Hallo Leute,
Ich habe da 2 Sachen am Herzem liegen.
Zum Einem :
Nehmen wir an, eine Familie wohnt in einer Mietwohnung mit Kaltmiete von 365 Euro laut Mietvertrag. Beim Einzug sagte ihr der Vermieter das es hin und wieder zu Problemen mit der Warmwasserversorgung kommen kann. Wenn der Mitmieter Baden würde, bräuchte es einige Zeit bis sie dann wieder „Heißes“ Wasser hätten. Hört sich auch logisch an da es sich um eine kleine Heizungsanlage handelt. Sie haben sich drauf geinigt das sie dann nur 350 Euro Kaltmiete bezahlen bis dieser Mangel behoben ist. Also Knapp 5% weniger als im Mietvertrag festgelegt.
In den letzten Wintertagen bekam die Familie jedoch keine „Heiße“ Badewanne ohne auf dem Herd noch heisses Wasser zubereiten zu müssen hin. Egal wie lange man wartet.
Kann man daraufhin nocheinmal die Miete kürzen auch wenn änliche Mängel beim Einzug schon bekannt gegeben wurden?
Wenn ja, wie sagt man es dem Vermieter ? Gibt es da fristen an die iman sich halten muss ?
So und nun zu der zweiten schlimmeren Sache :
Angenommen, einer Person ist eine Pfändungsverfügung von ihrer Stadt per Einschreiben ins Haus geflattert. Demnach darf die Person an ihren Vermieter nicht mehr bezahlen. Ich habe keinerlei Erfahrung mit sowas. Wie vehält man sich denn jetzt richtig ?
Mich macht es ein bischen stutzig wenn die Stadt XXX als Vollstreckungsbehörde eingetragen ist. Darauf hin habe ich mal da angerufen. Es braucht angeblich keinen Gerichtsbeschluß um diese Pfändungsverfügung durchzusetzten. Das dürfte in diesem Fall die Stadt alleine bestimmen.
Ist dem wirklich so ?
Muß der Mieter jetzt auch die Nebenkosten an die Stadt bezahlen ?
Ich fürchte dass wenn man die Nebenkosten auch an die Stadt bezahlt der Vermieter bald nicht mehr in der Lage ist Heizöl zu kaufen. Hier wohnt ja schliesslich Familie mit Kind.
Wie sollte man sich in einer solchen Situation richtig verhalten ?
Noch eines zum Schluß :
Thema Auszug :
Hat man eine rechtliche Handhabe fristlos zu Kündigen weil man a: sowieso eine größere wohnung braucht und b: wegen dem Warmwasser und diese Ungewissheit der Finanziellen Lage des Vermieters?
Darf man vor dem Auszug die Miete einbehalten um noch die Kaution zu sichern ? Ich bin mir nämlich nicht sicher ob der Vermieter diese überhaubt hat. Evtl. Auch schon von der Stadt gepfändet ? (Angeblich dürfen die das und man sollte dann seinen Vermieter verklagen oder so, habe ich mal gehört).
Vielen Danke für euere Hilfe !!!
Kurt
Hallo
Kann man daraufhin nocheinmal die Miete kürzen auch wenn änliche
Mängel beim Einzug schon bekannt gegeben wurden?
Wenn ja, wie sagt man es dem Vermieter ? Gibt es da fristen an die
iman sich halten muss ?
Da wird GünterW sich sicher noch melden 
Angenommen, einer Person ist eine Pfändungsverfügung von ihrer Stadt
per Einschreiben ins Haus geflattert. Demnach darf die Person an
ihren Vermieter nicht mehr bezahlen. Ich habe keinerlei Erfahrung mit
sowas. Wie vehält man sich denn jetzt richtig ?
Mich macht es ein bischen stutzig wenn die Stadt XXX als
Vollstreckungsbehörde eingetragen ist. Darauf hin habe ich mal da
angerufen. Es braucht angeblich keinen Gerichtsbeschluß um diese
Pfändungsverfügung durchzusetzten. Das dürfte in diesem Fall die
Stadt alleine bestimmen.
Ist dem wirklich so ?
JA.
Die Stadt darf, wenn es sich um öffentlich rechtliche Forderungen (z.B. Steuern) handelt, selbst unmittelbar tätig werden. Sie wird dann als Vollstreckungsbehörde tätig.
(nicht so bei privatrechtlichen Forderungen, s, Landesrecht)
Muß der Mieter jetzt auch die Nebenkosten an die Stadt bezahlen ?
Wenn da steht „keine Zahlungen an Vermieter“, dann meinen die auch „keine Zahlungen an Vermieter“ - dazu zählen auch die Nebenkosten.
