Hallo,
mal angenommen, ein Mieter wohnt in einer Wohnung und in diesem Mietshaus werden drastische Renovierungsmaßnahmen durchgeführt…
im Treppenhaus wurde der ganze Verputz abeklopft, die Wohnungstüren wurden samt Türstock rausgehauen, es käme zu erheblicher Lärm- und Schmutzbelästigung…
… darf man in diesem Falle die Miete kürzen, und wenn ja in welcher Höhe?
Muß, für eine Mietminderung, ein gewisser Zeitraum überschritten werden. Oder reicht auch eine Belästigung von bsp. einem Monat?
Angenommen, der Vermieter bucht ab, kann der Mieter dann einfach einen Brief schreiben, und die Rückzahlung fordern?
LG
Sarah