NK-Abrechnung einfordern

hallö :smile:

angenommen, man bekommt nach jahren noch immer keine nebenkostenabrechnung vom ehemaligen vermieter, z.b. von 2001 und 2002, was kann man dann dagegen unternehmen? wenn mehrere freundliche anfragen per telefon natürlich nichts gebracht haben… gibt es noch andere möglichkeiten als das per anwalt zu klären? wenn nicht, wie funktioniert das überhaupt?

mfg
jj

Hallo,

man könnte natürlich den Vermieter anschreiben und ihn auffordern, die Abrechnung bis zum xx vorzulegen. In dem Schreiben könnte man ihm natürlich auch gleich mitteilen, wenn die Abrechnungen nicht bis zum xx vorliegen, dass künftig keine Vorauszahlungen bis zur Abrechnung geleistet werden, weil ohnehin offenbar ein erheblichen Guthaben aus den Vorjahren vorhanden ist und/oder offenbar die ursprünglich erklärten Kosten nicht vorhanden sind. Kommt dann keine Abrechnung bis 31.12.2003 - denn bis dahin kann man abrechnen - kann man natürlich nach dem Tag XX die Vorauszahlungen einstellen.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

aber wenn man zum beispiel schon ende 2002 in eine neue wohnung gezogen ist, dann fällt das druckmittel mit den weiteren zahlungen weg… und ob so eine hartnäckige verwaltung sich mit einer bitte um abrechnung schon überzeugen lässt?

mfg
jj

aber wenn man zum beispiel schon ende 2002 in eine neue
wohnung gezogen ist, dann fällt das druckmittel mit den
weiteren zahlungen weg… und ob so eine hartnäckige
verwaltung sich mit einer bitte um abrechnung schon überzeugen
lässt?

Hi,

richtig. In solchen Fällen muss man schriftlich die Abrechnung anfordern - auch hier einen Temrin setzen - wegen des Verzuges - und wenn kein Erfolg zu verzeichnen ist, sollte ein Mieterverein oder Anwalt mit der weiteren Klärung beauftragt werden.

Gruss Günter

ok, vielen dank :smile:
dann bin ich mal gespannt…

richtig. In solchen Fällen muss man schriftlich die Abrechnung
anfordern - auch hier einen Temrin setzen - wegen des Verzuges

  • und wenn kein Erfolg zu verzeichnen ist, sollte ein
    Mieterverein oder Anwalt mit der weiteren Klärung beauftragt
    werden.

Meine Ex-Vermietering in Frankfurt behauptet die TECHEM würde Ihr die Nebenkostenabrechnugn für 2001 und 2002 nicht zukommen lassen. Gilt da das berühmte Gesetz auch, daß sie mir eigentlich bis zum Jahresende des Folgejahres eine Abrechnung zukommen lassen muss. Sie behauptet, daß sie das nicht zu verantworten hat. Ich sage mal, daß ich auch nicht gewillt bin, auf meine Kaution länger zu warten (alle andere Abrechnungen wurden einbehalten, weitere Forderungen existieren nicht).

Was kann ich tun? Auf Schriftliches reagiert Sie nur mit Hinhaltbriefen!

Danke Dir Günter im voraus! :smile:

Gruss

Tibu

Hallo,

genau in dieser Sache war ich heute beim Gericht.

Mein Vermieter hatte mir in 2003 keine NK-Abrechnung für 2002 vorgelegt.
Lediglich in einem Schreiben einen Betrag von ca. 180,00 € gefordert.
Als Anlage zu diesem Schreiben hatte er Rechnungskopien beigelegt, aus den der Forderungsbetrag nicht herzuleiten war.

Quintessenz des heutigen Termines:

-Der Vermieter hätte innerhalb des Jahres 2003 die Nebenkostenaufstellung /-Berechnung zustellen müssen.

-Hält er sich nicht an diese Frist, kann er keine Nachforderungen stellen.

-Er muß nachweisen (durch Zeugen oder aber vom Mieter unterschriebene Empfangsbestätigung) das er die NK-Abrechnung fristgerecht zugestellt hat.

Dies ist in meinem Falle nicht geschehen, deshalb:

-Klage des Vermieters wird abgewiesen, er hat alle Kosten des Mahnverfahren und für die Verhandlung zu tragen.

Viele Grüße
Jimmy

Hallo,

richtig. In solchen Fällen muss man schriftlich die Abrechnung
anfordern - auch hier einen Temrin setzen - wegen des Verzuges

  • und wenn kein Erfolg zu verzeichnen ist, sollte ein
    Mieterverein oder Anwalt mit der weiteren Klärung beauftragt
    werden.

Meine Ex-Vermietering in Frankfurt behauptet die TECHEM würde
Ihr die Nebenkostenabrechnugn für 2001 und 2002 nicht zukommen
lassen.

Ich habe selbst mit Techem, aber auch Brunata/Minol und ista u.a. zu tun. Die Firmen können nur abrechnen, wenn der Vermieter die Unterlagen zugesandt hat. Hat der Vermieter den Heizkostenabrechnungsfirmen nichts übergeben, können diese auch nicht abrechnen. Eine andere Möglichkeit besteht, wenn der Vermieter oder der Hausverwalter Zahlungsrückstände nicht bezahlt. Es kann aber auch eineganz einfache Antwort sein. Aus der Abrechnung ergab sich ein Guthaben.

Gilt da das berühmte Gesetz auch, daß sie mir

eigentlich bis zum Jahresende des Folgejahres eine Abrechnung
zukommen lassen muss.

Du meinst, wie die Presse berichtet hat, das neue Mietrecht ab 01.09.2001. Sicher es gilt diese Frist.

Sie behauptet, daß sie das nicht zu

verantworten hat. Ich sage mal, daß ich auch nicht gewillt
bin, auf meine Kaution länger zu warten (alle andere
Abrechnungen wurden einbehalten, weitere Forderungen
existieren nicht).

Termin setzen, wie man es üblicherweise als Bürger bei eienr Forderung macht und im Falle, dass der Termin nicht eingehalten wird, einen Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Dann wird man wohl zu einem gerichtlichen Mahnverfahren greifen müssen, um die Kaution zu bekommen. Wie bekanntlich in den Büchern zum Mietrecht steht, muss man den Vermieter auffordern, den Nachweis vorzulegen, wo die Kaution getrennnt vom Vermögen angelegt ist. Kann der Vermieter keinen nachwies vorlegen, aber auch keine Abrechnugn erteilen, sollte man wie in der Literatur steht, sich mit einem Anwalt wegen der Erstattung eienr möglichen Strafanzeige unterhalten.

Was kann ich tun? Auf Schriftliches reagiert Sie nur mit
Hinhaltbriefen!

Gruss Günter

-Klage des Vermieters wird abgewiesen, er hat alle Kosten des
Mahnverfahren und für die Verhandlung zu tragen.

glückwunsch :smile:
wenn man aber selbst zum anwalt muss um die abrechnungen einzuforden, das is scho blöde… wenn dann auch nicht mal ein guthaben bei rumkommt is noch blöder… und falls noch eine nachzahlung bis zum 09.2001 ansteht, dann wirds erst recht mies :confused: naja, erstmal abwarten… jedenfalls hab ich gestern nen brief an den vermieter abgeschickt, vielleicht reagiert er ja tatsächlich und vielleicht krieg ich noch was raus :smile: muss ja einen grund haben, dass die nich abrechnen…

mfg
jj