Bearbeitungspauschale bei neuem mietvertrag?

Hallo,

also ich habe mal eine frage, angenommen, man möchte in ein haus einziehen, mit den grosseltern und anstatt der eltern sollen einfach die enkelin in den mietvertrag geschrieben werden. Der Vermieter hat sich damit auch einverstanden erklärt, aber der verwalter regelt die Angelegenheiten jetzt,weil der vermieter im Krankenhaus liegt. Nun möchte der Verwalter für den neuen Mietvertrag,der ja so bleibt, ausser die Mietparteien, eine Bearbeitungspauschale von 290 Euro bekommen. Aber diese ist nicht aufgeführt, wofür sie sein soll? Wäre das rechtens,wenn man so eine Pauschale nimmt?

Hallo Andreas,

diverse Gerichte haben in Verbindung mit den Kosten eines Vertragsabschlusses für Recht erkannt, dass es zwischen Mieter und Vermieter einer Vereinbarung über die Höhe einer Abschlussgebühr bedarf. Beträge über 70 EURO werden als unzulässig angesehen ( AG HH WM 99, 215 ). Insbesondere werden grundsätzlich solchen Kosten bestritten, wenn aus den Kosten nicht erkennbar ist, was mit den Kosten berechnet werden soll ( OLG Celle WM 90, 103 ).

also ich habe mal eine frage, angenommen, man möchte in ein
haus einziehen, mit den grosseltern und anstatt der eltern
sollen einfach die enkelin in den mietvertrag geschrieben
werden. Der Vermieter hat sich damit auch einverstanden
erklärt, aber der verwalter regelt die Angelegenheiten
jetzt,weil der vermieter im Krankenhaus liegt. Nun möchte der
Verwalter für den neuen Mietvertrag,der ja so bleibt, ausser
die Mietparteien, eine Bearbeitungspauschale von 290 Euro
bekommen.

Dies ist völlig unzuläsig, ausserdem stehten ihm als Verwalter keine derartigen Kosten zu, da er üblicherweise in seinem Verwaltervertrag bereits für solche Arbeiten bezahlt wird.

Aber diese ist nicht aufgeführt, wofür sie sein

soll? Wäre das rechtens,wenn man so eine Pauschale nimmt?

s.o.

Gruss Günter