Hallo Experten
Nehmen wir an, eine Familie muss wiedermal umziehen. Gibt es eine Klausel, mit der man eine Langzeitvermietung vereinbaren kann? Die Familie könnte jetzt schon das 4. Mal wegen Eigenbedarf von Vermietern umziehen. Wie sieht es mit Mieterschutz im Alter aus? Ab welchem Alter trfft der ein?
Danke für die Antworten
MfG Wolfgang
Hsllo Wolfgang,
Man kann mit seinem Vermieter vereinbaren „Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen“ oder aber, was auch nach neuem Mietrecht zulässig ist, es wird vereinbart „Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten vor Ablauf von zehn Jahren nicht gekündigt werden, soweit sich eine Kündigung nicht auf das ausserordentliche Kündigungsrecht bezieht“ ". Selbstverständlich könnte auch vereinbart werden „Das Mietverhältnis kann ohne die im Gesetz genannten ausserordentlichen Kündigungsgründe solange nicht gekündigt werden, solange ein Mieter, der im Mietvertrag Vertragspartner ist, lebt“. Wobei man hier selten jemand finden wird. Letztlich kann auch vereinbart werden, dass der Vermieter vor Ablauf von xx Jahren nicht ordentlich kündigen kann. Grundsätzlich bleibt in solchen Fällen aber immer die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung wegen Mietrückständen, Körperverletzung gegen den Vermieter und andere Straftaten möglich.
Gruss Günter