Ein paar kaputte Sachen in der Wohnung

Hallo

ich hoffe hier kennt sich einer mit Ösi-Mietrecht aus.

Also, angenommen eine Person ist vor 2 Jahren in eine Wohung gezogen, die Küche war schon drin, ist wohl vom Vermieter. Die ganze Wohung ist sicher schon über 10 Jahre alt (kann man aus den Vormietern errechnen)

Mittlerweile ist einiges kaputt gegangen, also die Kühlschranklampe geht nicht mehr, ein Griff vom Küchenkastl ist abgegangen, beim Fenster so eine Plastikummantelung ab, und ein zwei Risse zeigen sich in der Wand. Ausserdem ist das Waschbecken verstopft, das war aber schon so als die Person eingezogen ist.

Was ist jetzt wenn sie auszieht? Könnten ihr diese schäden von der Kaution abgezogen werden oder ist das einfach ein durch Gebrauch kaputt gegangener Fall?

Wie gesagt, die Sachen sind schon sehr lange in der Wohung, und das mit dem Waschbecken hat sie nicht bemerkt beim Einzug. Den gebrochenen Toilettendeckel hat sie selber ersetzt, was ist damit?

Vielen Dank für eure Hilfe

Julia

Hi Julia

Was ist jetzt wenn sie auszieht? Könnten ihr diese schäden von der
Kaution abgezogen werden

Theoretisch ja. Allerdings erscheint mir die Summe zu geringfügig als daß sich ein Vermieter das antun würde. Hängt natürlich erstens vom Vermieter ab und zweitens wie man die Wohnung sonst hinterläßt.

oder ist das einfach ein durch Gebrauch
kaputt gegangener Fall?

Also im Gegensatz zum deutschen Mietrecht, muß in Österreich der Vermieter nicht für jeden Klodeckel aufkommen, sondern der Mieter ist, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich was anderes vereinbart ist, verpflichtet die Einrichtungen des Mietgegenstandes zu warten.

Hier ein Auszug aus dem dazu gehörigen Paragrafen:

§ 8. (1) Der Hauptmieter ist berechtigt, den Mietgegenstand dem Vertrag gemäß zu gebrauchen und zu benützen. Er hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, so instand zu halten, daß dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Hauptmieter bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen.

Keine der von Dir geschilderten Schäden sind als ernsthafte Schäden zu beurteilen.

Wie gesagt, die Sachen sind schon sehr lange in der Wohung, und das
mit dem Waschbecken hat sie nicht bemerkt beim Einzug

?? Die Person hat 2 Jahre mit einem verstopften Waschbecken gelebt?

Den gebrochenen Toilettendeckel hat sie selber ersetzt, was ist
damit?

Was soll damit sein? Will die Person ihn beim Auszug mitnehmen? SCNR :wink:)
Dann hoffe ich, daß die Person den kaputten Deckel noch aufgehoben hat und ihn wieder montieren kann. *g*

Gruß
Edith