Zurücktreten vom Mietvertrag?!?

Eine Person wollte eine Wohnung mieten. Der Vermieter zeigte ihm eine andere Wohnung eine Etage höher, da der alte Mieter noch nicht ausgezogen sei und machte Angaben über verschiedene Raumabmessungen.

Daraufhin, da alle Angaben den Wünschen der Person entsprachen, gingen beide einen Mietvertrag ein.

Da der alte Mieter noch nicht ausgezogen war, konnte der neue Mieter weder diese Wohnung besichtigen, noch sonst irgendwelche Informationen einholen. Darauf fährt der Vermieter für ca. drei Wochen in den Urlaub.

Nach dieser Zeit erst konnte der neue Mieter die Wohnung besichtigen, und stellte fest, das einige Angaben die der Vermieter gemacht hatte nicht der Realität entsprechen. Einige Räume waren viel kleiner als es der Vermieter vorher geschildert hatte.

Da aber ja jetzt das Vertrags- Widerrufsrecht abgelaufen ist fragt sich der neue Mieter wie es weitergehen kann, denn er kann es sich nicht leisten die kleineren Räume in kauf zunehmen.

Wie sieht es Rechtlich aus??? Kann der neue Mieter trotzdem vom Mietvertrag zurücktreten???

Rücktritt vom Mietvertrag
Hi Moog,
der Wohnung fehlt die zugesicherte Eigenschaft. Daher kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten oder Ersatzleistung verlangen.

Darauf fährt der

Vermieter für ca. drei Wochen in den Urlaub.

Nach dieser Zeit erst konnte der neue Mieter die Wohnung
besichtigen, und stellte fest, das einige Angaben die der
Vermieter gemacht hatte nicht der Realität entsprechen. Einige
Räume waren viel kleiner als es der Vermieter vorher
geschildert hatte.

Hallo,
ein Rücktritt vom Vertrag in Verbindung mit einem Widerrufsrecht gibt es im Mietrecht nicht. Es gibt für den Abschluss eines Mietvertrages auch kein Widerrufsrecht. Dieser Vertrag kann also höchstens durch Anfechtung angegangen werden. Die Aussichten sind gering, hier Recht zu bekommen.

Eine Person wollte eine Wohnung mieten. Der Vermieter zeigte

ihm eine andere Wohnung eine Etage höher, da der alte Mieter
noch nicht ausgezogen sei und machte Angaben über verschiedene
Raumabmessungen.

Daraufhin, da alle Angaben den Wünschen der Person
entsprachen, gingen beide einen Mietvertrag ein.

Da der alte Mieter noch nicht ausgezogen war, konnte der neue
Mieter weder diese Wohnung besichtigen, noch sonst
irgendwelche Informationen einholen. Darauf fährt der
Vermieter für ca. drei Wochen in den Urlaub.

Diesen Sachvortrag mag ich nicht anzuerkennen. Weshalb soll man eine Wohnung nicht besichtigen können, wenn dort noch jemand wohnt ?

Nach dieser Zeit erst konnte der neue Mieter die Wohnung
besichtigen, und stellte fest, das einige Angaben die der
Vermieter gemacht hatte nicht der Realität entsprechen. Einige
Räume waren viel kleiner als es der Vermieter vorher
geschildert hatte.

Da aber ja jetzt das Vertrags- Widerrufsrecht abgelaufen ist
fragt sich der neue Mieter wie es weitergehen kann, denn er
kann es sich nicht leisten die kleineren Räume in kauf
zunehmen.

Dre Mieter hat sich mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt und dann einen Vertrag geschlossen. In solchen Fällen gilt das Widerrufsrecht nicht. Wenn Du z.B. einen Versicherungsvertreter in die Wohnung bestellst und einen Vertrag abschliesst, fehlt Dir dieses Recht auch.

Wie sieht es Rechtlich aus??? Kann der neue Mieter trotzdem
vom Mietvertrag zurücktreten???

Nein, wie oben, er kann den Vertrag nur anfechten. Er wird aber eine arglistige Täuschung bewiesen müssen. Wobei nicht nur ich, sondern auch andere, die in solchen Fragen juristisch tätig sind, sich fraen, wo in solchen Fällen eine arglistige Täuschung liegen soll, wenn ein Mieter nicht darauf besteht, dass er in die eigentliche Wohnung, auch wenn diese noch bewohnt ist, einen Blick werfen darf. Wer kauft denn in DE ein Auto, wenn der Verkäufer dasselbe Modell als Verkaufsobjekt anbietet, jedoch mit dem Hinweis, dass das eigentliche Auto noch vom alten Besitzer gefahren wird und erst benutzt und besichtigt werden kann, wenn es der alte Eigentümer zurückgegeben hat.

Gruss Günter