung natürlich auch
reinlassen müssten), ansonsten müssten sie die Miete bis zum
1.6. zahlen. Ist so etwas rechtlich okay?

Vielen Dank für Eure Antworten schon im Voraus.

Dagmar

Hallo

Ich möchte meinen S… hier auch noch zugeben.
Im Gesetz ist nicht geregelt, ob und bei welchen Gelegenheiten der Vermieter die vermieteten Räume besichtigen darf. In der Rechtspraxis haben sich für ein Besichtigungsrecht verschiedene Fallgruppen gebildet.
Ein Besichtigungsrecht besteht, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist und der Vermieter einem Mietinteressenten die Wohnung zeigen möchte. Das Besichtigungsrecht setzt hier voraus, dass die Beendigung mit hinreichender Sicherheit feststeht.
Bereithaltungspflicht
Der Mieter ist nicht verpflichtet, sich an bestimmten Tagen bereitzuhalten, damit der Vermieter mit möglichen Mietinteressenten (die sich auf eine Anzeige melden sollen) erscheinen kann.
Der Vermieter muss den Mietinteressenten begleiten. Ohne Begleitung ist der Mietinteressent grundsätzlich nicht zur Besichtigung berechtigt. Eine Ausnahme kann gelten, wenn der Vermieter den Interessenten namentlich benennt und dieser sich gegenüber dem Mieter ausweist. Der Mieter hat seinerseits aber keinen Anspruch darauf, dass der Interessent alleine erscheint. Dies gilt auch dann, wenn zwischen den Parteien starke Spannungen bestehen.

Am Besten mit dem Mieter im Vorfeld abklären welche Zeiten zwecks Besichtigungen für beide Seiten annehmbar sind.

Gruss
Marie

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