Hallo,
ganz allgemein ein Hinweis. Verträge oder Vorverträge, die jemand abschliesst sind nach BGB gültige Verträge. Wer solche Verträge, das kennen wir alle aus Zeitschriftenverträgen, stornieren will, muss sich mit der anderen Seite in Verbindung setzen. Ich glaube, dass schon das allgemeine Rechtsempfinden uns sagen sollte, wer Verträge/Vorverträge unterschreibt wird sich um deren Ende dann kümmern müssen, wenn er die Verträge beenden will oder nicht den Vertrag erfüllen will. Letztlich geht es ja auch darum, dass man Geld sparen will. Nur sollte auch bedacht werden, dass der andere (Vermieter) wegen des Vertragsabschlusses Geld will und man kann wohl kaum sich auf den Standpunkt stellen, wenn man sparen will, muss der andere den Verlust tragen. Schweigen hilft wohl hier keinesfalls. Tipps aus dem Bekanntenkreis mögen zwar interessant sein, manchmal hilfreich. Sie können aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Das geht los mit Hinweise, dass jemand sagt, Grundsteuer hat ein Mieter nie zu zahlen; man müsse keine anteiligen Kosten bei Reparaturen zahlen, man dürfe jederzeit Hunde und Katzen halten oder es müssen nur drei Nachmieter gestellt werden, dann könne man ohne Kündigung ausziehen.
Hallo Ihr schlauen Experten, eine Freundin hat auf
Wohnungssuche
einen Antrag auf einen Mietvertrag abgeschlossen, Ihr Freund
war dabei, will aber nicht mieten sondern Sie allein.
Sie hatte extra gesagt das Sie noch entscheiden will ob Sie
wirklich einmietet. Das kann Ihr Freund bezeugen.
In dem Antrag steht „Ich verpflichte mich den Mietvertrag (Als
Anlage beigefügt) abzuschließen zum 1.2.04.“ Ich verdiene mehr
als 1200euro netto. Ich habe keine Schulden
Sie hat ihren Namen Telefonnummer u. Adresse eingetragen und
unterschrieben.
Warum unterschreibt man etwas, was man gar nicht unterschreiben will ???
Dies widerspricht doch jeder Lebenserfahrung.
Bekommen hat Sie dann ein Schreiben Der Antrag auf den
Miettvertrag ist angenommen Anlage Mietvertrag.
Die Schlüssel und der Mietvertrag werden am 31.Jan.2004 im
Hause … um 17:00 übergeben gegen Zahlung der ersten Miete
in Bar.
Das war im November 2003, im Dezember hat Sie den Vermieter
angerufen und gesagt Sie will nicht mieten, da hat der
verlangt Sie soll schriftlich kündigen. weil die Angst hatte,
das der dann Geld verlangt hat Sie nichts geschrieben.
Am 26.Januar hat der angerufen und wollte die Wohnung
vorzeitig übergeben , ja und meine Freundin hat schon seit dem
1sten Januar eine neue Wohnung. Der Vermieter hat dann gedroht
das er nicht vermieten kann ohne schriftlichen Rücktritt.
Wenn , ganz allgenein, ein Mieter eine Wohnung, egal wie der Vorvertrag entstanden ist, zur Anmietung zusagt, haftet er für die Miete und muss notfalls kündigen. Wie kann der Vermieter wissen, dass der Mieter nicht später kommt und erklärt, er wolle nun die Wohnung doch noch in Besitz nehmen, bei einer Weietrvermietung nun den Vermieter haftbar macht. Wer den Rücktritt will, muss dies schon der anderen Seite klar gegenüber erklären.
Ich hatte Ihr geraten nichts zu schreiben aber Sie hat dann
dem Vermieter geschrieben das Sie vom Antrag zurücktritt,
jetzt will der Vermieter den Mietausfallschaden für Februar
haben. fast 300 euro.Die Wohnung war im Februar leer. Was soll
die machen zahlen es draufankommenlassen.
Mietausfall ist geschuldet. Zahlen bitte.
Gruss Günter