Mietantrag dumme Sache

Hallo Ihr schlauen Experten, eine Freundin hat auf Wohnungssuche
einen Antrag auf einen Mietvertrag abgeschlossen, Ihr Freund war dabei, will aber nicht mieten sondern Sie allein.
Sie hatte extra gesagt das Sie noch entscheiden will ob Sie wirklich einmietet. Das kann Ihr Freund bezeugen.

In dem Antrag steht „Ich verpflichte mich den Mietvertrag (Als Anlage beigefügt) abzuschließen zum 1.2.04.“ Ich verdiene mehr als 1200euro netto. Ich habe keine Schulden

Sie hat ihren Namen Telefonnummer u. Adresse eingetragen und unterschrieben.

Bekommen hat Sie dann ein Schreiben Der Antrag auf den Miettvertrag ist angenommen Anlage Mietvertrag.
Die Schlüssel und der Mietvertrag werden am 31.Jan.2004 im Hause … um 17:00 übergeben gegen Zahlung der ersten Miete in Bar.

Das war im November 2003, im Dezember hat Sie den Vermieter angerufen und gesagt Sie will nicht mieten, da hat der verlangt Sie soll schriftlich kündigen. weil die Angst hatte, das der dann Geld verlangt hat Sie nichts geschrieben.
Am 26.Januar hat der angerufen und wollte die Wohnung vorzeitig übergeben , ja und meine Freundin hat schon seit dem 1sten Januar eine neue Wohnung. Der Vermieter hat dann gedroht das er nicht vermieten kann ohne schriftlichen Rücktritt.
Ich hatte Ihr geraten nichts zu schreiben aber Sie hat dann dem Vermieter geschrieben das Sie vom Antrag zurücktritt, jetzt will der Vermieter den Mietausfallschaden für Februar haben. fast 300 euro.Die Wohnung war im Februar leer. Was soll die machen zahlen es draufankommenlassen.
Was tun liebe Experten.

Christa

Hallo,

ganz allgemein ein Hinweis. Verträge oder Vorverträge, die jemand abschliesst sind nach BGB gültige Verträge. Wer solche Verträge, das kennen wir alle aus Zeitschriftenverträgen, stornieren will, muss sich mit der anderen Seite in Verbindung setzen. Ich glaube, dass schon das allgemeine Rechtsempfinden uns sagen sollte, wer Verträge/Vorverträge unterschreibt wird sich um deren Ende dann kümmern müssen, wenn er die Verträge beenden will oder nicht den Vertrag erfüllen will. Letztlich geht es ja auch darum, dass man Geld sparen will. Nur sollte auch bedacht werden, dass der andere (Vermieter) wegen des Vertragsabschlusses Geld will und man kann wohl kaum sich auf den Standpunkt stellen, wenn man sparen will, muss der andere den Verlust tragen. Schweigen hilft wohl hier keinesfalls. Tipps aus dem Bekanntenkreis mögen zwar interessant sein, manchmal hilfreich. Sie können aber eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Das geht los mit Hinweise, dass jemand sagt, Grundsteuer hat ein Mieter nie zu zahlen; man müsse keine anteiligen Kosten bei Reparaturen zahlen, man dürfe jederzeit Hunde und Katzen halten oder es müssen nur drei Nachmieter gestellt werden, dann könne man ohne Kündigung ausziehen.

Hallo Ihr schlauen Experten, eine Freundin hat auf
Wohnungssuche
einen Antrag auf einen Mietvertrag abgeschlossen, Ihr Freund
war dabei, will aber nicht mieten sondern Sie allein.
Sie hatte extra gesagt das Sie noch entscheiden will ob Sie
wirklich einmietet. Das kann Ihr Freund bezeugen.

In dem Antrag steht „Ich verpflichte mich den Mietvertrag (Als
Anlage beigefügt) abzuschließen zum 1.2.04.“ Ich verdiene mehr
als 1200euro netto. Ich habe keine Schulden

Sie hat ihren Namen Telefonnummer u. Adresse eingetragen und
unterschrieben.

