Vermieter kümmert sich nicht bei Schimmel

Hallo liebe Experten…

ich weiss, dieses Thema ist heiss dikutiert, und ich habe auch schon viel hier darüber gelesen, dennoch möchte ich Euch bitten, Euch diesen Fall hier einmal durchzulesen.

Also… da gibt einnen Mieter M… der hat Ende Dezember 2003 einen Schimmelbefall im Schlafzimmer festgestellt. Daraufhin schrieb er dem Vermieter V einen Brief mit einer Mängelanzeige…V möge doch bitte mal vorbeikommen, ansehen, drüber reden, wegmachen…so nach dem Motto :smile:Auf netter Basis…man ist ja erwachsen.
V war nicht überrascht und wollte nicht kommen.
Nach einem zweiten Brief wurde er ganz böse und beschimpfte M. Er wolle einen Maler schicken und hätte dann nichts mehr mit der Sache zu tun. Ein Handwerker (Sanierungsfirma) suchte daraufhin M auf. Er sieht sich den Schaden an… und lehnt den Auftrag ab… die Sache sei zu heiss, da könnte er keine Garantie drauf geben, das wären Baumängel.
Ach ja… der Schaden… also…sagen wir mal, die Wohnung liegt im Souterrain… der Schaden im Schlafzimmer besteht einmal aus Schimmel an der Terassentür…von unten nach oben durch… auch dann in der oberen Wandecke…und an der entgegengesetzten Wand in der oberen Ecke.
Diese Wand liegt im Erdreich… es müsste also nach der Aussage des Handwerkers abgetragen werden, und beide Wände müssten von aussen und innen saniert werden.

Der Handwerker zieht ab. Nix passiert.
V schreibt eine EMail! Er wäre ja nicht schuld, es wäre wohl die Baufirma gewesen, da hängt dann die ganze Eigentümerschaft im Mehrfamilienhaus dran… er sei schuldfrei…M soll brav sein.
M mindert die Miete wie bereits Anfang Januar angedroht für den Februar im 10 %.
V stellt sich ab jetzt tot. Man erreicht ihn nicht mehr… nix.

Im Februar erhält er einen Anruf vom Handwerker… er wolle nochmals kommen für einen Kostenvoranschlag. V hätte sooooo sehr über M geschimpft… nun will er nochmal sehen…anscheinend würde es eine Eigentümerversammlung geben. M erfährt nichts.

Nun sagen wir mal, ist es Anfang März 2004. Miete März…10 % Minderung. M weiss nicht, was er tun soll.
Er überlegt sich, die Miete nach dem Zurückbehaltungsrecht (was er sich bereits im Januar-Brief vorbehalten hat) einzubehalten, damit V aktiv werden muss.
Der Schimmel freut sich, er wächst weiter. M ist gefrustet… er fürchtet Gesundheitsmängel und auch, dass V die Sache noch Monate rauszögern will.
Man versucht nun, dass M vielleicht selbst auszieht… macht er aber nicht, da er kein Geld dafür hat :frowning:
Muss M nun einen Gutachter beauftragen? Und wer trägt diese Kosten?
Die Mietrechtschutz zieht noch nicht…man hat sie vor den Vorkommnissen abgeschlossen, aber leider dennoch zu spät.
Achja! Vielleicht noch eine Pointe. V hat die Woh nung vorher bewohnt, es gibt also keinen Vormieter! Und! Angeblich war mal ein Feuchteschaden da…aber der wurde entfernt, gut isses. Alles sieht danach aus, als wäre V wegen dem Schimmel ausgezogen und hätte danach nur schnell alles mit Schimmelfarbe übertüncht…aber wie soll man das beweisen… gar nicht wahrscheinlich.

Was meint Ihr? Was soll M tun?

Sodele…das war ne lange Geschichte :smile: Verzeihung :smile:

Liebe Grüße erstmal!

Eva

Hallo Eva

Den VM wiederholt anschreiben und die Miete mindern.
Dies hebt mit Sicherheit nicht das Wohnklima und behebt auch den Mangel nicht.
Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt und der Schaden auf einen Baumangel zurück zuführen ist, muss der Vermieter/Eigentümer diesen Mangel umgehend der Verwaltung melden.

Für den Anspruch auf Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands, für die Minderungsbefugnis und das Kündigungsrecht kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter von dem Baumangel Kenntnis gehabt hat. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche, wenn der Baumangel bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags vorhanden gewesen ist.

Ist der Baumangel dagegen erst nach Vertragsschluss eingetreten, so haftet der Vermieter nur im Falle des Verzugs mit der Mangelbeseitigung oder bei Verschulden.

Ist der Feuchtigkeitsschaden vom Mieter schuldhaft verursacht worden z.B: ungenügendes oder fehlerhaftes Heizen und Lüften; schadensträchtige Möblierung, dann kann der Vermieter nach seiner Wahl entweder Schadensbeseitigung oder Schadensersatz in Geld verlangen.

Vor Beseitigung sollte man 1. mal die Ursache feststellen.

Im einem gerichtlichen Verfahren gilt folgende Beweislastverteilung: Der Mieter muss beweisen, dass ein Feuchtigkeitsschaden aufgetreten ist. Der Vermieter muss beweisen, dass die Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt. Der Mieter muss wiederum darlegen und beweisen, wie er geheizt und gelüftet hat und dass die Möblierung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt.

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Eva,

also ich würde da gar nicht lange rumfragen. Tip für schnelle Abhilfe:

Es gibt von Voss-Chemie einen 1-komponentigen PU-Lack. Heißt G-4. Der härtet mit Feuchtigkeit aus. Wenn Du den da drauf streichst, gut lüftest (es stinkt 1-2 Tage), bist Du mit dem Thema durch. Danach einfach übertapezieren oder übermalen und gut ist.
Wenn Du erst den Rechtsweg beschreitest, bist Du am Ende selber verschimmelt.

mfG Götz


Damit wird die Wand versiegelt - Dampfsperre - Luftfeuchtigkeit erhöht.

Maßnahmen gegen Schimmelbildung

Wasseraufnahmefähigkeit der Räume durch offenporige, dampfdiffusionsfähige Oberflächen erhöhen, z.B. durch spezielle Anstriche der Wände.
Keine Kunststofftapeten oder -Farben verarbeiten, da diese dampfsperrend wirken und somit die Raumluftfeuchte erhöhen.

Auf kritische Wandbereiche möglichst keine Tapeten kleben, da diese Nährboden für Schimmelpilze darstellen. Wenn Tapeten unumgänglich sind, dünne Papiertapeten ohne Kunststoffzusätze verwenden.

Alkalische Dispersionsfarben Latexfarben vorziehen, da diese durch den alkalischen ph-Wert wachstumsmindernd wirken und ein für Schimmelpilze schlechteres Nährstoffverhältnis als Latexfarben haben.

Keine Caseinfarbe benutzen, da dem zwar wachstumsmindernden sehr hohen alkalischen ph-Wert das Casein als sehr gute Nährstoffquelle entgegensteht. Zudem wird das alkalische Milieu durch saure Pilzausscheidungen rasch neutralisiert.

Wird aber alles nicht auf Dauer helfen, wenn die Ursache des Mangels nicht beseitigt wird.

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“