Renovierung bei Auszug/ Zeitmietvertrag kündigen

Guten Tag,

ich suche schon eine ganze Weile im Netz, aber finde nicht so recht eine passende Antwort auf ein (theoretisches) Problem. Deshalb versuche ich es mal hier.

Das Problem lautet wie folgt:

  1. Eine Person hat im März 2002 einen 3-jährigen Zeitmietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen und diesen unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten Ende November schriftlich zum 29.02.2004 gekündigt. Nun weigert sich ihr Vermieter, die Kündigungfrist unter Hinweis auf das eigentliche Vertragsende (29.02.2005) anzuerkennen und behält sich vor, etwaige Mietausfälle geltend zu machen. Ich habe irgendwo im Internet gelesen, dass nach neuer Rechtsprechung Zeitmietverträge als unbefristete Mietverträge gelten, wenn der Befristungsgrund nicht ausdrücklich im Vertrag angegeben ist. Eine solche ausdrückliche Begründung fehlt bei diesem angenommenen Vertrag, weshalb ich von einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgehen würde.
    Frage: Wie könnte die Person da sauber rauskommen? Muss sie sich einen Anwalt nehmen?

  2. Meine zweite Frage ist, ob jemand hier weiss, was gilt, wenn der Vertragstext nicht ganz genau vorgibt, wie die Wohnung zu übergeben ist.
    In dem angenommenen Vertrag steht: „Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und fachmännisch renoviert, Rauhfaser weiss, zurückzugeben!“
    Der Vermieter meint, der Satz bedeute, man müsse die Wohnung komplett neu mit Rauhfaser tapezieren und weiss streichen. Ich denke dagegen, das der Satz bedeutet, dass man die bereits beim Einzug vorhandenen Rauhfasertapeten einfach nur wieder weiss zu streichen habe.
    Frage: Gibt es dazu Auslegungsregeln? Wie wird sowas im Allgemeinen bewertet?

Heikel wird die ganze Angelegenheit zusätzlich dadurch, dass der Vermieter bei einem kurzen Telefonat mündlich die Person darauf festnageln wollte und sie sich dann unüberlegt dazu bereit erklärt hat, zu tapezieren. Mir kommt das Ganze jedoch nicht mehr ganz koscher vor, zumal die Wohnung auch nicht neu tapeziert und gestrichen war, als die Person dort einzog.
Frage: Ist sie jetzt durch ihre mündliche, telefonische Zusage dazu verpflichtet, zu tapezieren? Kann sie das widerrufen?

Ich bin für jede Anregung, wie diese verfahrene Situation in den Griff zu kriegen ist, dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian

PS: Die Person bewohnt die Wohnung im Moment nicht mehr. Sie ist in relativ gutem Zustand (Löcher in der Wand sind alle verspachtelt usw.) Es fehlt praktisch nur noch die Farbe.

Hallo Sebastian,

Frage: Wie könnte die Person da sauber rauskommen? Muss sie sich
einen Anwalt nehmen?

Wenn im Mietvertrag kein Gründ für die zeitliche Befristung angegeben sind, so ist es ein unbefristeter Vertrag ( § 575 (1) ² ). Man kann also mit drei Monaten Frist kündigen.

In dem Vertrag steht: „Die Mieträume sind zum
Vertragsablauf geräumt, sauber und fachmännisch renoviert,
Rauhfaser weiss, zurückzugeben!“

Der Vertragstext ist klar. Zum Ablauf des Vertrages ist eine vollständig renovierte Wohnung geschuldet. Neue Tapeten sind nicht geschuldet. Diese Vereinbarung wurde auch nicht getroffen.

Der Vermieter meint, der Satz bedeute, man müsse die Wohnung komplett
neu mit Rauhfaser tapezieren und weiss streichen. Ich denke dagegen,
das der Satz bedeutet, dass man die bereits beim Einzug vorhandenen
Rauhfasertapeten einfach nur wieder weiss zu streichen habe.

Was heisst denn nur wieder ? Heisst dies, dass die Person bei Einzug renoviert hat ? Dann sollte sie in den Mietvertrag schauen, was dort als Schönheitsreparatur vereinbart ist. Da es noch keine drei Jahre sind, schuldet sie dann nichts, wenn sie bei Einzug renoviert hat. Zum anderen ist dann die Vereinbarung grob unbillig und unwirksam, denn der Vermeietr verlangt von ihr mehr Leistungen als sie abwohnen konnte.

