ich bräuchte bitte einen guten Tip, wie man an die Details der wirklichen Nebenkostenabrechnung drankommt.
Folgende Sache:
Angenommen, eine Person wohnt in einem MFH, das mitsamt der Nachbarhäuser von einer professionellen Wohnparkgesellschaft geleitet wird. Ihre Wohnung hat sie von einer Privatperson (=Eigentümer) angemietet, bekommt also auch von ihr ihre NK Abrechnung.
Bisher bekam sie leider nie eine Aufstellung, wie sich diese zusammensetzen, sondern nur ein Pauschalbetrag genannt, der mit ihren monatlichen Zahlungen verrechnet wurde. Auf Nachhaken ihrerseits die Antwort, sie solle doch gefälligst direkt bei der Wohnparkgesellschaft Einsicht nehmen.
Die Person also dort hin, bekommt aber die Einsichtnahme „aus Datenschutzgründen“ verweigert. Sie soll erst eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
Dieser sagt aber nein, was ihre Vermutung von überzogenen NK evtl bestätigen mag. Wie kann sie rausfinden, ob sie übers Ohr gezogen werde oder nicht?
Darf die Wohnparkgesellschaft ihr wirklich die Einsichtnahme verweigern, auch wenn sie sich als betroffener Mieter der Wohnung zu erkennen gibt? Was für Geheimnisse mögen da wohl drin stehen, daß da gleich der Datenschutz zitiert wird?
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Bisher bekam sie leider nie eine Aufstellung, wie sich diese
zusammensetzen, sondern nur ein Pauschalbetrag genannt, der mit ihren
monatlichen Zahlungen verrechnet wurde. Auf Nachhaken ihrerseits die
Antwort, sie solle doch gefälligst direkt bei der
Wohnparkgesellschaft Einsicht nehmen
Die Person also dort hin, bekommt aber die Einsichtnahme „aus
Datenschutzgründen“ verweigert. Sie soll erst eine Vollmacht des
Eigentümers vorlegen.
Die Angelegenheit mit der Vollmacht ist vollkommen korrekt. Die Verwaltung hat mit der Person kein Vertragsverhältnis sondern nur mit der Eigentümergemeinschaft.
Die Abrechnung der Betriebskosten für die vermietete Wohneinheit ist i.d.R. oder sollte i.d.R. auf Grundlage der von der Verwaltung erstellten Hausgeldabrechnung erstellt sein.
Am besten fragt die Person ihren Vermieter nach der Vollmacht und fragt auch gleichzeitig nach einer Kopie der Hausgeldabrechnung.
Gute Verwaltungen trennen die Kosten zwischen umlegbaren Kosten und nicht umlegbaren Kosten, so dass schon auf den ersten Blick festgestellt werden kann ob die Gesamtkosten korrekt sind.
Einsicht in die zur Abrechnung gehörenden Belege bekommt man dann mit Vorlage der Vollmacht des Vermieters bei der Verwaltung.
Oder man fordert seinen Vermieter auf einem Einsicht in die Belege in Kopie gegen Kostenerstattung zu geben. In diesen Fall tritt er selbst an die HV ran.
Es dürfte überhaupt kein Problem sein.
Weiter würd ich erstmal eine korrekte nach dem gesetzlichen Leitbild verfasste Abrechnung verlangen. Ohne Einsicht in die Belege würde ich, und dies kann man mit ruhigen Gewissen, die Abrechnung nicht anerkennen.
Genügt die Abrechnung nicht Anforderungen, so ist man mangels Fälligkeit des Nachforderungsbetrags nicht zur Zahlung verpflichtet. Außerdem hat man ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen. Hier würde ich allerdings die monatlichen Vorauszahlungen auf ein gesondertes Konto packen und sobald eine korrekte Abrechnung vorliegt auf das im Mietvertrag vereinbarte Konto zahlen.
Solange der Nachforderungsbetrag nicht fällig ist, kann der Lauf der Verjährungsfrist nicht beginnen.
Ein Nachtrag noch zur rechtlichen Absicherung. Man fordere die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung beim Vermieter oder der beauftragten Stelle schriftlich an. Setze einen Termin zur Vorlage - ca. vier Wochen -. In dem Schreiben klar und deutlich hinweisen „Bis zur Vorlage der angeforderten Belege wird eine Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht“. Das vom Marie genannte Zurückbehaltungsrecht ist erst dann möglich, wenn der Vermieter/sein Beauftragter der Nachweispflicht der Abrechnung nicht nachgekommen ist.