Warum unterschreibt man etwas, was man gar nicht unterschreiben will ???
Dies widerspricht doch jeder Lebenserfahrung.

Bekommen hat Sie dann ein Schreiben Der Antrag auf den
Miettvertrag ist angenommen Anlage Mietvertrag.
Die Schlüssel und der Mietvertrag werden am 31.Jan.2004 im
Hause … um 17:00 übergeben gegen Zahlung der ersten Miete
in Bar.

Das war im November 2003, im Dezember hat Sie den Vermieter
angerufen und gesagt Sie will nicht mieten, da hat der
verlangt Sie soll schriftlich kündigen. weil die Angst hatte,
das der dann Geld verlangt hat Sie nichts geschrieben.
Am 26.Januar hat der angerufen und wollte die Wohnung
vorzeitig übergeben , ja und meine Freundin hat schon seit dem
1sten Januar eine neue Wohnung. Der Vermieter hat dann gedroht
das er nicht vermieten kann ohne schriftlichen Rücktritt.

Wenn , ganz allgenein, ein Mieter eine Wohnung, egal wie der Vorvertrag entstanden ist, zur Anmietung zusagt, haftet er für die Miete und muss notfalls kündigen. Wie kann der Vermieter wissen, dass der Mieter nicht später kommt und erklärt, er wolle nun die Wohnung doch noch in Besitz nehmen, bei einer Weietrvermietung nun den Vermieter haftbar macht. Wer den Rücktritt will, muss dies schon der anderen Seite klar gegenüber erklären.

Ich hatte Ihr geraten nichts zu schreiben aber Sie hat dann
dem Vermieter geschrieben das Sie vom Antrag zurücktritt,
jetzt will der Vermieter den Mietausfallschaden für Februar
haben. fast 300 euro.Die Wohnung war im Februar leer. Was soll
die machen zahlen es draufankommenlassen.

Mietausfall ist geschuldet. Zahlen bitte.

Gruss Günter

Hallo,

In dem Antrag steht „Ich verpflichte mich den Mietvertrag (Als
Anlage beigefügt) abzuschließen zum 1.2.04.“ Ich verdiene mehr
als 1200euro netto. Ich habe keine Schulden

Sie hat ihren Namen Telefonnummer u. Adresse eingetragen und
unterschrieben.

Bekommen hat Sie dann ein Schreiben Der Antrag auf den
Miettvertrag ist angenommen Anlage Mietvertrag.

Spätestens zu dem Zeitpunkt hätte Sie schriftlich Abstand von dem Vorvertrag machen sollen.

Das war im November 2003, im Dezember hat Sie den Vermieter
angerufen und gesagt Sie will nicht mieten, da hat der
verlangt Sie soll schriftlich kündigen. weil die Angst hatte,
das der dann Geld verlangt hat Sie nichts geschrieben.

DAS war halt ein fehler. Wieso sollet er Geld verlangen? Sie wäre damit ganz normal innerhalb einer gesetzten Frist vom Vertrag zurückgetreten.

Am 26.Januar hat der angerufen und wollte die Wohnung
vorzeitig übergeben , ja und meine Freundin hat schon seit dem
1sten Januar eine neue Wohnung. Der Vermieter hat dann gedroht
das er nicht vermieten kann ohne schriftlichen Rücktritt.
Ich hatte Ihr geraten nichts zu schreiben aber Sie hat dann
dem Vermieter geschrieben das Sie vom Antrag zurücktritt,
jetzt will der Vermieter den Mietausfallschaden für Februar
haben. fast 300 euro.Die Wohnung war im Februar leer. Was soll
die machen zahlen es draufankommenlassen.
Was tun liebe Experten.