Frage: Gibt es dazu Auslegungsregeln? Wie wird sowas im
Allgemeinen bewertet?

Heikel wird die ganze Angelegenheit zusätzlich dadurch, dass der
Vermieter bei einem kurzen Telefonat mündlich die Person darauf
festnageln wollte und sie sich dann unüberlegt dazu bereit erklärt
hat, zu tapezieren. Mir kommt das Ganze jedoch nicht mehr ganz
koscher vor, zumal die Wohnung auch nicht neu tapeziert und
gestrichen war, als die Person dort einzog.
Frage: Ist sie jetzt durch ihre mündliche, telefonische Zusage dazu
verpflichtet, zu tapezieren? Kann sie das widerrufen?

Möglicherweise ja, möglicherweise, wenn der Vermieter an sie herangetreten ist, nein. Sie muss dann aber ihre Zusage gemäß dem § 355 BGB Widerrufsrecht i.V. m. § 312 ff sofort widerrufen. Es wird aber auf jeden Fall schwierig sein, diese Zusage zu widerrufen, es sei denn, der Vermieterr fordert willkürliche Massnahmen. Dazu müsste man den Vertrag insgesamt genau kennen. Sollte aber die Zusage in einem Satz wie „Sie können ausziehen, aber nur wenn sie auch tapezieren“ gefallen sein, kannst Du diese Zusage wegen Nötigung widerrufen.

Frage: Ist sie jetzt durch ihre mündliche, telefonische Zusage dazu
verpflichtet, zu tapezieren? Kann sie das widerrufen?

Im Prinzip ja, ausser es liegt eine Straftat wie Nötigung vor oder ein Verstoss gegen eine andere Rechtsnorm.

Die Person sollte mit dem Mietvertrag den nächst gelegenen Mieterverein aufsuchen.

Gruss Günter

Frage an Günter
Hallo Günter

  1. Meine zweite Frage ist, ob jemand hier weiss, was gilt,
    wenn der Vertragstext nicht ganz genau vorgibt, wie die
    Wohnung zu übergeben ist.
    In unserem Vertrag steht: „Die Mieträume sind zum
    Vertragsablauf geräumt, sauber und fachmännisch renoviert,
    Rauhfaser weiss, zurückzugeben!“

Der Vertragstext ist klar. Zum Ablauf des Vertrages ist eine
vollständig renovierte Wohnung geschuldet. Neue Tapeten sind
nicht geschuldet. Diese Vereinbarung wurde auch nicht
getroffen.

Wirksame Klausel?
Unzulässige Klausel
Im Unterschied zur Renovierungsklausel verstößt eine Vereinbarung, wonach der Mieter verpflichtet sein soll, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat (Rückgabeklausel), gegen § 307 BGB. Diese Klausel kann nicht wirksam in einem Formularvertrag vereinbart werden
Hierzu auch BGH, NZM 1998, 710
OLG Hamm, RE v. 27.2.1981, Weber/Marx, S. I/110
OLG Frankfurt, RE v. 22.9.1981, Weber/Marx, S. I/114.
Anders, wenn der Mieter zur Durchführung der rückständigen, d.h. fälligen Schönheitsreparaturen verpflichtet wird.

Wo liegt mein gedanklicher Fehler?

Gruss
Marie

Hallo Marie,

  1. Meine zweite Frage ist, ob jemand hier weiss, was gilt,
    wenn der Vertragstext nicht ganz genau vorgibt, wie die
    Wohnung zu übergeben ist.
    In unserem Vertrag steht: „Die Mieträume sind zum
    Vertragsablauf geräumt, sauber und fachmännisch renoviert,
    Rauhfaser weiss, zurückzugeben!“

Der Vertragstext ist klar. Zum Ablauf des Vertrages ist eine
vollständig renovierte Wohnung geschuldet. Neue Tapeten sind
nicht geschuldet. Diese Vereinbarung wurde auch nicht
getroffen.

