Hallo,
Angenommen, eine Person ist bis zum 1. November 2003 aus ihrer Wohnung ausgezogen. Also hat sie 11 Monate die Nebenkosten gezahlt und bekommt fast immer etwas zurück. Sie hat auch selber die Zähler abgelesen, weil keiner rauskam um dies zu tun. Jetzt meine Frage, wann muss der Vermieter der Person die Rückzahlung leisten und ihr eine Abrechnung schicken? Er meint, man bekomme die Abrechnung mit den anderen Mietern im Juni. Ist das rechtens? Was wenn die Wohnung wieder vermietet wird?
Gruß
Annika
Hallo Annika
Sie hat auch selber die Zähler abgelesen, weil keiner rauskam um dies
zu tun
Frage hierzu:
An wen hat die Person die Stände weitergeleitet?
Jetzt meine Frage, wann muss der Vermieter der Person die Rückzahlung
leisten und ihr eine Abrechnung schicken? Er meint, man bekomme die
Abrechnung mit den anderen Mietern im Juni. Ist das rechtens? Was
wenn die Wohnung wieder vermietet wird?
Die jährliche Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zuzuleiten.
Der Gesamtabrechnungszeitraum hat nichts mit dem Datum des Auszugs zu tun. In diesem Fall muss die anteilige Wohnzeit in der Abrechnung berücksichtigt werden.
Also z.B. Abrechnungszeitraum gesamt 01.01.03 bis 31.12.03, die anteilige Wohnzeit 01.01.03 bis 31.10.03
Wichtig ist, dass die Stände der Heizkostenverteiler od. Wärmemengenzähler, Wasserzähler an den Vermieter vergeleitet wurden oder unter Angabe der Liegenschafts-/OBjektnummer an das zuständige Abrechnungsunternehmen.
Gruss
Marie