Staubsaugen während der Ruhezeit?

Hallo Experten,

darf man eigentlich während der in der Hausordnung festgelegten Ruhezeit (13:00 bis 15:00 Uhr) staubsaugen, Wäsche waschen und den Trockner benutzen? Wie sieht das mit Sonntags aus?

Danke & Gruß

Marie

Hallo Marie

Bei der Frage, wann eine unzumutbare Belästigung anderer und damit ein vertragswidriges Verhalten des Lärmerzeugers vorliegt, ist vorab zu prüfen, ob die Erzeugung des Lärms aus objektiver Sicht vermeidbar ist, wobei dies weitgehend von der Regulierbarkeit des erzeugten Lärms abhängt.

Gerade die Möglichkeit der Regulierbarkeit bildet den wesentlichen Unterschied zwischen der Lärmerzeugung durch Geräte mit Elektro- bzw. Verbrennungsmotor, wie z. B. Staubsauger, Bohrmaschinen, Rasenmäher, Haushaltsgeräte, und der Lärmerzeugung durch Tonwiedergabegeräte, wie z. B. Fernseher, Radio, Kassettenrekorder

Auch bei ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten kann der anfallende Lärm, z. B. durch Klopfen von Teppichen, Staubsaugen, Hämmern, Sägen, Bohren, den Betrieb von Bohrmaschinen, Rasenmähern oder Heckenscheren, meist nicht reguliert werden. Diese Arbeiten dürfen daher einerseits zu bestimmten Zeiten ( „Ruhezeiten“) überhaupt nicht, aber andererseits in den erlaubten Zeiträumen selbst dann ausgeführt werden, wenn dadurch die Zimmerlautstärke überschritten bzw. andere unvermeidbar gestört werden.

Gruss
Marie

Hallo Marie,

heißt das z.B. ganz konkret: Wenn ich am Sonntag um 15 Uhr Besuch bekomme und es liegt um 14 Uhr Katzenstreu auf dem Teppich, dann darf ich den nicht wegsaugen?

Viele Grüße

Marie

Mal abgesehen von ‚dürfen‘ und ‚nicht dürfen‘
Hallo Marie,

ich weiß nicht, wie gut du dich mit deinen Nachbarn verstehst aber ich denke, es wird niemand etwas dagegen haben, wenn du kurz etwas Katzenstreu wegsaugst (andererseits kann man das auch ohne Staubsauger wegnehmen, wenn nicht gerade das ganze Klo auf dem Teppich ausgeschüttet wurde).

Nur solltest du nicht am Sonntag anfangen, einen gründlichen Hausputz zu machen und deine Möbel zu verschieben, um darunter zu saugen (ich wohne unter einer Dame, die das regelmäßig um 4 Uhr morgens macht also kann ich davon ein Lied singen).

Bei zwei Minuten saugen wird niemand die Polizei rufen und dich anzeigen, aber du solltest es wirklich bei diesen zwei Minuten belassen und die Komplettreinigung des Bodens auf Werktage und die entsprechenden Uhrzeiten legen.

Wenn ich etwas „lautes“ machen will überlege ich immer, wie es mir gefallen würde, wenn andere das gleiche um die Uhrzeit machen würden. Wenn ich es selber nicht gerne hören würde lasse ich es sein und verschiebe es auf eine Uhrzeit, bei der ich weiß, dass ich niemanden übermäßig störe.

Liebe Grüße
Timid

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Hallo!

Sonntags ist sowieso immer so ne Sache mit Lärm machen. Würdest du also Staubsaugen und ein Mitmieter würde ich drüber aufregen, könnte es neben einer Vertragsverletzung (Verletzung der Hausordnung) auch ggfs. eine Ordnungswidrigkeit darstellen (hängt von der landeseigenen Gesetzgebung ab), aber wie bei allen Dingen muss man ja auch die Verhältnissmäßigkeit beachten.

Wenn du kurz Staub saugst, ganz kurz, wird sicherlich keiner was sagen, es sei denn, deine Nachbarn sich super empfindlich, was ich für dich nicht hoffe.

Mathias

Hallo Timid,

ich stimme Marie zu. Marie hat hier die rechtliche Seite dargelegt.

Wie im Einzelnen dies alles in einem Wohnhaus funktioniert ist Sache der jeweiligen Mieter. Darauf kann aber niemand eien Frage beantworten. Hier ist eine ordnungsgemässe rechtliche Auskunft die einzige Antwort. Was der Einzelne daraus macht oder in einer Wohngemeinschaft machen kann, hängt natürlich von der Umgebung ab.

Gruss Günter

Hallo Günter,

darum hieß meine Überschrift auch „Mal abgesehen von „dürfen“ und „nicht dürfen““ und nicht „Die ultimative Lösung“ :smile:

Dass es sonntags zu unterlassen ist, laut zu sein wurde schon erörtert aber wenn man das Gespräch mit den Nachbarn sucht kann vielleicht eine Einigung erzielt werden, die zwar nicht rechtskonform ist, aber für jeden akzeptabel.

Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich
Hallo

Was der Einzelne daraus macht
oder in einer Wohngemeinschaft machen kann, hängt natürlich
von der Umgebung ab.

Davon hängt alles ab. In einer guten Gemeinschaft kommt es nicht zu solchen Problemen,denn

„Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner. Dies wird dann ermöglicht, wenn sich jedes Mitglied der Hausgemeinschaft bemüht, die individuellen Bedürfnisse seines Nachbarn innerhalb einer allgemeingültigen Rahmenordnung zu respektieren“

Gruss
Marie

Hallo,

die unteren Nachbarn haben ein Lärmprotokoll über uns angefertigt. Es geht um Mietminderung wegen Laminat (angeblich unfachmännisch verlegt, allerdings war die Partei kein einziges Mal bei uns in der Wohnung oder hat andersweitig das Gespräch gesucht).

In diesem Protokoll ist neben der Aufführung von Schrittgeräuschen (wir sind übrigens von 7 bis 19:30 nicht im Haus) auch das Staubsaugen (So., 14:10 Uhr Staubgesaugt) aufgelistet.

Traurig aber wahr.

Viele Grüße

Marie

Hallo,

das Thema hat mich auch interessiert, deswegen habe ich mal im Mieterlexikon des Mieterbundes geschmöckert.
Dort heisst es unter Lärm, Waschmaschinen:

Während des Tages sind die durch Wasch oder Spülmaschinen verursachten Geräusche grundsätzlich zumutbar. Das gleiche gilt für Staubsauger usw. Der Gebrauch derartiger Haushaltsgeräte muß von den Nachbarn hingenommen werden, soweit die Benutzung nicht das übliche Maß überschreiten. Auch Sonntags darf in einem Waschkeller privat gewaschen werden, zumindest liegt kein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NRW vor.

Da stehen noch ein paar Urteile bei. Wenn du sie brauchen solltest, schicke ich sie dir gerne per Email zu.
Aber bei Urteilen ist es immer so eine Sache, jedes Gericht kann anders entscheiden.