Hallo (Günter
),
mal angenommen es gäbe jemandem (Fam X.), die in einem Mietshaus wohnt und unter ihr wohnt eine Frau, die nicht in der Lage ist ihre 3(?) Katzen so zu halten, dass es nicht immerwieder (mehrmals in der Woche) zu leichten bis extremen Geruchsbelästigungen im Hausflur kommt, die wenn man die Tür mal kurz aufmacht um rein o. raus zu gehen auch in die Wohnung ziehen und die in den warmen Jahreszeiten auch beim Lüften in die Zimmer der Fam. X ziehen und eine Benutzung das Balkons unmöglich machen, weil einem das essen o Bierchentrinken auf dem Balkon angesichts Geruchs vergeht. Und mal angenommen das ganze ginge schon seit letztem Sommer, die Hausverwaltung hat der Frau schon einen Besuch abgestattet, wo sie allerdings natürlich vorher informiert wurde und dann selbst zugegeben hat, die Katzen seit 2 Wochen ausgelagert und die ganze Wohnung geschrubbt zu haben, so dass es nur noch einen ganz leichten Geruch in der Wohnung gab. Und nun stinkt es immer wieder weiter, der Hausmeister weiß bescheid, meldet an die Verwaltung, Fam. X hat Zeugen, u.a. die Polizei, die gerufen wird um den Gestankszustand mal ganz kurzfristig schriftl. festzuhalten, mal angenommen das träfe alles zu, bestünde Aussicht auf Erfolg, dass der Frau die Katzenhaltung untersagt wird?
Und was müsste man machen, wenns danach immernoch stinkt, weil sie die Tiere heimlich weiterhält?
Danke,
M.
Hallo Mike,
mal angenommen es gäbe jemandem (Fam X.), die in einem
Mietshaus wohnt und unter ihr wohnt eine Frau, die nicht in
der Lage ist ihre 3(?) Katzen so zu halten, dass es nicht
immerwieder (mehrmals in der Woche) zu leichten bis extremen
Geruchsbelästigungen im Hausflur kommt, die wenn man die Tür
mal kurz aufmacht um rein o. raus zu gehen auch in die Wohnung
ziehen und die in den warmen Jahreszeiten auch beim Lüften in
die Zimmer der Fam. X ziehen und eine Benutzung das Balkons
unmöglich machen, weil einem das essen o Bierchentrinken auf
dem Balkon angesichts Geruchs vergeht. Und mal angenommen das
ganze ginge schon seit letztem Sommer, die Hausverwaltung hat
der Frau schon einen Besuch abgestattet, wo sie allerdings
natürlich vorher informiert wurde und dann selbst zugegeben
hat, die Katzen seit 2 Wochen ausgelagert und die ganze
Wohnung geschrubbt zu haben, so dass es nur noch einen ganz
leichten Geruch in der Wohnung gab. Und nun stinkt es immer
wieder weiter, der Hausmeister weiß bescheid, meldet an die
Verwaltung, Fam. X hat Zeugen, u.a. die Polizei, die gerufen
wird um den Gestankszustand mal ganz kurzfristig schriftl.
festzuhalten, mal angenommen das träfe alles zu, bestünde
Aussicht auf Erfolg, dass der Frau die Katzenhaltung untersagt
wird?
Und was müsste man machen, wenns danach immernoch stinkt,
weil sie die Tiere heimlich weiterhält?
Die Hausverwaltung müsste nun zuerst einmal der Mieterin eine Abmahnung senden. Mit der Abmahnung müsste der Dame die Kündigung angedroht werden. Ob ein Verbot der Tierhaltung funktioniert, ist zweifelhaft. Kann die Dame nachweisen, dass die Tiere ihr einziges „Lebensinhalt“ sind, kommt es auf das zuständige Gericht an. Die Huasverwaltung kann ihr aber untersagen mehr als eien Katze zu halten udn wenn weiterhin eine Geruchsbelästigung von der Tierhaltung ausgeht, ihr die Kündigung androhen.
Die Mieter müssten wiederum hier mit der Hausverwaltung klar regeln, dass man nicht länger den Zustand hinnehmen wird, sondern eine Mietminderung von mindestens 10 % wegen nicht tiergerechter Tierhaltung vornehmen würde.
