Betr.: Grobe und fortgestzte Verletzung des Verwaltervertrages durch den Hausverwalter.
Ich habe einen Wunsch:
UNSERER NEUE HAUSVERWALTER SOLL NACH DEM VERWALTERVERTRAG HANDELN.
SONST NICHTS
Viele andere Miteigentümer möchten das gleiche, aber sie trauen sich nicht es zu fordern.
Es wurde von mir (Miteigentümer) für unsere Wohnanlage mit 30 Eigentümer ein Verwaltervertrag entworfen,
von den Beiräten und von einigen Miteigentümern während der E-Versammlung modifiziert . Danach wurde er
von mir, den Beiräten und dem zukünftigen Verwalter im Januar 2003 unterschrieben. Dieser
demokratisch zusammengekommene Vertrag wird von dem Verwalter dauernd grob verletzt und nicht einge-
halten. Der Verwalter ist unparteiisch, liefert falsche Informationen ist anmassend und trickst alle Eigentümer aus.
Einige Beispiele:
- Laut des Vertrages sollte bei der E-Versammlung jedes Mal eine geheime Abstimmung über die Entlastung
des Verwalters durchgeführt werden. Dies wird aber immer ignoriert und bis jetzt wurde noch keine
geheime Abstimmung durchgeführt. - Es sollen laut des Vertrages auch andere Abstimmungen geheim durchgeführt werden. Es wurde aber
jedes Mal nicht geheim abgestimmt.
Meine Frage: Sind dadurch (s. 1 und 2) erreichte Beschlüsse grundsätzlich ungültig, da sie nicht
geheim durchgeführt wurden?. - Laut des V-Vertrages ist der Verwalter verpflichtet TOP-Vorschläge der Miteigentümer zur Abstimmung
zu bringen. Das tut er aber nicht und es werden wichtige Beschlüsse nicht gefasst.
Meine Frage: Kann man den Verwalter regresspflichtig machen?
Einerseits finde ich Vorschläge meines Rechtsanwalts hart, anderseits aber weiss ich aus Erfahrung (ich wurde mehrmals
angelogen), dass eine freundliche Anfrage beim Verwalter zu keinem positiven Ergebnis führen.
Viele andere Miteigentümer geben mir recht, aber sie trauen sich nicht mich zu unterstützen.
Das Vertrauens-
verhältnis zwischen mir und dem Verwalter ist völlig zerstört.
Haben Sie eine Idee, was ich machen kann und wie ich mich schützen kann?.
Mein Rechtsanwalt rät mir den Verwalter kostenpflichtig zu abmahnen und das „Strafgeld“ der Eigentümer-
gemeinschaft zur Verfügung stellen. Darüber hinaus rät er mir ein polizeiliches Zeugnis von dem Verwalter
anzufordern und/oder ihn fristlos zu entlassen.
Einerseits finde ich diese Massnahmen hart, anderseits aber weiss ich aus Erfahrung (ich wurde mehrmals
angelogen), dass eine freundlichere Vorgehensweise meinerseits erfolglos bleibt. Das Vertrauensverhältnis
verhältnis zwischen mir und dem Verwalter ist völlig zerstört.
Haben Sie eine Idee, was ich machen soll und wie ich mich schützen kann?. Darüber hinaus wäre ich Ihnen
für die Antwort auf meine Fragen (s. o) sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Dr. Jerzy Sawluk