Ganz einfach: Im Mietvertrag (den Sie ja angenommen hat) nachschauen welche Kündigungsfrist gegeben ist und sofort schriftlich kündigen. Im Schlimmsten Fall muss Sie nun mal 3 Monate Miete für eben diese Wohnung zahlen. Wenn der vermieter Sie früher wieder vermieten kann, dann halt kürzer, aber der Mietvertrag is nun mal gültig.
Aus dem Erzählungen kann ich zumindest erlesen, das der Vermieter genug Zeiten und Fristen gesetzt hat wo Sie sich hätte melden können. Pech gehabt.

Gruß
h.

Danke erst mal an alle für eure flotte Hilfe, aber die Freundin meint das doch Ihr Freund aussagt das der Vermieter gesagt hat das das unverbindlich ist und Sie so unterschreiben kann das ist doch Betrug, denn von Vertrag steht nichts sondern nur Antrag. Die hat das einfach nicht gewusst musste der die nicht aufklären.
Der hat die doch einfach reingelgt. Was kann die tun um da raus zu kommen. Die fühlt sich echt reingelegt.

Christa

Hallo Christa,

ich möchte mich bei einer Vertragsunterschrift einmal auf andere Urteile der OLGs beziehen und meine, dass man den Tenor durchaus anwenden kann. Rein nach menschlichem Handeln. Es wird etwas unterschrieben, ohne dass man es möglicherweise gelesen hat. Wenn jemand behauptet, der Himmel sei rot und legt Dir, auch wenn Zeugen dabei sind, ein Schreiben hin zur Unterschrift, wo Du bestätigst, dass der Himmel grün ist, dann liegt doch der Mangel bei Dir. Warumn unterschreibst Du etwas, was der andere so nicht erklärt hat. Ich weiss, der Vergleich hinkt. Aber. Wenn etwas besprochen wird, dann aber unterschreibt man etwas anderes, ist dann nicht die Seite schuld, die einfach unterschrieben hat.

Es mag ja sogar richtig sein, dass es nur ein Antrag war. Dies müsste jedoch aus dem genauen Text erkennbar sein, vor allem, was genau vereinbart wurde. Nun kommt hier aber wohl hinzu, dass nicht sofort, sondern erst nachdem man eine Ersatzwohnung hatte, plötzlich den Vorvertrag als Antrag betrachtet. Ich gebe rein theoretisch nur mal zu bedenken, wie Deine Bekannte begründen würde, dass sie erst abgesagt hat, nachdem sie einen günstigeren Mietvertrag unterschrieben hat. ( denn so ist es vermutlich geschehen ) Wenn sie hier mit einer Monatsmiete Schadenersatz durchkommt, meine ich, dass dies sehr, sehr günstig ist.

Gruss Günter

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Hallo ich muss Euch und besonders Dich Günter nochmal belästigen. Ich hab das mal abgetippt was auf dem Mietantrag draufsteht.

Antrag auf einen Mietvertrag durch …
handschriftlich eingetragen von Ihr: Name Adresse Telefon
und der Text…

Ich erkläre das ich den Mietvertrag, im Hause … abschließen werde.
Ich/Wir verfüge/n über ein freies Einkommen von mehr als 1200Euro.
Die Miete wird 295Euro betragen zuzüglich Nebenkosten und Heizung. ca. 120Euro / Monat.
Der spätere Mietvertrag ist angeheftet als Belegexemplar.
Unterschrift Mietpartei.

Hier hatte Sie unterschrieben dieses Blatt hat der Vermieter. Und nur weil der gesagt hat das das unverbindlich ist, es sei nur ein „Antrag“ und das steht auch oben. Von Vertrag ist keine Rede. Darüber gibt es Ihren Freund als Zeugen, der Vermieter hat gesagt das Sie über den Vertragsschluss noch entscheiden kann. Das kann der Freund bezeugen.

Weiter unten steht: der Antrag auf den Mietvertrag ist angenommen, Die Schlüssel werden nach Zahlung der ersten Miete in Bar ausgehändigt.
Unterschrift des Vermieters. Hier hat er unterschrieben dieses Blatt hatt meine Freundin. Inclusive eines nichtausgefüllten angehefteten Mietvertrages.

