Hallo,
wenn im Mietvertrag die KLausel vereinbart wird, dass die Wohnung bei Auszug komplett renoviert zu verlassen ist, zusätzl. zu den üblichen Fristen der Schönheitsreperaturen, wie ist dann die Rechtslage wenn das Mietverhältnis nach genau 18 Monaten endet???
Muss die Wohnung tatsächlich renoviert werden???
Ich bin der Meinung, dass bei einer Mietdauer unter 2 Jahren die Wohnung lediglich besenrein zu verlassen ist, unabhängig von der vertraglichen Vereinbarung.
Wer weiss Rat?
Hallo
Steht weiter unten unter Zeitmietvertrag und Schönheitsreparaturen oder so ähnlich
Im Unterschied zur Renovierungsklausel verstößt eine Vereinbarung, wonach der Mieter verpflichtet sein soll, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat - Rückgabeklausel, gegen § 307 BGB. Diese Klausel kann nicht wirksam in einem Formularvertrag vereinbart werden
Anders, wenn der Mieter zur Durchführung der rückständigen, d.h. fälligen Schönheitsreparaturen verpflichtet wird
Allerdings ist eine Vereinbarung wirksam Wirksam , die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung anteiliger Renovierungskosten nach einem Kostenvoranschlag entsprechend dem Verhältnis der Renovierungsfristen zu den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen verpflichtet = Abgeltunsklausel oder Quotenklausel.
z. B.: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten - liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 % - länger als 3 Jahre 60 % - länger als 4 Jahre 80 %.
Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Klausel den Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt, die für die Abgeltung maßgeblichen Fristen und Prozentsätze am Verhältnis zu den üblichen Renovierungsarbeiten ausrichtet und dem Mieter nicht untersagt, seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er vor dem Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen in kostensparender Eigenarbeit ausführt.
Gruss
Marie
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Du brauchst nur das zu renovieren was Du abgewohnt hast.
Wenn Du Löcher gebohrt hast musst Du die auch schließen usw.
Johannes
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