Hallo,
wenn Du die Wohnung dem Vermieter übergeben hast und dieser hat bei der Übergabe keine Beanstandungen vorgebracht, ist die Wohnung abgenommen. Spätere Mängel und/oder Reklamationen sind nicht zu beachten ( BGH NJW 83, 446 ; LG Braunschweig WM 97, 470 ).
Hast Du aber die Wohnung statt dem Vermieter nur dem Nachmieter übergeben gilt dies nicht als ordnungsgemässe Wohnungsübergabe.
Man stelle sich vor jemand hat einige Zeit in einer Wohnung
gewohnt, zur Miete natürlich. Dann zieht man aus, alles ohne
Probleme, Fristen gewahrt usw. Sogar die Wohnungsübergabe
funktioniert völlig problemlos, der Mieter unterschreibt, dass
die Wohnung so ok ist und man verabschiedet sich.
Wenn jetzt der Mieter, sagen wir am nächsten Tag, nochmal
alleine in die Wohnung geht und jetzt passen ihm auf einmal
die Türrahmen nicht mehr (er könnte z.B. der Meinung sein,
dass sie schlecht gestrichen sind, oder sie haben Lackplatzer)
und er verlangt, dass dieser Mangel behoben wird, muss man
dieses dann tun? Als ehemaliger Mieter, NACH Wohnungsübergabe?
Der Vormieter schuldet nur dem Vermieter gegenüber Leistungen, nicht gegenüber dem Nachmieter.
Und wenn ja, kann dann der Vermieter bestimmen wer diese
Arbeit ausführt? Also könnte er sagen „Nein, du ehemaliger
Vermieter, ich möchte, dass das ein Fachmann macht und nicht
du. Aber du darfst musst ihn bezahlen?“
Nein, der Vermieter muss Dir natürlich eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen. Nun erhebt sich für mich in solchen Fällen immer die Frage, ob der Nachmieter bereits eingezogen ist oder aber erst einziehen will und nun versucht die Miete einzusparen. Ist für Dich über den Vermieter abschätzbar, dass der Vermieter von Dir keinen Mietausfall will ? Will er Mietausfall, dann erhebt sich die Frage, ob der Nachmieter überhaupt in die Wohnung zu lassen ist, solange er kostenlos dort wohnen will. Ich halte nichts von dieser Art der betrügerischen Manipulation einzelner, weniger Mieter.
Du hast aber auf jeden Fall das Recht, Mängel selbst zu beseitigen. Wenn der Vermieter die Leistung verweigert, kannst Du auch dann die Zahlung verweigern.
Gruss Günter