Auf diesem Exemplar was meine Freundin hat, hat nur der Vermieter unterschrieben. Das hat er Ihr gleich unterschrieben und gegeben.

Leider trägt das Exemplar, was Der hat, die Unterschrift von Ihr. Ob er sich das Exemplar mit meiner Unterschrift ebenfalls abgezeichnet hat weiss sie nicht.

Jede dieser beiden Blätter trägt nur eine Unterschrift.

Müssen nicht beide unterschreiben.

Kann es nicht sein das das einfach ungültig ist also kein Vertrag entstanden. Wegen Formfehler oder sowas.

Jedenfalls drängelt der jetzt: Kann Sie es wagen, es auf eine Klage ankommen lassen oder besser nicht. Wie sind die Aussichten wirklich. Das ist doch insgesamt zweifelhaft dieser ganze Vorgang meine ich.

Grüße an Euch alle
und Danke für Eure Mühe

Wenn der wirklich gesagt hat es ist ohne belang was unterschrieben wird und Du unbedarft bist. (nicht böse sein ein Dummchen) dann ist er möglicherweise in einer Aufklärungspflicht. Anfechen

Johannes

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christa,

Antrag auf einen Mietvertrag durch …
handschriftlich eingetragen von Ihr: Name Adresse Telefon
und der Text…

Ich erkläre das ich den Mietvertrag, im Hause …
abschließen werde.
Ich/Wir verfüge/n über ein freies Einkommen von mehr als
1200Euro.
Die Miete wird 295Euro betragen zuzüglich Nebenkosten und
Heizung. ca. 120Euro / Monat.
Der spätere Mietvertrag ist angeheftet als Belegexemplar.
Unterschrift Mietpartei.

Dies ist eindeutig eine Zusage zum Abschluss eines Mietvertrages, auch wenn das Wort „Vertrag“ nicht erwähnt ist. Dies ergibt sich schon aus dem Satzgefüge.

Hier hatte Sie unterschrieben dieses Blatt hat der Vermieter.
Und nur weil der gesagt hat das das unverbindlich ist, es sei
nur ein „Antrag“ und das steht auch oben. Von Vertrag ist
keine Rede. Darüber gibt es Ihren Freund als Zeugen, der
Vermieter hat gesagt das Sie über den Vertragsschluss noch
entscheiden kann. Das kann der Freund bezeugen.

Richtig, kann sie. Sie muss nur den Mietvertrag nicht unterschreiben. Aber ein Mietverhältnis - nur nicht in Schriftform - besteht trotzdem.

Weiter unten steht: der Antrag auf den Mietvertrag ist
angenommen, Die Schlüssel werden nach Zahlung der ersten Miete
in Bar ausgehändigt.
Unterschrift des Vermieters. Hier hat er unterschrieben dieses
Blatt hatt meine Freundin. Inclusive eines nichtausgefüllten
angehefteten Mietvertrages.

Auf diesem Exemplar was meine Freundin hat, hat nur der
Vermieter unterschrieben. Das hat er Ihr gleich unterschrieben
und gegeben.

Leider trägt das Exemplar, was Der hat, die Unterschrift von
Ihr. Ob er sich das Exemplar mit meiner Unterschrift ebenfalls
abgezeichnet hat weiss sie nicht.

Jede dieser beiden Blätter trägt nur eine Unterschrift.

Müssen nicht beide unterschreiben.

Nein

Kann es nicht sein das das einfach ungültig ist also kein
Vertrag entstanden. Wegen Formfehler oder sowas.

Nein

Jedenfalls drängelt der jetzt: Kann Sie es wagen, es auf eine
Klage ankommen lassen oder besser nicht. Wie sind die
Aussichten wirklich. Das ist doch insgesamt zweifelhaft dieser
ganze Vorgang meine ich.

Eine Klage wird in einem solchen Fall verloren.

Gruss Günter