Moin, Moin.
Wie lange kann ein Vermieter einer Eigentumswohnung mit der Nebenkostenabrechnung warten? Gibt es da Fristen, zwecks Nachforderungen oder Rückzahlungen?
Vielen Dank für etwaige Tips und Hinweise.
Moin, Moin.
Wie lange kann ein Vermieter einer Eigentumswohnung mit der Nebenkostenabrechnung warten? Gibt es da Fristen, zwecks Nachforderungen oder Rückzahlungen?
Vielen Dank für etwaige Tips und Hinweise.
Hallo
Mietrecht
die Abrechnung ist von dem Vermieter dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, dass der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat.
Gruss
Marie
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Moin, Moin.
Wie lange kann ein Vermieter einer Eigentumswohnung mit der
Nebenkostenabrechnung warten? Gibt es da Fristen, zwecks
Nachforderungen oder Rückzahlungen?Vielen Dank für etwaige Tips und Hinweise.
Hallo
Mietrecht
die Abrechnung ist von dem Vermieter dem Mieter spätestens bis
zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums
mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung
einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei
denn, dass der Vermieter die verspätete Geltendmachung nicht
zu vertreten hat.
Schönen Dank erstmal, aber wie ist das mit Rückzahlungen an den Mieter. Angenommen die Abrechnung ist negativ für den Vermieter, kann er dann überhaupt keine Abrechnung schicken?
alf
Hallo Alf
Gem. § 556 Abs. 3 S. 1 BGB hat der Vermieter über die Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abzurechnen, egal ob die Abrechnung eine Schuld oder ein Guthaben hergibt.
Gruss
Marie
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Hallo Alf
Gem. § 556 Abs. 3 S. 1 BGB hat der Vermieter über die
Betriebskostenvorauszahlungen jährlich abzurechnen, egal ob
die Abrechnung eine Schuld oder ein Guthaben hergibt.Gruss
Marie
Vielen Dank. Dann schaun wir mal, wann die Abrechnung 2002 bei mir ankommt.
alf