Tausch der Wohnungstür

Hallo Freunde,
ich hoffe ich kann mich einiger Maßen verständlich ausdrücken.
Folgende Frage:
Wohnung A - Einzug im November (Nachmieter) Direkte Wohnungsübernahme.
Wohnung B - Leerstand, etwa zur selben Zeit Nachmieter und gleichzeitig Gurndsanierung der Wohnung.
Beide Wohnungen hatte uralte Wohnungstüren.
In wohnung B wurde im Zuge der Grundsanierung die Tür gewechselt.
Jetzt bekommt Mieter der Wohnung A ein Schreiben, daß im ganzen Haus die Türen gewechselt werden - wo noch nicht geschehen.

Hat Mieter A eine Chance dagegen vorzugehen? Hätte man das nicht gleichzeitig mit Wohnung B erledigen können?
Was ist mit enstehenden Kosten für Neurenovierungen, schließlich wurde der Korridor ja neu renoviert. Was ist mit Kosten für Nachschlüssel, schließlich wurden für die alte Tür Schlüssel angefertigt, die jetzt noch mal neu angefertigt werden müssen.
Was ist mit enstehenden unannehmlichkeiten durch Bauarbeiten, Schlutz und Lärm. Urlaubstag ml ganz zu schweigen, den man für den Tag nehmen muß.

Vielen Dank für Eure Infos und Hilfe.

Hallo

Auch wenn dein Einwand sinnvoll ist, ein Anrecht hat man hierauf nicht.

Was ist mit enstehenden Kosten für Neurenovierungen,
schließlich wurde der Korridor ja neu renoviert. Was ist mit
Kosten für Nachschlüssel, schließlich wurden für die alte Tür
Schlüssel angefertigt, die jetzt noch mal neu angefertigt
werden müssen.
Was ist mit enstehenden unannehmlichkeiten durch Bauarbeiten,
Schlutz und Lärm. Urlaubstag ml ganz zu schweigen, den man für
den Tag nehmen muß.

Einfach in einem freundlichen Gespräch mit dem Vermieter abklären

Gruss
Marie