Dies bedeutet auch, dass sie zugesagt hat, dass die Wohnung
zum Auszug renoviert wird. Und dies ohne zuvor wohl den
Mietvertrag zu lesen. Schlichtweg Schei…e.
Hmhm…hab ich auch gemerkt…na ja, aus Fehlern wird man klug.
Er sagte daraufhin, er wäre vor einigen Wochen mit seinem Makler in
der Wohnung gewesen (sie hatte seinem Makler den Schlüssel Mitte
Januar zwecks Nachmietersuche überlassen müssen)
weshalb denn das ?
na ja, das war auch wieder son Überrumpellungsding seinerseits. Die Person wollte die Nachmietersuche mit Ihm besprechen (ob gleiche Miethöhe wie auch bei mir etc.). Da kam er dann auch gleich so von wegen, Er hätte da einen Makler und damit dieser die Wohnung potentiellen Kunden zeigen könne, brauche er einen Schlüssel zu der Wohnung. Wann und wo sie diesem den Schlüssel denn geben könne. Er hat dann noch während dieses Gesprächs auf Konferenz mit dem Makler geschaltet und sie haben dann ausgemacht, dass sie einen Schlüssel in einer der Geschäftsfilialen ihres Vermieters für den Makler hinterlege (noch am selben Tag, keine zwei Stunden später). Das ging alles ziemlich hoppla-hopp damals. Wäre ihr im Nachhinein auch lieber gewesen, der Makler ruft sie einfach an, wenn er ne Wohnungsbesichtigung machen will…aber wie das manchmal so ist, dann geht das alles ruck-zuck und plötzlich hat man schon wieder n Fehler gemacht…
na ja, ist halt nicht jeder n Verhandlungsprofi.
Dieser Schaden ist auf jeden Fall zu beheben.
Nehmen wir an, die Person hat ihn behoben.
Er hat wohl keinen Mieter und will nun von ihr kassieren.
Richtig. Das Haus steht zur Hälfte leer, unten ist ein komplettes 130qm-Büro leer und darüber auch noch zwei Wohnungen. Der Auszug ist dann der vierte innerhalb eines dreiviertel Jahres. Kein Wunder, dass der Mann ziemlich bissig ist.
Meiner Meinung nach vermietet er dort aber auch eindeutig zu teuer. Sie hat da für ihre 28qm 2-Zi-Dachgeschosswohnung mit schlechter Heizung und zugig war es obendrein, keine Gegensprechanlage im 5. Stock, furchtbarer Keller (unverputzte Wände, Ratten, zunächst nicht verschließbar usw.), Gastherme und allgemein schlechter optischer Zustand 300,- Euro Kaltmiete (385,- warm) bezahlt (in Düsseldorf Innenstadt allerdings). Das war schon vor zwei Jahren hart am Limit. Aber der Mietspiegel dürfte inzwischen nochmals gesunken sein. Das war auch der Hauptgrund für die drei Absagen, die sie von potentiellen Nachmietern bekommen hat.
Wobei es wohl auch soweit unschlüssig ist,
dass er behauptet, das Mietverhältnis sei erst 2005 beendet,
wenn er selbst mit einem Makler Nachmietinteressenten sucht.
Die Person hat den Vermieter angerufen und für morgen den Übergabetermin mit Ihm vereinbart. Von Tapezieren oder so war keine Rede. Ging ganz schnell nur um den Termin. Sie fährt dann nochmal in die Wohung und macht Fotos. Und dann wartet sie mal ab, eine Zeugin ist dabei.
Vielen Dank zunächst nochmals.
Sebastian
Ich versuche mal hier ne kleine Lehre zu ziehen:
Wenn man mit seinem Vermieter telefonisch verhandelt, sollte man IMMER erst die Infos und Argumente austauschen, sich dann Bedenkzeit ausbitten (wenn möglich eine Nacht drüber schlafen) und dann zurückrufen und seine Entscheidung bekannt geben. KEINE Zusagen zu IRGENDWAS machen. Gerade bei Wohnungssachen kommt es selten auf einen Tag an.
Einen special fact aus dem Mietvertrag könnte auch noch interessant sein. Und zwar steht dort, unter „Beendigung der Mietzeit“ 1. Abs.: „Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei regelmäßiger Vornahme der Schönheitsreparaturen - vgl. § 8 ziff.2 - befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle - vgl. § 8 Ziff. 2 - vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind, und zwar nach Wahl des Mieters in Geld und auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Renovierung durch den Mieter[und dann folgender handschriftliche Zusatz:] fachmännisch renoviert, Rauhfaser weiss, zurückzugeben!“
Ist das vielleicht von Bedeutung, dass der Passus gestrichen wurde?
Gefährlich könnte eventuell auch noch folgender Absatz unter „Beendigung der Mietzeit“ werden: „Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter zu vertretende Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schönheitsreparaturen auszuführen, so haftet der Mieter für den Mietausfall, für die Betriebskosten und für alle weiter anfallenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen“
Hm…damit könnte er mich ja noch wochenlang festnageln, weil Ihm dies oder jenes nicht passt…
Und dann noch dieser hier: „Bei einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses [das nimmt mein Vermieter an] haftet der Mieter für den Ausfall an Miete, Betriebskosten und sonst. Leistungen sowie für einen weiteren Schaden, den der Vermieter durch die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages und Leerstehen der Mieträume während der vertragmäßigen Dauer erleidet.“
Wobei das ja eigentlich, nachdem er dieser Nachmietersuche zugestimmt hat, nicht mehr relevant werden dürfte.
Na ja, scheint mir so, als wäre da tatsächlich ne Menge unklar.
Danke erstmal und bis später,
Sebastian