Hallo,
habe eine kurze Frage!
Was ist zu tun, wenn sich die Haftpflichtversicherung des Mieters und die Gebäudeversicherung des Vermieters weigert den Wasserschaden am Parkettboden einer gemieteten Wohnungzu übernehmen? Wer muss für die Kosten aufkommen? Mieter oder Vermieter? Gibt es eine aktuelle Rechtssprechung? Müssen sich beide die Kosten teilen? Würde die Hausratversicherung des Mieters einspringen? Hat jemand einen Tipp für mich?
Hi,
wer hat denn den Schaden verursacht?
Vermieter-> Hausgebäudeversicherung, würde ich sagen
Mieter-> Hausratversicherung, wenn da keine da ist, ist der Mieter selber fällig.
Ist aber eine Laienmeinung, also hol Dir lieber wie beim Doc noch ne Zweitmeinung ein
.
Gruß,
Micha
kommt drauf an
hallo michaela,
der knackpunkt ist warhscheinlich:
wodurch wurde der wasserschaden verursacht?
grüße,
tinchen
Hi,
danke für die Antwort!
Den Wasserschaden hat im Prinzip „Keiner“ verursacht! Der soll vom Balkon kommen! Der Mieter hat sich also nichts zu Schulden kommen lassen!
Gruss
Michaela
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Hallo Tinchen,
schönen Dank für Deine Antwort!
Den Wasserschaden hat im Prinzip niemand verursacht. Der wurde durch eintretendes Wasser vom Balkon verursacht!
Schöne Grüsse
Michaela
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Hi
der Balkon kann kaum nen wasserschaden verursachen. Abfluss zu? Warum? wenn der Mieter den Abfluss mit nem Teppich zulegt und dann das Wasser steigt - ist die Verursacherfrage dann nicht geklärt? Ist der abfluss anderweitig defekt oder reicht die Kapazität nicht? Oder zugefroren (dann muss man ihn freihalten…)?
HH
Hi,
danke für Deine Antwort. Die Sachlage gestaltet sich allerding folgendermassen.
Im letzten Jahr wurde in der darunterliegenden Wohnung ein Wasserschaden festgestellt. Daraufhin wurden in der besagten Wohnung die Fenster herausgenommen und einige weitere Tests gemacht um zu schauen woher das Wasser kommen könnte. Leider fanden die Fachleute nichts und der Wasserschaden in der darunterliegenden Wohnung war irgendwie behoben. Danach ist nach und nach der Parkettboden von Wasser dunkel geworden! Woher also genau das Wasser kommt kann keiner feststellen. Der Schaden wurde auf jeden Fall nicht durch den Mieter verursacht! Abfluss etc. ist immer frei und es war auch nie eine heftige Wasseransammlung auf dem Balkon! Meines Erachtens ist dies „Höhere Gewalt“! Aber wer soll nun für den Schaden aufkommen? Weisst Du das??? Danke schon mal für die Antwort!
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Hi,
Meines Erachtens
ist dies „Höhere Gewalt“! Aber wer soll nun für den Schaden
aufkommen? Weisst Du das??? Danke schon mal für die Antwort!
hHhere gewalt ist das sicher nicht, eher ein Baumangel unbekannter Ursache.
Wenn das Parkett zur Wohnung gehört, hat der Mieter dann mit dem Schaden nichts zu tun. Wie und wo der Vermieter den Schaden bei einer Versicherung anmelden kann, ist dann seine Sache.
Ist das Parkett vom Mieter verlegt und gehört dem Mieter, dann müsste geklärt werden, ob Schadenersatzanspruch besteht. Dazu müsste man aber erst mal genau wissen, wie es zum Wasserschaden kommt, also muss geklärt werden, wo das Wasser herkommt (aber das muss es meiner Meinung nach sowieso!)
Gruß,
Micha
Hallo
Bei undichten Balkonen/Dachterrassen gelangt Wasser unter die horizontale Abdichtungsbahn in die darunter liegende Geschossdecke. In der Regel entstehen Wasserflecken mit Kränzen und die Deckenfarbe blättert ab. In den hinter dem Balkon liegenden Räumen verbreitet sich muffiger Geruch, Parkett quillt auf und Wasserkränze bilden sich an den Wänden über den Fußleisten.
Dies ist einfach der Lauf der Zeit der an einen jeden Gebäude nagen kann …
Da dies kein Leitungswasserschaden und auch kein Elementarschaden ist, kommt hierfür die Gebäudeversicherung des VM auch nicht auf.
Wenn der Fußbodenbelag vom Mieter eingebracht wurde, besteht evtl. die Möglichkeit über die HausratVS. Aber wirklich nur evtl.
Hallo Michaela,
en Wasserschaden hat im Prinzip niemand verursacht. Der wurde
durch eintretendes Wasser vom Balkon verursacht!
Ein solcher Wasserschaden kann durch die Hausratversicherung möglicherweise abgedeckt werden. Auf jeden Fall ist es aber ein bauseits entstandener Schaden. Für solche Fälle, also auch den Schadnerersatz, haftet einzig und allein der Vermieter. Er haftet auch ohne eigenes Verschulden. Ansprüche stehen dem Mieter daher gegen den Vermieter zu.
Gruss Günter