Hallo liebe Experten…
ich weiss, dieses Thema ist heiss dikutiert, und ich habe auch schon viel hier darüber gelesen, dennoch möchte ich Euch bitten, Euch diesen Fall hier einmal durchzulesen.
Also… da gibt einnen Mieter M… der hat Ende Dezember 2003 einen Schimmelbefall im Schlafzimmer festgestellt. Daraufhin schrieb er dem Vermieter V einen Brief mit einer Mängelanzeige…V möge doch bitte mal vorbeikommen, ansehen, drüber reden, wegmachen…so nach dem Motto
Auf netter Basis…man ist ja erwachsen.
V war nicht überrascht und wollte nicht kommen.
Nach einem zweiten Brief wurde er ganz böse und beschimpfte M. Er wolle einen Maler schicken und hätte dann nichts mehr mit der Sache zu tun. Ein Handwerker (Sanierungsfirma) suchte daraufhin M auf. Er sieht sich den Schaden an… und lehnt den Auftrag ab… die Sache sei zu heiss, da könnte er keine Garantie drauf geben, das wären Baumängel.
Ach ja… der Schaden… also…sagen wir mal, die Wohnung liegt im Souterrain… der Schaden im Schlafzimmer besteht einmal aus Schimmel an der Terassentür…von unten nach oben durch… auch dann in der oberen Wandecke…und an der entgegengesetzten Wand in der oberen Ecke.
Diese Wand liegt im Erdreich… es müsste also nach der Aussage des Handwerkers abgetragen werden, und beide Wände müssten von aussen und innen saniert werden.
Der Handwerker zieht ab. Nix passiert.
V schreibt eine EMail! Er wäre ja nicht schuld, es wäre wohl die Baufirma gewesen, da hängt dann die ganze Eigentümerschaft im Mehrfamilienhaus dran… er sei schuldfrei…M soll brav sein.
M mindert die Miete wie bereits Anfang Januar angedroht für den Februar im 10 %.
V stellt sich ab jetzt tot. Man erreicht ihn nicht mehr… nix.
Im Februar erhält er einen Anruf vom Handwerker… er wolle nochmals kommen für einen Kostenvoranschlag. V hätte sooooo sehr über M geschimpft… nun will er nochmal sehen…anscheinend würde es eine Eigentümerversammlung geben. M erfährt nichts.
Nun sagen wir mal, ist es Anfang März 2004. Miete März…10 % Minderung. M weiss nicht, was er tun soll.
Er überlegt sich, die Miete nach dem Zurückbehaltungsrecht (was er sich bereits im Januar-Brief vorbehalten hat) einzubehalten, damit V aktiv werden muss.
Der Schimmel freut sich, er wächst weiter. M ist gefrustet… er fürchtet Gesundheitsmängel und auch, dass V die Sache noch Monate rauszögern will.
Man versucht nun, dass M vielleicht selbst auszieht… macht er aber nicht, da er kein Geld dafür hat 
Muss M nun einen Gutachter beauftragen? Und wer trägt diese Kosten?
Die Mietrechtschutz zieht noch nicht…man hat sie vor den Vorkommnissen abgeschlossen, aber leider dennoch zu spät.
Achja! Vielleicht noch eine Pointe. V hat die Woh nung vorher bewohnt, es gibt also keinen Vormieter! Und! Angeblich war mal ein Feuchteschaden da…aber der wurde entfernt, gut isses. Alles sieht danach aus, als wäre V wegen dem Schimmel ausgezogen und hätte danach nur schnell alles mit Schimmelfarbe übertüncht…aber wie soll man das beweisen… gar nicht wahrscheinlich.
Was meint Ihr? Was soll M tun?
Sodele…das war ne lange Geschichte
Verzeihung 
Liebe Grüße erstmal!
Eva