Strassenkreide auf dem Gehsteig

Dürfen Kinder mit Strassenkreide auf dem Gehsteig vor dem Haus malen?
Und wie ist es mit dem Weg innerhalb eines Anwesens bis zur Tür?
Gibt es gesetzliche Grundlagen für so etwas?
Vielen Dank für die Antworten

Hallo Inga,

Dürfen Kinder mit Strassenkreide auf dem Gehsteig vor dem Haus
malen?

Ich (KEIN Jurist) hoffe doch wohl JA! Solange die Kleinen mir
der Kreide die Gehwegplatten nicht beschädigen :wink: Sollte der
liebe Nachbar/Hausbesitzer also meckern, würde ich ihn dezent
darauf hinweisen, dass das Malen auf der Fahrbahn neben dem
Gehsteig zu gefährlich ist, Deine Kinder aber alternativ auch
gern Fußball neben seinem parkenden Auto spielen!

Einen Gruß an alle Spiesser dieser Welt!
Manfred

Deutschland, alles ist gesetzlich verankert!

Dürfen Kinder mit Strassenkreide auf dem Gehsteig vor dem Haus
malen?

Warum nicht?

Und wie ist es mit dem Weg innerhalb eines Anwesens bis zur
Tür?

Warum nicht?

Gibt es gesetzliche Grundlagen für so etwas?

Ich hoffe nicht!

Wenn sie malen, dann lärmen sie wenigstens nicht!

Gruss
Poppet

Hi,

Dürfen Kinder mit Strassenkreide auf dem Gehsteig vor dem Haus
malen? Und wie ist es mit dem Weg innerhalb eines Anwesens bis zur
Tür? Gibt es gesetzliche Grundlagen für so etwas?

Seltsame Frage… Der nächste Regenguss und weg sind die Malereien…
Gruß,
Anja

hi anja

Seltsame Frage… Der nächste Regenguss und weg sind die
Malereien…

so seltsam finde ich die frage garnicht. wir hatten mal einen nachbarn der sich darüber aufregte, da er mit seinem auto über die gemälde fahren musste um in seine garage zu kommen. die kreide, die durch seine reifen in die garage gelang, trug er - seine aussage! - dann mit seinen schuhen im ganzen haus rum und deswegen sei seine frau dann den ganzen tag am putzen…

grüße von
tinchen
*diemaldiesorgenvonsolchenleutenhabenmöchte*

Hi
da beschweren sich die Leute, dass in D alles gesetzlich geregelt ist und nun rufen sie laut nach Gesetzen für Straßenkreide.
Wie wärs mit einer Inititive über eueren Abgeordneten: „Gesetz über die Benutzung von Straßenmalkreide im öffentlichen Verkehrsraum durch Kinder (Kinderstraßenmalgesetz, KiStrMalG)“?

Also im ernst: NEIN, eine solche Regelung gibt es nicht.
Wenn es stört reicht ein Eimer Wasser am Abend - das hat den Vorteil, dass die Kinder am nächsten Morgen eine „saubere Leinwand“ vorfinden.

Gruß
HaWeThie

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Hallo,

es gibt zwar - seien wir froh - keine gesetzliche Regelung. Spätestens wenn es regnet ist die Farbe weg. Nur Erwachsene, die selbst nie Kind waren, werden sich aufregen müssen wollen.

Gruss Günter

Gruss Günter

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Danke für den Beistand!

owT