Wirksame Klausel?
Unzulässige Klausel
Im Unterschied zur Renovierungsklausel verstößt eine
Vereinbarung, wonach der Mieter verpflichtet sein soll, die
Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben,
und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden
Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat
(Rückgabeklausel), gegen § 307 BGB. Diese Klausel kann nicht
wirksam in einem Formularvertrag vereinbart werden
Hierzu auch BGH, NZM 1998, 710
OLG Hamm, RE v. 27.2.1981, Weber/Marx, S. I/110
OLG Frankfurt, RE v. 22.9.1981, Weber/Marx, S. I/114.

Hier würde ich das Urteil des BGH VIII ZR 308/02 v. 14.05.2003 nehmen. Es schreibt aber letztlich im Grundsatz nur fest, was Du mit den zitierten anderen Urteilen darstellt. Der Schwerpunkt liegt ja auf „unabhängig wann die letzten Schönheitsreparaturen erfolgt sind“. Deine Interpretation ist richtig.

Anders, wenn der Mieter zur Durchführung der rückständigen,
d.h. fälligen Schönheitsreparaturen verpflichtet wird.

Richtig

Wo liegt mein gedanklicher Fehler?

Ich sehe keinen gedanklichen Fehler auf Deiner Seite. Möglicherweise habe ich die Antwort zu kompliziert gestaltet. Deshalb habe ich auch Hinweise gegeben, den Mietvertrag zu prüfen, welche Fristen vereinbart sind, da sich ja aus den Fristen ergeben kann, was zu renovieren ist. Wenn nämlich der Vermieter bei den Fristen die bekannten Fristen drei Jahre, fünf Jahre und/oder sieben Jahre vereinbart hat, wären ja letztlich - da das Mietverhältnis noch keine drei Jahre besteht, keine Schönheitsreparaturen geschuldet. Es sei denn, im Mietvertrag steht noch die Quotenklausel, die nahezu heute bei fast allen Vertragsformularen enthalten ist. Dann wären anteilige Kosten zu tragen. Wobei die Frage nicht beantwortet werden konnte, weil ich auch die Nachfrage gestellt habe, wer denn beim Einzug gemalert hat. Bekannt ist, dass der Vormieter nicht gemalert hat. Hat der jetzige Mieter Leistungen des Vormieters übernommen ? In der Frage im Ausgangsthread sind derart viele Fragen offen, dass aus meiner Sicht nur mit Hinweisen gearbeitet werden konnte, aber kein konkreter Rat möglich war.

Gruss Günter

Hallo liebe WWWler,
Vielen Dank erstmal für Eure schnellen und kompetenten Antworten.
Da ja noch irgendwie einige Fragen offen geblieben sind, versuche ich mal, noch ein wenig zu ergänzen, vielleicht fällt Euch ja noch die eine oder andere Kleinigkeit ein.
Auf alle Fälle Danke erstmal für Eure Antworten.
Sebastian

Was heisst denn nur wieder ? Heisst dies, dass sie bei Einzug
renoviert hat?

Nein, sie hat die Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen. Allerdings hat dieser lediglich 8 Monate dort gewohnt und er seinerseits hat die Wohnung renoviert übernommen. Ich weiss nicht, ob das eine Rolle spielt, glaube nein.

Also zu diesem Telefonat:
Nehmen wir theoretisch an, die Person hat den Vermieter angerufen, um mit ihm einen Übergabetermin zu vereinbaren und darauf hin die Renovierungsarbeiten (streichen) zu planen. Als er sie fragte, ob die Wohnung renoviert sei, sagte sie nein, das habe sie dieses Wochenende vor. Er sagte daraufhin, er wäre vor einigen Wochen mit seinem Makler in der Wohnung gewesen (sie hatte seinem Makler den Schlüssel Mitte Januar zwecks Nachmietersuche überlassen müssen) und hätte dabei zahlreiche Mängel festgestellt (angeblich Tapeten abgerissen -> vermutlich ein 5cm-Kratzer an der Wand. Laminat sei aufgequollen, weil „große Mengen Wassers“ ausgeschüttet worden sein muss - alles wirklich nicht wahr, zumindest das mit dem Laminat ist auch im alten Übergabeprotokoll so festgehalten). Na ja, die Person sagte daraufhin, dass sie von diesen Mängeln nichts wüsste, und sie sich das am besten zusammen vor Ort bei der Übergabe ansähen. Er daraufhin: Auf alle Fälle muss die Wohnung komplett renoviert werden, tapeziert und gestrichen. Sie: Von tapezieren war nie die Rede. Er: Tapeziert und gestrichen! Sie: Ok, wenn sie meinen, dann muss wohl auch tapeziert werden. Das schaffe ich aber nicht mehr bis zum 29. Er: Dann rufen Sie mich wieder an, wenn sie das fertig haben, also nächste Woche. Sie: Ok, ich rufe Sie dann wieder an. hm…in leicht verkürzter Form.

