Trittschallmangel, zusätzlich uneinsichtige Nachba

Hallo,
angenommen folgender Sachverhalt:
Was ist, wenn man seit 5 Monaten in einer Wohnung wohnt, die in einem kernsanierten Haus liegt und von der Nachbarin jedes Wort, jeden Tritt und jede ARt von Musik hört. Diese Nachbarin wurde schon oft angesprochen und ihr das mitgeteilt, sie wurde gebeten, sich vorallem nachts daran zu halten. Leider ist von ihr keine Kooperation zu erwarten, sie schreit ihren Sohn an, beschimpft auch andere durch die Wand und sieht auch kein Hindernis, nachts staubzusaugen oder Bilder aufzuhängen.

Dem Vermieter wurde das mitgeteilt, nicht nur von einer Seite, sonderen auch die anderen Mieter auf der Etage.

Es hat sich zudem herausgestellt, dass genau zwischen den beiden Wohnungen, der lauten Nachbarin und einer voll berufszeitigen anderen Partei vergessen wurde, den Estrich zu trennen, weshalb der Trittschall 1 zu 1 übertragen wird. DAs ist doch ein Mangel, der eine Mietminderung zulässt,oder? Bis 10 Prozent oder mehr?

Der Vermieter teilte mit, dass er die Räumungsklage wegen unterlassener Mietzahlung schon vorbereitet hat und meint, dass in 8-10 Wochen eine Räumung vollzogen werden kann. Was passiert aber, wenn die Verbindlichkeiten beglichen werden? Wie lange kann das dann realistischerweise dauern?

Kann Mietminderung angekündigt werden wegen Mangel? Wie verhält man sich, wenn der Vermieter einen bittet, die Mietminderung so zu formulieren, dass sie wegen nächtlicher Ruhestörung vollzogen wird. Geht das denn so ohne weiteres? Bilderaufhängen gut, aber das Laufen in der Wohnung ist wohl kaum nachts verboten,oder? Und welche Frist muß man dem Vermieter dann gewähren?

Kann man ausziehen, um wieder Ruhe zu bekommen, geht das ohne Kündigunsfrist?

Vielen Dank im Vorraus für Meinungen!
Claudia

Hallo Claudia,

angenommen folgender Sachverhalt:
Was ist, wenn man seit 5 Monaten in einer Wohnung wohnt, die
in einem kernsanierten Haus liegt und von der Nachbarin jedes
Wort, jeden Tritt und jede ARt von Musik hört. Diese Nachbarin
wurde schon oft angesprochen und ihr das mitgeteilt, sie wurde
gebeten, sich vorallem nachts daran zu halten. Leider ist von
ihr keine Kooperation zu erwarten, sie schreit ihren Sohn an,
beschimpft auch andere durch die Wand und sieht auch kein
Hindernis, nachts staubzusaugen oder Bilder aufzuhängen.

Dem Vermieter wurde das mitgeteilt, nicht nur von einer Seite,
sonderen auch die anderen Mieter auf der Etage.

Es hat sich zudem herausgestellt, dass genau zwischen den
beiden Wohnungen, der lauten Nachbarin und einer voll
berufszeitigen anderen Partei vergessen wurde, den Estrich zu
trennen, weshalb der Trittschall 1 zu 1 übertragen wird. DAs
ist doch ein Mangel, der eine Mietminderung zulässt,oder? Bis
10 Prozent oder mehr?

Mit Sicherheit liegt hier ein Mangel vor. Für den Mangel ist jedoch der Vermieter verantwortlich auch wenn er den Mangel nicht selbst verursacht hat.

Der Vermieter teilte mit, dass er die Räumungsklage wegen
unterlassener Mietzahlung schon vorbereitet hat und meint,
dass in 8-10 Wochen eine Räumung vollzogen werden kann. Was
passiert aber, wenn die Verbindlichkeiten beglichen werden?
Wie lange kann das dann realistischerweise dauern?

Kann Mietminderung angekündigt werden wegen Mangel? Wie
verhält man sich, wenn der Vermieter einen bittet, die
Mietminderung so zu formulieren, dass sie wegen nächtlicher
Ruhestörung vollzogen wird.

Nach persönlicher Einschätzung würde ich hier von einem versuchten Prozessbetrug sprechen wollen, wenn ein Vermieter im Rahmen einer Räumungsklage Mieter bittet vorsätzlich falsche Erklärungen abzugeben, die er vor Gericht verwenden will.

Geht das denn so ohne weiteres?

Bilderaufhängen gut, aber das Laufen in der Wohnung ist wohl
kaum nachts verboten,oder? Und welche Frist muß man dem
Vermieter dann gewähren?

Kann man ausziehen, um wieder Ruhe zu bekommen, geht das ohne
Kündigunsfrist?

Nach dem Gesetz muss ein Mieter / auch ein Vermieter bei einer Kündigung die jeweils geltende Frist einhalten.

Meine Meinung hierzu ist, dass Du dem Vermieter keine falsche Darstellung und keine falsche Behauptung abgeben darfst. Er könnte ja im Räumungsstreit einen Schadenersatz wegen Deiner Erklärung bei einer Mietminderung verlangen, die dem anderen Mieter wissentlich falsch angedichtet wird, um den von ihm ( dem Vermieter ) zu vertretenden Schaden durch eine strafbare Handlung durch einen Unbeteiligten ersetzen zu lassen.

Gruss Günter