Kündigung Untermietvertrag für WG-Zimmer

Salut,
also, jemand wohnt in einer 2er-WG, X ist Hauptmieter (hat als einzige Person einen Mietvertrag mit dem eigentlichen Vermieter) und Y hat einen Untermietvertrag mit X. X hat seinen Mietvertrag einfach kopiert und so zum Untermietvertrag für Y gemacht. In dem Mietvertrag von X steht was von einer befristeten Mietzeit von 5 Jahren. Als Y das in seinem Mietvertrag liest, war die Antwort von X: „Du kannst aber jederzeit ausziehn…“ Das Problem ist jetzt, das Y ausziehen möchte (mit 3-monatiger Kündigungsfrist) und etwas verwirrt ist über diese 5-Jahres-Frist. Trifft diese auch für Y zu, oder braucht Y sich da keine Sorgen zu machen und kann mit der üblichen Frist ausziehen?
Hoffe das ganze ist nicht zu kompliziert geschrieben, aber war über die „… man darf das so und so nicht schreiben, da sonst…“ etwas konfus. Wäre sehr dankbar, wenn jemand Y weiterhelfen könnte.
Merci schon mal im Vorraus

Hallo,

dieser konstruierte Fall ist wie folgt wohl zu klären. Der Hauptmieter kann selbstverständlich mit dem Vermieter einen Zeitmietvertrag abschliessen. Der Hauptmieter kann aber mit dem Untermieter keinen Zeitmietvertrag in dieser Form abschliessen, da er weder Eigentbdarf anch fünf Jahren geltend machen kann, weder begründen kann, dass er die Wohnung verkauft und auch nicht begründen kann, dass die Wohnung nach Auszug des Mieters Y vollständig von X umgebaut wird. Detr Mieter Y könnte ja mla mit dem X klären, unter welcher Steuernummer er dieses Einkommen abrechnet und vielleicht gibt es für die volle Miete auch noch Leistungen eines Sozialamtes oder Wohngeld. Y könnte natürlich auch beim Finanzamt nachfragen. Mieter Y sollte mit der gesetzlichen Frist kündigen. Und er sollte zur Sicherheit den Vermieter von X informieren, dass er Y auszieht.
So könnte man diesen konstruierten Fall lösen.

Gruss Günter

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