Warmwasser ab 23 Uhr

Hallo

Muß die Warmwasserversorgung bei einer Mietwonung eigendlich rund um die Uhr laufen.

Wenn ja kann ich eine Mietminderung machen.

MFG

Michael

Allgemein hierzu:

Wenn eine Wohnung mit Warmwasserversorgung vermietet wurde, so muss der Vermieter die Anlage das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb halten. Das warme Wasser muss dabei eine Temperatur zwischen 40 und 50 Grad C haben. Mangelt es hieran, so ist eine Minderung gerechtfertigt
hierzu AG Köln, a.a.O.: 7,5 % der Bruttomiete, wenn zwischen 22 Uhr und 7 Uhr kein warmes Wasser zur Verfügung steht.

Entgegenstehende Formularklauseln verstoßen gegen § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Der Umstand, dass das warme Wasser erst nach dem Ablaufen des in den Leitungen stehenden Kaltwassers zur Verfügung steht, kann nicht als Mangel bewertet werden.

Höhe der Mietminderung ist immer Einzelfall bezogen in den Urteilen, deshalb können diese nur als grobe Richtung erwertet werden.

Gruss
Marie

Danke danke

MFG
michael