Hallo,
welche Arbeiten muss ein Mieter bei Auszug aus einer Mietwohnung machen?
- Fenster putzen (speziell im Wintergarten ist es ziemlich aufwendig)?
- Im Mietvertrag stehen diese Klauseln mit der regelmäßigen Renovierung und der Renovierung bei Auszug beide drin, sind also beide ungültig. Die Bohrlöcher werden auf jeden Fall zugespachtelt. Muss danach aber auch irgendwie weiß drüber gestrichen werden, damit man sie nicht sieht? Müssen kleine schwarze Farbspuren, die beim Möbel-Transportieren an der Wand entstanden sind, beseitigt werden?
- Auf dem (nicht überdachten) Balkon sind Moosspuren und Umrisse von Pflanzenkübeln sichtbar. Müssen die noch entfernet werden?
Gruß
A. Lasse
besenrein
Hallo Dominik,
am besten wäre es, wenn im Mietvertrag „besenrein“ stünde. Dann könnte sich der Mieter nämlich alle Arbeiten sparen.
Franz
welche Arbeiten muss ein Mieter bei Auszug aus einer
Mietwohnung machen?
- Fenster putzen (speziell im Wintergarten ist es ziemlich
aufwendig)?
- Im Mietvertrag stehen diese Klauseln mit der regelmäßigen
Renovierung und der Renovierung bei Auszug beide drin, sind
also beide ungültig. Die Bohrlöcher werden auf jeden Fall
zugespachtelt. Muss danach aber auch irgendwie weiß drüber
gestrichen werden, damit man sie nicht sieht? Müssen kleine
schwarze Farbspuren, die beim Möbel-Transportieren an der Wand
entstanden sind, beseitigt werden?
- Auf dem (nicht überdachten) Balkon sind Moosspuren und
Umrisse von Pflanzenkübeln sichtbar. Müssen die noch entfernet
werden?
Gruß
A. Lasse
Hallo Dominik,
ich frage mich, wie Du die Wohnung bei Mietbeginn übernommen hast -
natürlich sind die angeführten erforderlichen Arbeiten auszuführen !
Gruß Gert
Hallo Gert,
ich weiß leider nicht mehr, wie „sauber“ der Zustand beim Einzug war. Ich habe nicht darauf geachtet, ob die Fenster nun geputzt waren oder nicht. Da die meisten Fenster auf der Wetterseite liegen, haben wir ständig Regen-/Dreckspuren an den Fenstern (wir wohnen auf dem Land), so daß häufiger die Fenster geputzt werden müssen.
Da wir im Januar eingezogen sind, musste ich im Frühjahr auf dem Balkon Frühjahrsputz machen. Und da waren auch Spuren von Pflanzenkübeln und Moos.
Im Mietvertrag steht gar nichts davon, wie die Wohnung zu übergeben ist - ob besenrein oder blitzsauber.
Gruß
Anja
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Hallo Dominik,
am besten wäre es, wenn im Mietvertrag „besenrein“ stünde.
Dann könnte sich der Mieter nämlich alle Arbeiten sparen.
Franz
Hallo Franz
Die in einigen oder vielen Formularverträgen enthaltene Verpflichtung zur " besenreinen " Übergabe fügt der gesetzlichen Regelung nichts hinzu.
Unter „besenrein“ sind diejenigen Reinigungsarbeiten zu verstehen, die der Mieter auch üblicherweise routinemäßig durchführt, also kein sog. „Großputz“.
Also normale Reinigung!
Gruss
Marie
Hallo Anja
-
Keiner bricht sich einen Zacken aus der Krone, die Wohnung sauber zu hinterlassen. Egal was im Vertrag steht.
2.
Fehlt eine vertragliche Regelung, so sind die Räume " besenrein" oder – bei Teppichböden – gesaugt zurückzugeben. Schmutzspuren und Flecken, die der Mieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, sind zu beseitigen. Die üblichen, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Verschmutzungen muss der Vermieter hinnehmen.
Also wenn nichts vereinbart oder wirksam vereinbart, sollte man eine haushaltsübliche Reinigung vor der Rückgabe der Mietsache vornehmen.
-))
Gruss
Marie
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