Stillschweigende Verlängerung MV?

Hallo Miet-Experten,

kurze Frage:

Mietbeginn: 1.2.95
Standardmietvertrag
§ 2 Abs. 2: „Mietvertrag wird auf Dauer von 36 Monaten abgeschlossen und endet am 31.1.98“
§ 2.Abs. 7: „Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags gemäß § 568 BGB tritt nicht ein“

Der Mieter wohnt immer noch in der Wohnung (es hat zwischen M+VM nie eine schriftliche Verlängerung oder dergleichen gegeben, im Endeffekt also doch eine stillschweigende).

Hat er jetzt einen unbefristeten Mietvertrag, oder schwebt er irgendwie im ‚rechtsfreiem Raum‘?

Viele Grüße
Marlene

Hallo Marlene,

Mietbeginn: 1.2.95
Standardmietvertrag
§ 2 Abs. 2: „Mietvertrag wird auf Dauer von 36 Monaten
abgeschlossen und endet am 31.1.98“
§ 2.Abs. 7: „Eine stillschweigende Verlängerung des
Mietvertrags gemäß § 568 BGB tritt nicht ein“

Der Mieter wohnt immer noch in der Wohnung (es hat zwischen
M+VM nie eine schriftliche Verlängerung oder dergleichen
gegeben, im Endeffekt also doch eine stillschweigende).

Hat er jetzt einen unbefristeten Mietvertrag, oder schwebt er
irgendwie im ‚rechtsfreiem Raum‘?

Der von Dir angenommene Fall stellt sich für mich so dar, dass die Zeit seit 1998 soweit zurück liegt, dass hier ein unbefristetes Mietverhältnis besteht.

Gruss Günter