Ich fürchte dass wenn man die Nebenkosten auch an die Stadt bezahlt
der Vermieter bald nicht mehr in der Lage ist Heizöl zu kaufen. Hier
wohnt ja schliesslich Familie mit Kind.
Wie sollte man sich in einer solchen Situation richtig verhalten ?
Schon Schei…be.
Die Person wendet sich am Besten an die Stadt - die Stelle, die ihr die Pfändungsverfügung geschickt hat.
Sorry, aber den Rest kann ich nicht beantworten.
Gruß
HaWeThie
Hallo Kurt,
In Kenntnis des zu erwartenden Mangels sind 5 % vereinbart. Eine höhere Mietminderung ist daher nur nach Vereinbarung mit dem Vermieter in diesem speziellen Fall möglich.
Kann man daraufhin nocheinmal die Miete kürzen auch wenn
änliche Mängel beim Einzug schon bekannt gegeben wurden ?
Nein, denn man hat ja eine Vereinbarung für diesen Fall abgeschlossen. Eine Option für eine höhere Mietminderung hat man sich ja nicht offen gehalten.
Angenommen, einer Person ist eine Pfändungsverfügung von ihrer Stadt
per Einschreiben ins Haus geflattert. Demnach darf die Person an
ihren Vermieter nicht mehr bezahlen.
Die Person muss dieser Verfügung Folge leisten. Wobei der Grund der Pfändung ihr auf jeden Fall zu erklären ist.
Ist dem wirklich so ?
Muß der Mieter jetzt auch die Nebenkosten an die Stadt bezahlen ?
In Einzelfällen z.B. Wasser oder Strom, Müll kann es durchaus sinnvoll sein, dass man die Vorauszahlungen leistet. Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn man alleine in dem Haus wohnst. Die Kommune kann keineswegs von einem alleine die Übernahme der Vorauszahlungen für alle Mitmieter verlangen. Am besten sucht man einen Mieterverein oder Anwalt auf. Notfalls muss für dieses Haus die Zwangsverwaltung beantragt werden.
Hat man eine rechtliche Handhabe fristlos zu Kündigen weil man a:
sowieso eine größere wohnung braucht und b: wegen dem Warmwasser und
diese Ungewissheit der Finanziellen Lage des Vermieters?
Nein
Darf man vor dem Auszug die Miete einbehalten um noch die Kaution zu
sichern ?
Nein, es sei denn, dass Hinweise bekannt sind, dass der Vermieter die Kaution verbraucht hat und insolvent ist. Aber auch hier muss fachmännischer Rat her.
Ich bin mir nämlich nicht sicher ob der Vermieter diese überhaubt
hat. Evtl. Auch schon von der Stadt gepfändet ? (Angeblich dürfen die
das und man sollte dann seinen Vermieter verklagen oder so, habe ich
mal gehört).
Eine Kaution ist grundsätzlich nicht pfändbar, wenn sie als Kaution angelegt ist. Eine Kommune darf nicht gegen Recht und Gesetz handeln.
Gruss Günter
hallo günter,
Kann man daraufhin nocheinmal die Miete kürzen auch wenn
änliche Mängel beim Einzug schon bekannt gegeben wurden ?
Nein, denn man hat ja eine Vereinbarung für diesen Fall
abgeschlossen. Eine Option für eine höhere Mietminderung hat man sich
ja nicht offen gehalten.
das kann ja so nicht richtig sein. wenn die parteien wg eines Mangels eine vereinbarung über eine Mietminderung treffen und sich der mangel später als schwerwiegender herausstellt, ist auch eine höhere Minderungsquote möglich.
gruss
michi
hallo michi,
Doch. Es ist so richtig. Es wurde eine Vereinbarung geschlossen, die keinerlei Option offen lässt. Es gibt nun auch einen Schutz unter dem Gesichtspunkt Treu und Glauben. Folgt man Deiner Auffassung, dann muss man keine bindende Vereinbarung abschliessen, weil die Gegenseite dann stets nach eigenem Ermessen höhere Mietminderungen ansetzen könnte. Nun ist es aber doch so, dass es eine Vereinbarung gibt, über die Höhe des Mangels eine bezifferte Mietminderung vorzunehmen. Daher ist eine Änderung - und zwar wegen der bestehenden Vereinbarung - nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Selbst dann, wenn unter üblichen Gesichtspunkten die Mietminderung 30 % betragen würde. In dem Fall wiegt nicht der Mietmangel sondern in dem Fall liegt der Schwerpunkt auf der Vereinbarung. Die Vereinbarung spricht auch nicht von einem eng eingegrenzten Mangel, sondern von dem entsprechenden Mangel. Da liegt das Problem, dass eine höhere Mietminderung nicht möglich ist.
Gruss Günter