Folgendes Gedankenspiel:
Ein Wohnungsbesitzer hat sein Eigentum vermietet, will aber in absehbarer Zeit ( ca. ein dreiviertel Jahr ) sein Eigentum selbst bewohnen ( Rechtmässigkeit des Eigenbedarfs soll hierbei noch nicht berücksichtig werden ).
Er beginnt schon jetzt mit der Vorbereitung seines Einzuges.
D.h. er will zum einen den Garten (Bestandteil des Mietvertrages) planieren und umfangreiche Baumaßnahmen im Keller (Lagerraum für das, was der Mieter halt so einlagern muß) durchführen.
Zum einen ist der Garten nicht mehr nutzbar, da er lt. Vermieteraussage nicht wieder hergerichtet werden soll. Und wenn doch dauert es ja einige Zeit ( Jahre !? ) bis der jetzige Zustand wieder erreicht wäre
Zum anderen hat der Mieter keine Möglichkeit, seine im Keller gelagerten Sachen woanders zu lagern ( ausser in der Wohnung ).
Hierzu folgende Fragen:
> Gibt es Fristen, an die sich der Vermieter halten muß, bevor solch umfangreiche Arbeiten beginnen?
> Gibt es eine Art Nutzungsausfall für den Keller und/oder den Garten?
( Zum Beispiel im Sinne einer Mietminderung o.ä. )
> In welcher prozentualen Höhe würde ungefähr ein solcher Nutzungsausfall anzunehmen sein?
> Muß der Vermieter Lagerkapazitätem zur Verfühung stellen, wenn der Keller zum Lagern nicht mehr genutzt werden kann?
Viele Grüße & danke für die Antworten
Jimmy