Die Person sollte mit dem Mietvertrag den nächst gelegenen
Mieterverein aufsuchen

Wenn die Sache eskalieren würden, sollte sie das so machen.

Nehmen wir an, da die Person erstmal nicht genau wusste, wie sie es machen soll und da sie vermeiden will, dass er ihr nachher vorwirft, sie hätte die Wohnung nicht bis zum 29. übergabereif gemacht, habe sie jetzt einfach die Wohnung weiss gestrichen. Sie wird ihn dann am Montag anrufen und muss ihn dann halt vor vollendete Tatsachen stellen. Zumindest hat sie ihren Teil des Mietvertrages erfüllt. Wäre vielleicht jetzt nicht besonders klug, aber zumindest ist die Sache jetzt erstmal so, wie sie eigentlich sein sollte. hm…

Gruss Günter

viele Grüße,
Sebastian

Danke

Gruss
Marie

Hallo Sebastian,

die Wohnung vom Vormieter unrenoviert
übernommen. Allerdings hat dieser lediglich 8 Monate dort
gewohnt und er seinerseits hat die Wohnung renoviert
übernommen. Ich weiss nicht, ob das eine Rolle spielt, glaube
nein.

Dies spielt für das Mietverhältnis keine Rolle.

Also zu diesem Telefonat:
Nehmen wir theoretisch an, die Person hat den Vermieter angerufen

als haben wir schon ein Problem gelöst. Eine Widerspruchsfrist gibt es nicht, weil sie angerufen hat.

um mit ihm einen Übergabetermin zu vereinbaren und darauf hin die
Renovierungsarbeiten (streichen) zu planen. Als er sie fragte, ob die
Wohnung renoviert sei, sagte sie nein, das habe sie dieses Wochenende
vor

Dies bedeutet auch, dass sie zugesagt hat, dass die Wohnung zum Auszug renoviert wird. Und dies ohne zuvor wohl den Mietvertrag zu lesen. Schlichtweg Schei…e.

Er sagte daraufhin, er wäre vor einigen Wochen mit seinem Makler in
der Wohnung gewesen (sie hatte seinem Makler den Schlüssel Mitte
Januar zwecks Nachmietersuche überlassen müssen)

weshalb denn das ?

und hätte dabei zahlreiche Mängel festgestellt (angeblich Tapeten
abgerissen -> vermutlich ein 5cm-Kratzer an der Wand.

Dieser Schaden ist auf jeden Fall zu beheben.

Laminat sei aufgequollen, weil „große Mengen Wassers“ ausgeschüttet
worden sein muss - alles wirklich nicht wahr, zumindest das mit dem
Laminat ist auch im alten Übergabeprotokoll so festgehalten

Dann ist sie hier auf der sicheren Seite

Sie: Ok, ich rufe Sie dann wieder an.

Dies ist leider eine Zusage von ihr. Sie muss also hier ihre Zusage erfüllen. Sofern du einen solchen Mietvertrag hast, kannst Du Dich aber direkt mit mir in Verbindung setzen, mir den Mietvertrag mal mailen oder faxen. Vielleicht findet sich da etwas, was man nutzen kann. Derzeit versucht der Vermieter der Person einfach die Miete für den März zu krallen. Und solange sie die Schlüssel hat, solange hat sie Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete zu zahlen.

zumal die
Wohnung auch nicht neu tapeziert und gestrichen war, als sie
dort einzog.

Dies ist für das Mietverhältnis nur dann von Interessee, wenn sie beim Einzug renoviert hätte.

