Angenommen, eine Person ist Ende Februar aus ihrer Wohnung ausgezogen. Übergabeprotokoll wurde auch gemacht, keine Mängel. Wann erhält sie ihre Kaution zurück?
Ich weiß, daß der Zeitraum der Nebenkostenabrechnung von Juni bis Mai geht, dann dauert es noch fast ein halbes Jahr, bis die Abrechnung kommt. Muß die Person so lange warten?
Angenommen, eine Person ist Ende Februar aus ihrer Wohnung
ausgezogen. Übergabeprotokoll wurde auch gemacht, keine Mängel. Wann
erhält sie ihre Kaution zurück?
Wenn keine Beanstandungen vorhanden sind, kann man einen Teilbetrag der Kaution vom Vermieter zur Herausgabe verlangen. Er darf aber einen Teil einbehalten, wenn mit einer Nachforderung zu rechnen ist.
Ich weiß, daß der Zeitraum der Nebenkostenabrechnung von Juni
bis Mai geht, dann dauert es noch fast ein halbes Jahr, bis
die Abrechnung kommt. Muß die Person so lange warten?
Dann kann man erfahrungsgemäss erst mit einer Endabrechnung so um August/September 2004 rechnen.
Eine Mail an dich kam leider als unzustellbar markiert zurück:
A message that you sent could not be delivered to one or more of its
recipients. This is a permanent error. The following address(es) failed:
[email protected]
SMTP error from remote mailer after RCPT TO::
host mx2.hotmail.com [65.54.190.7]: 550 Requested action not taken:
mailbox unavailable
Bitte stelle den Eintrag für deine E-Mail-Adresse auf eine gültige um, da ansonsten droht, dass dich das System automatisch „herauswirft“ …
Wenn keine Beanstandungen vorhanden sind, kann man einen
Teilbetrag der Kaution vom Vermieter zur Herausgabe verlangen.
Er darf aber einen Teil einbehalten, wenn mit einer
Nachforderung zu rechnen ist.
Wie lange darf der Vermieter den Gesamtbetrag behalten, bevor er einen Teil rausrückt?
Dann kann man erfahrungsgemäss erst mit einer Endabrechnung so
um August/September 2004 rechnen.
Wenn keine Beanstandungen vorhanden sind, kann man einen
Teilbetrag der Kaution vom Vermieter zur Herausgabe verlangen.
Er darf aber einen Teil einbehalten, wenn mit einer
Nachforderung zu rechnen ist.
Wie lange darf der Vermieter den Gesamtbetrag behalten, bevor
er einen Teil rausrückt?
Hat ein Mieter Kaution bezahlt und ist zu erwarten, dass die Nachforderung aus nebenkosten ganz erheblich unter der Höhe der Kaution liegt, kann der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter einen Teil der Kaution vorab auszahlt.
muss die Nebenkostenabrechnung nach dem neuen Mietgesetz nicht spätestens 3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses, bzw. nach erfolgter Wohnungsübergabe erstellt werden?? Und müsste die Kaution nicht umgehend nach Begleichung dieser Nebenkosten (der Mieter hat 1 Monat nach Zustellung Zeit, diese zu prüfen) zurück erstattet werden??
Wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt, verwirkt sich doch laut Aussage meiner Unterlagen sein Anspruch auf eventuelle Begleichung und somit hätte er doch dann eigentlich auch keinen Anspruch auf die Kaution nach dieser Zeit.
Oder???
Grüsse Pam
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Angenommen, eine Person ist Ende Februar aus ihrer Wohnung
ausgezogen. Übergabeprotokoll wurde auch gemacht, keine Mängel. Wann
erhält sie ihre Kaution zurück?
Wenn keine Beanstandungen vorhanden sind, kann man einen
Teilbetrag der Kaution vom Vermieter zur Herausgabe verlangen.
Er darf aber einen Teil einbehalten, wenn mit einer
Nachforderung zu rechnen ist.
Ich weiß, daß der Zeitraum der Nebenkostenabrechnung von Juni
bis Mai geht, dann dauert es noch fast ein halbes Jahr, bis
die Abrechnung kommt. Muß die Person so lange warten?
Dann kann man erfahrungsgemäss erst mit einer Endabrechnung so
um August/September 2004 rechnen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
muss die Nebenkostenabrechnung nach dem neuen Mietgesetz nicht
spätestens 3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses,
bzw. nach erfolgter Wohnungsübergabe erstellt werden?? Und
müsste die Kaution nicht umgehend nach Begleichung dieser
Nebenkosten (der Mieter hat 1 Monat nach Zustellung Zeit,
diese zu prüfen) zurück erstattet werden??
Das neue Mietrecht sagt dies nicht aus. Der Vermieter muss spätestens bis zum 12. Monat des folgenden Jahres die Abrechnung vorlegen, wenn sie nicht verwirkt sein soll ( gilt nur ab 01.09.2001). Zuvor kann noch die vierjährige Verjährung greifen. Wenn Du die einzelnen Urteile betrachtest, dann wird einem Vermieter zumindest bis sechs Monate Zeit zur Abrechnung gelassen. Selbstverständlich, ist was anderes vereinbart, gilt das. Also kann auch vereinbart werden, dass der Vermieter spätestens drei Monate nach Ende die Kaution erstattet.
Wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt,
verwirkt sich doch laut Aussage meiner Unterlagen sein
Anspruch auf eventuelle Begleichung und somit hätte er doch
dann eigentlich auch keinen Anspruch auf die Kaution nach
dieser Zeit.
Kaution und Nebenkostenabrechnungen sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Vorgänge.
Jedenfalls werde ich mit meinen Mietern, die gerade gekündigt haben, so verfahren. Ich fände es nicht gerecht, wenn diese länger als nötig auf ihr Geld warten müssten.
Wann genau?
Ganz habe ich es immer noch nicht verstanden…
Hat ein Mieter Kaution bezahlt und ist zu erwarten, dass die
Nachforderung aus nebenkosten ganz erheblich unter der Höhe
der Kaution liegt, kann der Mieter verlangen, dass ihm der
Vermieter einen Teil der Kaution vorab auszahlt.
Nach welchem Zeitraum darf der Mieter das verlangen? Konkret, ich bin gerade ausgezogen und denke nicht, daß mir der Vermieter morgen einen Großteil der Kaution ausbezahlen müßte. Aber ich denke auch nicht, daß er noch ein Jahr damit warten darf.
nach einem Hinweis von wer-weiss-was muss zu Deiner Frage der Hinweis, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt. Die Auskunft stellt die Meinung des Autors dar.
Hat ein Mieter Kaution bezahlt und ist zu erwarten, dass die
Nachforderung aus nebenkosten ganz erheblich unter der Höhe
der Kaution liegt, kann der Mieter verlangen, dass ihm der
Vermieter einen Teil der Kaution vorab auszahlt.
Nach welchem Zeitraum darf der Mieter das verlangen? Konkret,
ich bin gerade ausgezogen und denke nicht, daß mir der
Vermieter morgen einen Großteil der Kaution ausbezahlen müßte.
Aber ich denke auch nicht, daß er noch ein Jahr damit warten
darf.
Ein Mieter kann sofort nach dem Auszug, wenn für ihn erkennbar ist, dass die Kaution erheblich über möglichen Nachforderungen liegt eine Teilrückzahlung verlangen. Er muss dazu den Vermieter bitten, ihm einen Teil der Kaution vorzeitig zu überlassen. Bezüglich eines Auszug ist festzustellen, dass die Restkaution erst abzurechnen ist, wenn der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten beendet und die Abrechnungen vorliegen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Teilabrechnung der Nebenkosten.