Renovierung von vermieteten Eigentum

Ich habe mit grossem Interesse die Anfrage wegen Umbau und Renovierung einer vermieteten Wohnung gelesen und hätte dazu noch einige zusätzliche Fragen. Angenommen die/der Mieterin/Mieter hätte eine schriftliche Zusage gegeben zu einem bestimmten Termin auszuziehen, z.B. in 6 Monaten, diese aber aber nur formlos, z.B. ein Brief mit Unterschrift, ohne notarielle Beglaubigung gegeben. Wie ist die Rechtslage in diesem Falle. Darf der Vermieter, wenn der Termin verstrichen ist und der Mieter ist nicht ausgezogen, mit Renovierungsmassmnahmen anfangen. Darf er z.B. die Küche ausbauen und verkaufen. Wenn Ja wie sieht es aus mit Möbeln die in den Räumen stehen, darf er sie aus den Räumen entfernen und irgendwo unterstellen. Muss er des dem Mieter ankündigen, wenn ja in welchen Zeitraum im voraus. Wieweit darf die Renovierung gehen, darf er z.B. das Treppenhaus neu tapezieren und streichen. Ich würde mich freuen wenn man mir darauf Antworten geben könnte. Danke im voraus.

Hallo,

wenn der Mieter einem Vermieter einen Brief übergibt oder zusendet, in dem er ankündigt, er wird z.B. in 6 Monaten ausziehen, kann diese im Juristenjargon als " Kündigung " des Mietverhältnisses bewertet werden. Ein derartiges Schreiben wird von den Gerichten möglicherweise auch so ausgelegt werden. Zieht der Mieter dennoch nach Ablauf des Zeitraumes nicht aus, hat der vermieter kein Recht, die Räume zu betreten und dort zu renovieren. er darf nicht eine dort eingebaute Küche abmontieren und diese verkaufen. Schon garnicht, wenn sie im Eigentum des Mieters steht.Er darf nicht die Möbel entfernen ( des Mieters ) und sie einlagern ( auf Kosten des Mieters ? ). Er hat kein Recht den zur Wohnung zugehörenden und mitvermieteten Flur zu streichen oder zu tapezieren. Er hat, solange die Wohnung noch im Besitz des Mieters ist nur das Recht ( aus dem Mietvertrag ) die Miete und die Nebenkosten zu erhalten. Sind diese allerdings noch geschuldet, darf er nach Kündigung (??? ) eventuell von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch machen und die Möbel einbehalten - jedoch nicht sofort verkaufen. Wir leben zwar in einer Gesellschaft der sozialen Kälte, aber diese Dinge sind auch hier nicht erlaubt. Die Schwarkittel sagn dazu: " Verbotene Eigenmacht " und/oder " Hausfriedensbruch ". Gruß Jürgen

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Danke für die Antwort.Nun sind doch schon einige Fragen geklärt.Eine hätte ich trotzdem noch.Ist die Rechtslage genauso wenn das Mietobjekt wegen Eigenbedarf genutzt werden soll und der Besitzer praktisch danach einziehen will. Er also auch seine Mietwohnung kündigen muss und dementsprechend die Renovierung für den Besitzer ist.Die Kündigung ist schon fristgerecht ausgesprochen worden es wurde aber Einspruch eingelegt.Die Räumungsklage hätte keinen grossen Sinn da die Mieterin einen Auszugstermin zugesgt hat.Alles etwas komplizierter,oder? Danke für die Antwort.

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