Sie wird ihn dann am Montag anrufen und muss ihn dann halt vor
vollendete Tatsachen stellen. Zumindest hat sie ihren Teil des
Mietvertrages erfüllt. Wäre vielleicht jetzt nicht besonders klug,
aber zumindest ist die Sache jetzt erstmal so, wie sie eigentlich
sein sollte. hm…

Die Person sollte bitte einen Zeugen mitnehmen. Wenn möglich macht sie Fotos. Nimmt er die Schlüssel erneut nicht an, sollte sie sich überlegen, ob er im Recht ist oder ob sie unter Zeugen nicht dann die Schlüssel in seinem Briefkasten einwirft. Er hat wohl keinen Mieter und will nun von ihr kassieren. Wobei es wohl auch soweit unschlüssig ist, dass er behauptet, das Mietverhältnis sei erst 2005 beendet, wenn er selbst mit einem Makler Nachmietinteressenten sucht.

Gruss Günter

Dies bedeutet auch, dass sie zugesagt hat, dass die Wohnung
zum Auszug renoviert wird. Und dies ohne zuvor wohl den
Mietvertrag zu lesen. Schlichtweg Schei…e.

Hmhm…hab ich auch gemerkt…na ja, aus Fehlern wird man klug.

Er sagte daraufhin, er wäre vor einigen Wochen mit seinem Makler in
der Wohnung gewesen (sie hatte seinem Makler den Schlüssel Mitte
Januar zwecks Nachmietersuche überlassen müssen)

weshalb denn das ?

na ja, das war auch wieder son Überrumpellungsding seinerseits. Die Person wollte die Nachmietersuche mit Ihm besprechen (ob gleiche Miethöhe wie auch bei mir etc.). Da kam er dann auch gleich so von wegen, Er hätte da einen Makler und damit dieser die Wohnung potentiellen Kunden zeigen könne, brauche er einen Schlüssel zu der Wohnung. Wann und wo sie diesem den Schlüssel denn geben könne. Er hat dann noch während dieses Gesprächs auf Konferenz mit dem Makler geschaltet und sie haben dann ausgemacht, dass sie einen Schlüssel in einer der Geschäftsfilialen ihres Vermieters für den Makler hinterlege (noch am selben Tag, keine zwei Stunden später). Das ging alles ziemlich hoppla-hopp damals. Wäre ihr im Nachhinein auch lieber gewesen, der Makler ruft sie einfach an, wenn er ne Wohnungsbesichtigung machen will…aber wie das manchmal so ist, dann geht das alles ruck-zuck und plötzlich hat man schon wieder n Fehler gemacht…
na ja, ist halt nicht jeder n Verhandlungsprofi.

Dieser Schaden ist auf jeden Fall zu beheben.

Nehmen wir an, die Person hat ihn behoben.

Er hat wohl keinen Mieter und will nun von ihr kassieren.

Richtig. Das Haus steht zur Hälfte leer, unten ist ein komplettes 130qm-Büro leer und darüber auch noch zwei Wohnungen. Der Auszug ist dann der vierte innerhalb eines dreiviertel Jahres. Kein Wunder, dass der Mann ziemlich bissig ist.
Meiner Meinung nach vermietet er dort aber auch eindeutig zu teuer. Sie hat da für ihre 28qm 2-Zi-Dachgeschosswohnung mit schlechter Heizung und zugig war es obendrein, keine Gegensprechanlage im 5. Stock, furchtbarer Keller (unverputzte Wände, Ratten, zunächst nicht verschließbar usw.), Gastherme und allgemein schlechter optischer Zustand 300,- Euro Kaltmiete (385,- warm) bezahlt (in Düsseldorf Innenstadt allerdings). Das war schon vor zwei Jahren hart am Limit. Aber der Mietspiegel dürfte inzwischen nochmals gesunken sein. Das war auch der Hauptgrund für die drei Absagen, die sie von potentiellen Nachmietern bekommen hat.

Wobei es wohl auch soweit unschlüssig ist,
dass er behauptet, das Mietverhältnis sei erst 2005 beendet,
wenn er selbst mit einem Makler Nachmietinteressenten sucht.

