Mietkaution

Wenn ein Vermieter in einem Vorgespräch erwähnt er möchte 2 Monatskaltmieten als Kaution und dann bekommt man einen Vertrag in dem 3 Monatsmieten aufgeführt sind gibt es da Möglichkeiten dies anzufechten ? Ist es üblich 3 Monatmieten als Kaution zu bezahlen ? Müsste ein rechtlich dieser Betrag zum ersten Monat des Mietbeginns in vollem Umfang bezahlt werden ?

Wenn ein Vermieter in einem Vorgespräch erwähnt er möchte 2
Monatskaltmieten als Kaution und dann bekommt man einen
Vertrag in dem 3 Monatsmieten aufgeführt sind gibt es da
Möglichkeiten dies anzufechten ?

Jein beweise es.

Ist es üblich 3 Monatmieten
als Kaution zu bezahlen ?

Ja 3 MM darf er nehmen Nettomieten wohlgemerkt ohne NbK

Müsste ein rechtlich dieser Betrag

zum ersten Monat des Mietbeginns in vollem Umfang bezahlt
werden ?

Man kann die Kaution auch in Raten zahlen.

Johannes


Hallo Gerd

Mit dem Vermieter in Betracht auf das Vorgespräch und den jetzigen vertraglichen Vereinbarungen reden. Evtl. nur ein Versehen, da in den im Handel erhältlichen Vertragsformularen immer von 3 Monatsmieten ausgegangen wird.

Gemäß § 551 Abs. 1 BGB darf die Kaution eine 3fache Monatsmiete nicht übersteigen. Maßgeblich ist die Grundmiete.
Der Mieter hat das Recht gemäß § 551 Abs. 2 BGB, die Kaution in 3 Monatsraten zu bezahlen. Nach der gesetzlichen Regelung wird die 1. Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Darunter ist nicht der Vertragsschluss, sondern derjenige Zeitpunkt zu verstehen, zu dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll. Die beiden folgenden Raten werden zu Beginn des 2. und 3. Mietmonats fällig. Auch diese Regelung ist zwingend.
Das Recht des Mieters zur Ratenzahlung ist unabdingbar § 551 Abs. 4 BGB. Es ist allerdings nicht erforderlich, dass sich die Ratenzahlungsbefugnis aus der Vereinbarung ergibt. Die Ratenzahlungsbefugnis darf aber weder ausdrücklich noch schlüssig ausgeschlossen werden.
Gruss
Marie

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Wenn ein Vermieter in einem Vorgespräch erwähnt er möchte 2
Monatskaltmieten als Kaution und dann bekommt man einen
Vertrag in dem 3 Monatsmieten aufgeführt sind gibt es da
Möglichkeiten dies anzufechten ? Ist es üblich 3 Monatmieten
als Kaution zu bezahlen ? Müsste ein rechtlich dieser Betrag
zum ersten Monat des Mietbeginns in vollem Umfang bezahlt
werden ?


Hallo Gerd

Mit dem Vermieter in Betracht auf das Vorgespräch und den
jetzigen vertraglichen Vereinbarungen reden. Evtl. nur ein
Versehen, da in den im Handel erhältlichen Vertragsformularen
immer von 3 Monatsmieten ausgegangen wird.

Hallo Marie,

hier ein Widerspruch. Die meisten Mietverträge haben die Position Kaution frei gelassen und es bleibt dem Vermieter/Mieter überlassen, was vereinbart wird. Richtig ist aber, dass bis drei Monatskaltmieten Kaution verlangt werden darf und die Kaution in drei monatlichen Raten gezahlt werden kann. Sofern jemand einen Vordruck hat, welcher drei Monatsmieten enthält, sollte alle andere Vorgaben eines Formulares genau lesen und wenn etwas nicht verstanden wird, sich dies erklären, notfalls schriftlich bestätigen lassen.

Gruss Günter

Hallo Gerd

Mit dem Vermieter in Betracht auf das Vorgespräch und den
jetzigen vertraglichen Vereinbarungen reden. Evtl. nur ein
Versehen, da in den im Handel erhältlichen Vertragsformularen
immer von 3 Monatsmieten ausgegangen wird.

Hallo Marie,

hier ein Widerspruch. Die meisten Mietverträge haben die
Position Kaution frei gelassen und es bleibt dem
Vermieter/Mieter überlassen, was vereinbart wird. Richtig ist
aber, dass bis drei Monatskaltmieten Kaution verlangt werden
darf und die Kaution in drei monatlichen Raten gezahlt werden
kann. Sofern jemand einen Vordruck hat, welcher drei
Monatsmieten enthält, sollte alle andere Vorgaben eines
Formulares genau lesen und wenn etwas nicht verstanden wird,
sich dies erklären, notfalls schriftlich bestätigen lassen.

Gruss Günter


Hallo Günter

Danke!:smile:
Ist korrekt.
Der Kautionsbetrag ist offen gelassen.

Gruss
Marie