Mietminderung wegen Wasserrohrbruch

Hallo,

angenommen man hat ein Haus angemietet und hat seit Mittwoch, 03.03.04 einen Wasserrohrbruch unter dem Haus und dadurch auch seit diesem Datum kein Wasser.
Außerdem würden seit Freitag, 05.03.04 drei Trockengeräte in der
Wohnung stehen, die 24 Stunden am Tage laufen müssen und einen hohen Geräuschpegel haben.
Diese Trockengeräte müssten sehr wahrscheinlich auch noch weitere 20
Tage ständig an sein.

In welcher Höhe, könnte man eine Mietminderung geltend machen und für welchen Zeitraum?
Könnte man auch eine Mietminderung wegen der Geräuschbelästigung geltend machen.
Dürfte man nur die Kaltmiete reduzieren?
Müssten irgentwelche Fristen eingehalten werden?

Viele Grüße
Moni

Hallo Moni,

angenommen man hat ein Haus angemietet und hat seit Mittwoch,
03.03.04 einen Wasserrohrbruch unter dem Haus und dadurch auch
seit diesem Datum kein Wasser.
Außerdem würden seit Freitag, 05.03.04 drei Trockengeräte in
der
Wohnung stehen, die 24 Stunden am Tage laufen müssen und einen
hohen Geräuschpegel haben.
Diese Trockengeräte müssten sehr wahrscheinlich auch noch
weitere 20
Tage ständig an sein.

In welcher Höhe, könnte man eine Mietminderung geltend machen
und für welchen Zeitraum?

Mir ist da ein Vorgang bekannt. Dort kam es zu einem gliechen Vorgang. Die Versicheurng hat die Kosten getragen. Die Mieter konnten wegen der lauten Geräusche nichts nicht schlafen und wurden für vier Wochen ausquartiert. Die Versicherung des Vermieters hat die Kosten des Umzuges und des späteren Rückumzuges getragen. Die Versicherung hat am Anfang auch die Kosten für alle zwei Tage in einem öffentlichen Fribad bis zum Umzug übernommen. Bei den Trocknungsgeräten sind Zähler angebracht. Diese Zählerstände und der Verbrauch muss dem Energieversorger mitgeteilt werden, damit dieser nicht wegen der hohen Verbrauchszahlen die Vorauszahlungen erhöht. Die Kosten der Trocknung sind von der Versicherung zu tragen.

Könnte man auch eine Mietminderung wegen der
Geräuschbelästigung geltend machen.

Nachts kann man ja nicht schlafen, aber es muss hier mit dem Vermieter und der Versicherung die Höhe geklärt werden. Durch die Störung der Nachtruhe sind durchaus aber 80 % Mietminderung angesagt.

Dürfte man nur die Kaltmiete reduzieren?
Müssten irgentwelche Fristen eingehalten werden?

Nein, das gilt ab sofort, aber aus Sichehreitsgründen sollte dies verhandelt werden. Es gibt Versicherungen, die weigern sich zu zahlen, weil sie nicht in die Frage des Schaderersatzes eingebunden worden sind.

Gruss Günter