Nehmen wir an, man würde im zweiten Stock eines 3 Familienhauses wohnen und die Bauweise sei sehr hellhörig, ausserdem sei Parkett in der Wohnung verlegt.
Wieviel Recht (oder auch nicht) hätten die Nachbarn mit der Klage, die Kinder dürften in der Wohnung nicht rennen, da es unten zu laut wäre? Wohlgemerkt, die Kinder rennen nur am nachmittag und ab 20 Uhr ist strikte Ruhe.
Wie wäre es bei Kindergeburtstagen? Wieviel müssten die Nachbarn hinnehmen? Und wie könnte man die ewige Klingelei und Schreierei (Ruhe da oben) der Nachbarn unterbinden?
Hi
Kinderlärm ist kein Lärm und als Ausdruck der Lebensfreude (jaa: so was haben Kinder noch) auch in der Wohnung hinzunehmen.
Da ja ab 20 Uhr Ruhe ist, sehe ich auch kein Problem.
Wenn es um die Mittagsruhe geht, hilft ab und zu mal ein Gespräch mit den Eltern, aber auch hier haben Gerichte schon entschieden, dass Kinder auch diese nicht einzuhalten brauchen.
Gruß
HaWeThie