Gruss Günter
Die Hausverwaltung müsste nun zuerst einmal der Mieterin eine
Abmahnung senden. Mit der Abmahnung müsste der Dame die
Kündigung angedroht werden. Ob ein Verbot der Tierhaltung
funktioniert, ist zweifelhaft. Kann die Dame nachweisen, dass
die Tiere ihr einziges „Lebensinhalt“ sind, kommt es auf das
zuständige Gericht an. Die Huasverwaltung kann ihr aber
untersagen mehr als eien Katze zu halten udn wenn weiterhin
eine Geruchsbelästigung von der Tierhaltung ausgeht, ihr die
Kündigung androhen.
Machte es einen Unterschied, wenn Tierhaltung im Haus laut Mietvertrag grundsätzlich nur mit Zustimmung der Verwaltung erlaubt ist?
Die Mieter müssten wiederum hier mit der Hausverwaltung klar
regeln, dass man nicht länger den Zustand hinnehmen wird,
sondern eine Mietminderung von mindestens 10 % wegen nicht
tiergerechter Tierhaltung vornehmen würde.
Naja, das würde dann wohl auf Kosten der Rechtschutzversicherung der entnervten Fam X und mit Hilfe eines Anwalts passieren…
Gruß,
M.
Hallo Mike,
Die Hausverwaltung müsste nun zuerst einmal der Mieterin eine
Abmahnung senden. Mit der Abmahnung müsste der Dame die
Kündigung angedroht werden. Ob ein Verbot der Tierhaltung
funktioniert, ist zweifelhaft. Kann die Dame nachweisen, dass
die Tiere ihr einziges „Lebensinhalt“ sind, kommt es auf das
zuständige Gericht an. Die Hausverwaltung kann ihr aber
untersagen mehr als eine Katze zu halten und wenn weiterhin
eine Geruchsbelästigung von der Tierhaltung ausgeht, ihr die
Kündigung androhen.
Machte es einen Unterschied, wenn Tierhaltung im Haus laut
Mietvertrag grundsätzlich nur mit Zustimmung der Verwaltung
erlaubt ist?
Nein. es sei denn, dass die Mieterin keine Zustimmung der Hausverwaltung hat. Dann aber ist zu klären, ob anderen Mietern Tierhaltung ( Katzen ) erlaubt wurde. Ist das der Fall, kann letztlich nur auf „nicht artgerechte Tierhaltung/Pfeleg“ abgestellt werden.
Die Mieter müssten wiederum hier mit der Hausverwaltung klar
regeln, dass man nicht länger den Zustand hinnehmen wird,
sondern eine Mietminderung von mindestens 10 % wegen nicht
tiergerechter Tierhaltung vornehmen würde.
Naja, das würde dann wohl auf Kosten der
Rechtschutzversicherung der entnervten Fam X und mit Hilfe
eines Anwalts passieren…
Ist das Beste. Wobei es auch ratsam ist, in manchen Regionen funktioniert es, dass der Tierschutzverein eingeschaltet wird. Dieser kann dann als Beweis für die Tierhaltung genannt werden.
Gruss Günter
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Machte es einen Unterschied, wenn Tierhaltung im Haus laut
Mietvertrag grundsätzlich nur mit Zustimmung der Verwaltung
erlaubt ist?
Nein. es sei denn, dass die Mieterin keine Zustimmung der
Hausverwaltung hat. Dann aber ist zu klären, ob anderen
Mietern Tierhaltung ( Katzen ) erlaubt wurde. Ist das der
Fall, kann letztlich nur auf „nicht artgerechte
Tierhaltung/Pfeleg“ abgestellt werden.
Ganz schön kompliziert… Die imagimäre Frau hat selbst zugegeben, das sie einen gestörten/keinen Geruchsinn hat - ihr macht das nix aus… und da der Geruch hauptsächlich nach oben, also zu Fam x, die allein auf der Etage ist, zieht sehen andere Nachbarn sich auch nicht belästigt.
Naja, das würde dann wohl auf Kosten der
Rechtschutzversicherung der entnervten Fam X und mit Hilfe
eines Anwalts passieren…
Ist das Beste. Wobei es auch ratsam ist, in manchen Regionen
funktioniert es, dass der Tierschutzverein eingeschaltet wird.
Dieser kann dann als Beweis für die Tierhaltung genannt
werden.
Die Polizei leitet ihren Bericht an Veterinäramt weiter, evtl. hilft das auch,
Danke M.