Die Person hat den Vermieter angerufen und für morgen den Übergabetermin mit Ihm vereinbart. Von Tapezieren oder so war keine Rede. Ging ganz schnell nur um den Termin. Sie fährt dann nochmal in die Wohung und macht Fotos. Und dann wartet sie mal ab, eine Zeugin ist dabei.
Vielen Dank zunächst nochmals.
Sebastian

Ich versuche mal hier ne kleine Lehre zu ziehen:
Wenn man mit seinem Vermieter telefonisch verhandelt, sollte man IMMER erst die Infos und Argumente austauschen, sich dann Bedenkzeit ausbitten (wenn möglich eine Nacht drüber schlafen) und dann zurückrufen und seine Entscheidung bekannt geben. KEINE Zusagen zu IRGENDWAS machen. Gerade bei Wohnungssachen kommt es selten auf einen Tag an.

Einen special fact aus dem Mietvertrag könnte auch noch interessant sein. Und zwar steht dort, unter „Beendigung der Mietzeit“ 1. Abs.: „Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen - vgl. § 8 ziff.2 - befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle - vgl. § 8 Ziff. 2 - vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind, und zwar nach Wahl des Mieters in Geld und auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Renovierung durch den Mieter[und dann folgender handschriftliche Zusatz:] fachmännisch renoviert, Rauhfaser weiss, zurückzugeben!“
Ist das vielleicht von Bedeutung, dass der Passus gestrichen wurde?

Gefährlich könnte eventuell auch noch folgender Absatz unter „Beendigung der Mietzeit“ werden: „Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter zu vertretende Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schönheitsreparaturen auszuführen, so haftet der Mieter für den Mietausfall, für die Betriebskosten und für alle weiter anfallenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen“
Hm…damit könnte er mich ja noch wochenlang festnageln, weil Ihm dies oder jenes nicht passt…

Und dann noch dieser hier: „Bei einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses [das nimmt mein Vermieter an] haftet der Mieter für den Ausfall an Miete, Betriebskosten und sonst. Leistungen sowie für einen weiteren Schaden, den der Vermieter durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages und Leerstehen der Mieträume während der vertragmäßigen Dauer erleidet.“
Wobei das ja eigentlich, nachdem er dieser Nachmietersuche zugestimmt hat, nicht mehr relevant werden dürfte.

Na ja, scheint mir so, als wäre da tatsächlich ne Menge unklar.

Danke erstmal und bis später,
Sebastian

Einen special fact aus dem Mietvertrag könnte auch noch
interessant sein. Und zwar steht dort, unter „Beendigung der
Mietzeit“ 1. Abs.: „Die Mieträume sind zum Vertragsablauf
geräumt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in
dem sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen -
vgl. § 8 ziff.2 - befinden müssen, wobei angelaufene
Renovierungsintervalle - vgl. § 8 Ziff. 2 - vom Mieter
zeitanteilig zu entschädigen sind, und zwar nach Wahl des
Mieters in Geld und auf der Basis eines Kostenvoranschlages
oder durch fachgerechte Renovierung durch den
Mieter[und dann folgender handschriftliche Zusatz:]
fachmännisch renoviert, Rauhfaser weiss, zurückzugeben!“
Ist das vielleicht von Bedeutung, dass der Passus gestrichen
wurde?

Hab gerade nochmal die Antwort von Marie gelesen. Schätze, das war schon die Antwort auf diesen Absatz.

Danke erstmal und bis später,
Sebastian

So, also Übergabe hat stattgefunden und die Person hat einen Zettel auf dem steht, es gäbe von Seiten des Vermieters keine Beanstandungen.

War alles ziemlich unproblematisch…sie hatte Glück, ihr Vermieter hatte gleichzeitig zu der Übergabe eine potentielle Nachmieterin eingeladen und so kam es weder zu Beanstandungen für das Nicht-Tapezieren noch zu irgendwelchen sonstigen Mängelmonierungen…C’est la Vie…
Also hat sich die Sache fürs Erste dann erledigt.
An dieser Stelle nochmal ein großes Dankeschön, an Günter und Marie für Eure guten Ratschläge (nicht nur für meine Fragen).
Leute wie Ihr machen das Netz so wertvoll. Weiter so. :wink:
Sebastian