Einzug in Schimmel-Wohnung

Hallo Forum,

Angenommen eine Person ist am Wochenende umgezogen und musste die neue Wohnung neu streichen und tapezieren (beim Auszug kann alles so bleiben). Das ist denke ich ok so. Jetzt hat sie festgestellt, dass in 2 Räumen in der Ecke auf eine Fläche von ca. 2 qm Schimmel vorhanden und die Wand feucht ist. Auch der Boden ist auf ca. 2 qm von unten verschimmelt. Sie hat die Flächen behandelt, getrocknet und mit Schimmelfarbe bemalt und vorher Fotos von dem Schimmel gemacht. Mit den Mieter hat sie gestern Abend gesprochen. Sie hat ihm angeboten, dass er die Farbe etc. für die „Behandlung“ übernehmen und auch für einen neuen Bodenbelag aufkommen soll. Er lehnte ab: Begründung war, das war ein Lüftungsfehler des Vormieters und wird nicht mehr auftreten. Da passiert selbt bei neuen Wohnungen. Kostenerstattung daher abgelehnt. Ich denke, dass die Person ohne Probleme an das Geld kommen könnte oder eine Mietminderung bekommen könnte. Aber sie möchte doch nicht in ihren ersten Wochen gleich mit den neuen Mietern Probleme bekommen. Die Wohnung ist sonst ganz ok. Meine Frage ist nun: Wie sieht es rechtlich aus und was würdet ihr dieser Person raten zu tun?

Hallo mir ist vollkommen unklar, ob sich der Person hier als Vermieter, als Mieter oder als Vormieter die Frage stellt. Prüfe mal den Text.

Gruss Günter

Oh du hast natürlich Recht. Vor lauter Aufregung habe ich den ganzen Sachverhalt etwas wirr geschrieben.

Zur Erklärung:
Die betreffene Person ist der Mieter der neuen Wohnung. Die Vermieter hat sie gestern getroffen und ihnen die Geschichte mit dem Schimmel erzählt. Der Schimmel befindet sich in der neuen Wohnung in die die Person am Samstag eingezogen ist.

Hallo,

also, die Person hat offenbar bei Einzug die Renovierung der Wohnung übernommen. Hier hättes sie bei Beginn der Arbeiten den Vermieter sofort verständigen müssen und dieser hätte den über die normalen Renovierungsarbeiten hiaus gehenden Schimmelschaden beseitigen lassen müssen. Da sie dies alles gemacht hast, dann erst später den Vermieter informiert hat, hat sie ihm gegenüber keine Ansprüche aus den Renovierungsarbeiten.

Der Bodenbelag ist vom Vermieter zu richten. Er hat die Schimmelschäden beseitigen zu lassen. Die Person sollte ihn schriftlich auffordern, diesen Mangel zu beseitigen bis spätestens 31.03.2004. Sie erklärt vorsorglich, dass ab sofort die Mietzahlung unter Vorbehalt erfolgt, insbesondere unter dem Vorbehalt einer Mietminderung.

Trotzdem stellt sich für mich die Frage - weil dies zur rechtlichen Bewertung wesentlich ist - weshalb eigentlich sind der Person die Schimmelschäden nicht schon bei der Besichtigung der Wohnung aufgefallen? Man sollte auch beim Vormieter klären, ob hier tatsächlich das Lüftungsverhalten Ursache ist oder ob nicht ein anderer Schaden vorliegt, insbesondere seit wann der Vortmieter Schimmel hatte und was zuvor getan wurde.

Gruss Günter

Vielen Dank für die Info. Den Schimmel hat die Person vorher nicht gesehen, weil in dem einen Raum ein Schrank davor stand und in dem anderen Raum ein Bett. Den Schimmel hinter dem Bett hatte man erst gesehen, als die Tapete abgemacht wurde. Den Schimmel unter dem Teppichboden konnte man zuvor nicht erkennen.