Angenommen, der Vermieter per Einschreiben/Rückschein und das
Schreiben geht an den Vermieter wegen Unzustellbarkeit (der
Mieter holt es bei der Post nicht ab) zurück.
Wie wirkt sich das auf das Kündigungsvorhaben des Vermieter
aus?
Hallo,
da du ja dort reg. bist (nehme ich an) und du den Mietvertrag unterschrieben hast, kann er schlecht wegen unzustellbarkeit zurück gehen. Die Kündigung ist trotzdem güldig.
Du kannst doch nicht davon ausgehen nur weil du die post nicht angenommen hast das sie hinfällig ist. Das kann doch nicht sein.
Die Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Eine schriftliche Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangt ist, sodass dieser von der Kündigung Kenntnis nehmen kann. Dies ist der Fall beim Einwurf in den Hausbriefkasten und zwar auch dann, wenn der Empfänger urlaubsbedingt ortsabwesend ist, oder bei der persönlichen Übergabe an den Mieter.
Kündigt der Vermieter durch eingeschriebenen Brief, so fehlt es am Zugang, wenn der Postbeamte den Mieter nicht antrifft, den Brief unter Hinterlassung eines Benachrichtigungszettels beim Postamt niederlegt und der Mieter die niedergelegte Sendung nicht abholt. Dies gilt auch für das Einschreiben mit Rückschein.
Eine Vereinbarung, wonach eine Kündigung per Einschreiben erfolgen muss, kann unterschiedlich ausgelegt werden. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass die Übermittlung einer Erklärung durch eingeschriebenen Brief lediglich der Beweissicherung dient. Nach dieser Auslegung hat die Nichtbeachtung der Übermittlungsform keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Erklärung. Es muss lediglich feststehen, dass die Erklärung dem Empfänger zugegangen ist.
Beweispflichtig für den Zugang der Kündigung ist der Kündigende. Dieser Beweis ist nicht geführt, wenn der Kündigende lediglich nachweisen kann, dass er den Brief bei der Post aufgegeben oder in einem öffentlichen Briefkasten eingeworfen hat.
Gruss
Marie
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mit dem Zusatzbrief der Bundespost - Einwurf-Einschreiben - gilt ein Brief als zugestellt. Ich sehe dies als die derzeit beste Möglichkeit an, weil nämlich niemand dann mit nicht abgeholten Einchreiben argumentieren kann. Und der Beweis des Zugangs ist ausserdem vorhanden.
Hallo Günter,
ich sehe das genauso wie du.
Hallo Marie, sollte der Vermieter ggf. aus den USA anreisen um einen Brief in den Kasten zu werfen und der Post Konkurenz machen. Wofür gibt es denn die? Demnächst fahren die Beamten vom Straßenverkehrsamt auch noch durch die Gegend um Postbote zu spielen.
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Hallo Günter,
ich sehe das genauso wie du.
Hallo Marie, sollte der Vermieter ggf. aus den USA anreisen um
einen Brief in den Kasten zu werfen und der Post Konkurenz
machen. Wofür gibt es denn die? Demnächst fahren die Beamten
vom Straßenverkehrsamt auch noch durch die Gegend um Postbote
zu spielen.
Hallo frajo
Es wär ganz nett, sowie auch sinnvoll, die Antwort genau zu lesen.
Wenn dies gemacht wird bzw. würde, wäre die Aussage von dir überflüssig.
Hier gibt es eine nette und zutreffende Aussage:
"denk immer daran, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt.