Leere Versprechungen - Maklergebühr/Miete mindern?

Also kann jemand diese Probleme lösen?
Ein Mieter ist vor kurzen in eine neue Wohnung eingezogen, die von einem Makler (zufällig die Nichte der Vermieterin) vermittelt wurde.
Nun wurden diesem Mieter definitiv falsche Angaben von der Maklerin gegeben.

  1. es sollte eine Satellitenschüssel geben, mit der man aber nicht alle Programme hinein bekommt und man müsste sich lediglich einen Receiver besorgen. Aber es gibt gar keine Schüssel und über die Antenne gibt es drei Programme mit soviel Schnee, dass man eigentlich nicht von Empfang reden kann.
  2. Ein Kellerraum sollte aus einer der beiden Waschküchen werden. Dazu gäbe es auch eine Grundkartenzeichnung in der der gesamte Kellerraum eingetragen ist, aber der Mieter bekommt jetzt nur einen Teil dieses Raumes. Dieser solle auch noch mit einem Verschlag abgetrennt werden. Nur passierte das dann auch nach längerem Zeitraum nicht.
  3. dem Mieter wurde ein Stück Garten versprochen. Da der vorhanden Garten aber entsprechend klein ist, besteht hierfür keine Möglichkeit
  4. in der Küche gibt es kein Warmwasser (man hat allerdings dem Mieter gesagt, das dieser die Küche selber mitbringen müsste)

Und nun meine Fragen.
Kann der Mieter irgendetwas (z.B. Minderung der Maklergebühr) wegen dieser Falschaussagen unternehmen?

Kann der Mieter verlangen, dass er den versprochenen Satellitenempfang auch bekomme?

Und noch ausstehende Schönheitsreparaturen (z.B. Badezimmertürklinke fällt ab, Tür schließt nicht und ein riesiges Abzugsloch in dieser Tür wo ein Gitter fehlt), die zwar längst hätten durchgeführt werden sollen, aber es passiert nichts. Kann der Mieter das selber durchführen lassen und die Rechnung an die Vermieterin schicken?

Und falls da noch ein anderer Mieter ist, der eine Wohnung im Erdgeschoß hat und ein Fenster hat das nicht schließt und eine Haustür die sich nicht abschließen lässt? Also ein echtes Sicherheitsproblem. Was sollte der Mieter da machen, wenn der Vermieter das über sagen wir mal 2 Monate nicht nachbessert?

Viele Grüße,
Carmen

Hallo Carmen,

ich solchen Fällen muss man einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Suche einen versierten Mietrechtsspezialisten. Er wird eine Menge Fragen haben, die ihm Hinweise geben, was möglicherweise in einem Inserat dargestellt wurde, was wirklich besprochen wurde, was letztlich im Mietvertrag schriftlich vereinbart ist und was bei der Wohnungsbesichtigung erkennbar und möglicherweise nicht zu Mietminderung berechtigt. Er kann Dir, das Gespräch wird intensiv sein müssen, dann auch raten, ob Du Anspruch auf einen Einbehalt an der Provision hast oder aber, ob Du zahlen must und auf einen unseriösen Makler heréingefallen bist.

Also kann jemand diese Probleme lösen?

Ein Mieter ist vor kurzen in eine neue Wohnung eingezogen, die
von einem Makler (zufällig die Nichte der Vermieterin)
vermittelt wurde.
Nun wurden diesem Mieter definitiv falsche Angaben von der
Maklerin gegeben.

  1. es sollte eine Satellitenschüssel geben, mit der man aber
    nicht alle Programme hinein bekommt und man müsste sich
    lediglich einen Receiver besorgen. Aber es gibt gar keine
    Schüssel und über die Antenne gibt es drei Programme mit
    soviel Schnee, dass man eigentlich nicht von Empfang reden
    kann.
  2. Ein Kellerraum sollte aus einer der beiden Waschküchen
    werden. Dazu gäbe es auch eine Grundkartenzeichnung in der der
    gesamte Kellerraum eingetragen ist, aber der Mieter bekommt
    jetzt nur einen Teil dieses Raumes. Dieser solle auch noch mit
    einem Verschlag abgetrennt werden. Nur passierte das dann auch
    nach längerem Zeitraum nicht.
  3. dem Mieter wurde ein Stück Garten versprochen. Da der
    vorhanden Garten aber entsprechend klein ist, besteht hierfür
    keine Möglichkeit
  4. in der Küche gibt es kein Warmwasser (man hat allerdings
    dem Mieter gesagt, das dieser die Küche selber mitbringen
    müsste)

Und nun meine Fragen.
Kann der Mieter irgendetwas (z.B. Minderung der Maklergebühr)
wegen dieser Falschaussagen unternehmen?

Kann der Mieter verlangen, dass er den versprochenen
Satellitenempfang auch bekomme?

Und noch ausstehende Schönheitsreparaturen (z.B.
Badezimmertürklinke fällt ab, Tür schließt nicht und ein
riesiges Abzugsloch in dieser Tür wo ein Gitter fehlt), die
zwar längst hätten durchgeführt werden sollen, aber es
passiert nichts. Kann der Mieter das selber durchführen lassen
und die Rechnung an die Vermieterin schicken?

Vorab, nie diesen Weg gehen.

Und falls da noch ein anderer Mieter ist, der eine Wohnung im
Erdgeschoß hat und ein Fenster hat das nicht schließt und eine
Haustür die sich nicht abschließen lässt? Also ein echtes
Sicherheitsproblem. Was sollte der Mieter da machen, wenn der
Vermieter das über sagen wir mal 2 Monate nicht nachbessert?

Gruss Günter

Hallo Günter,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Jetzt stellen wir uns mal vor das die Vermieterin sich bis hierin eigentlich immer einsichtig zeigte und auch einen telefonanschluß der nicht existent war gezahlt hätte.
Die Frage ist darf der Mieter verlangen das zum beispiel der Fernsehempfang gewährleistet? Oder muß er doch selber ne Schüssel kaufen und auf Dach.
Der Rest ist dem Mieter nämlich eigentlich nicht so wichtig.
vielen Dank
Carmen

Hallo Carmen,

ich solchen Fällen muss man einen Anwalt aufsuchen und sich
beraten lassen. Suche einen versierten Mietrechtsspezialisten.
Er wird eine Menge Fragen haben, die ihm Hinweise geben, was
möglicherweise in einem Inserat dargestellt wurde, was
wirklich besprochen wurde, was letztlich im Mietvertrag
schriftlich vereinbart ist und was bei der
Wohnungsbesichtigung erkennbar und möglicherweise nicht zu
Mietminderung berechtigt. Er kann Dir, das Gespräch wird
intensiv sein müssen, dann auch raten, ob Du Anspruch auf
einen Einbehalt an der Provision hast oder aber, ob Du zahlen
must und auf einen unseriösen Makler heréingefallen bist.

Hallo Carmen,

nehmen wir mal an, dass der Vermieter oder der Makler einen Fernsehempfang zugesagt hat, ob nun Sat oder Kabel sei mal egal, dann muss er auch dafür sorgen, dass der Mieter wenigstens das 1. und 2. Programm sowie das regionale 3. Programm empfangen kann. Mehr muss der Vermieter nicht tun. Man müsste in einem solchen Fall - wenn es Zeugen gibt - notfalls die Schadenersatzhaftung des Maklers prüfen, ob dieser vorsätzlich arglistig getäuscht haben könnte. Dies müsste vor Ort ein Jurist prüfen.

Gruss Günter