Hallo,
angenommen man möchte einen Mietvertrag mit Barzahlung abschließen - ist dies rechtlich erlaubt gegenüber Finanzamt (Einkommenssteuer) und Wohngeldamt?
Hallo,
angenommen man möchte einen Mietvertrag mit Barzahlung abschließen - ist dies rechtlich erlaubt gegenüber Finanzamt (Einkommenssteuer) und Wohngeldamt?
Hallo,
wie man die Miete zahlt, das ist egal. Ob nun per Bankeinzug, Überweisung oder Barzahlung, ob monatlich oder einmal im Jahr die ganze Summe, völlig egal. Wichtig ist der Nachweis. Also wenn man bar zahlt, so läßt man sich das quittieren, und zwar jede Zahlung! Natürlich muß sich der Vermieter auf Barzahlung einlassen. Zwingen kann man ihn nicht dazu.
Gruß
André
Hallo,
Ich ewmpfehle grundsätzlich keine Mietzahlungen auf der Bargeldbasis. Wer sich Sorgen über das Finanzamt und die Wohngeldstelle macht, hat offenbar einen Deal vor sich oder ist bereit einen Deal zu machen. In beiden Fällen ist das Strafrecht dabei. Ausserdem, was geschieht, wenn es zum Streit kommt, eine Seite behauptet sie habe bezahlt, die andere Seite behauptet sie habe kein Geld erhalten? Will man dann vor Gericht? Rechtlich ist natürlich Barzahlung erlaubt.
Gruss Günter