Private Einschätzung zu Kaution

Hallo ihr,

wenn jemand nach drei Jahren gemeinsamen Wohnens aus der Wohnung auszieht (und der andere die Wohnung komplett übernimmt), wie würdet ihr mit der Halbe-/Halbe gezahlten Kaution umgehen? Wenn die Wohnung in der Zeit nicht renoviert wurde.

Eigentlich geht es um Erfahrungswerte: Ab wann rechnet man, dass die Kaution für die Wohnungsrenovierung „drauf gehen“ würde?

Grüße
Trilli

Hallo Trilli,

nehmen wir mal an, dass ein Mietvertrag besteht. Dort ist vereinbart in welcher Zeit Schönheitsreparaturen in Küche, Bad, WC und Wohn- und Schlafräumen durchzuführen sind. In vielen Mietverträgen gibt es dann die sog. Quotenklausel, die nichts anderes bedeutet als dass der Mieter für den Zeitraum, den er abgewohnt hat, prozentuale Anteile der Schönheitsreparaturen tragen muss. Sodann ist nach der neuen Rechtsprechung des BGH zu klären, ob nicht der Vermieter ungeachtet der durchgeführten Schönheitsreparaturen zum Auszug renoviert haben will. Unter gewissen Umständen hat er einen Anspruch auf Schönheitsreparaturen durch die Unwirksamkeit einer Klausel verloren. Und- was man nicht vergessen darf- , es wäre auch zu klären, wer denn bei Einzug die Wohnung renoviert hat.

wenn jemand nach drei Jahren gemeinsamen Wohnens aus der
Wohnung auszieht (und der andere die Wohnung komplett
übernimmt), wie würdet ihr mit der Halbe-/Halbe gezahlten
Kaution umgehen? Wenn die Wohnung in der Zeit nicht renoviert
wurde.

Ich gehe mal von der Annahme aus, dass der Vermieter hier zustimmen muss, wenn ein Teil die Haftung nun vollständig übernimmt. Eine Kautionsabrechnung dürfte daher nur intern erfolgen.

Eigentlich geht es um Erfahrungswerte: Ab wann rechnet man,
dass die Kaution für die Wohnungsrenovierung „drauf gehen“
würde?

Überhaupt nicht. Die Kaution ist nach dem Gesetz dazu da, dass beim Auszug etwaige Mängel gedeckt sind. Bei einem Auszug ist im Ausnahmefall auch die Aufrechnung mit Mietrückständen und Nebenkostennachforderungen möglich. Dies scheint schon aus dem Grund sinnvoll und richtig, weil es letztlich niemand zumutbar ist, dass er vorhandenen Guthaben erstattet und dann etwaigen Forderungen nachrennen muss.

Wenn jemand sich ausrechnen will, welche Kosten umzurechnen sind, wäre es durchaus denkbar, dass jemand die Gesamtkosten überprüft und dass dann anteilig verrechnet wird.

Gruss Günter