Wenn ich letzte Woche die Nebenkostenabrechnung 2003 erhalten würde und dies im Vergleich zu 2002 um 450 Euro höher läge ist das nicht sehr hoch wenn man folgendes bedenkt:
Ich wohne alleine zahle 350 euro Miete warm. Die Vorauszahlung für Müll, Wasser und Versicherung wurde entsprechend der Kosten für das Jahr 2002 auf 35 Euro angesetzt. Und wenn jetzt eine Nachzahlung in dieser Größenordnung kommt ist das doch in der Relation sehr hoch. Wäre das trotzdem ok ? Wenn ich den Vermieter fragen würde , würde dieser sagen das ist alleine auf die Müllgebühren zurückzuführen.
gibt es da einen Richtwert wieviel Prozent höher eine Nebenkostenabrechnung ausfallen darf ?
Dein Vermieter soll nichts an den Nebenkosten verdienen. Diese sollen für ihn eigentlich nur einen durchlaufenden Posten darstellen.
Mit anderen Worten, das Geld was er von seinen Mietern verlangt, muss ihm selber in Rechnung gestellt worden sein. Er sollte Dir also die Fremdrechnungen vorlegen können für die Beträge, die er seinen Mietern berechnet. Wenn er das nicht kann, würde ich ihm schriftlich mitteilen, dass Du die Nachzahlung erst akzeptierst, wenn er sie mit Belegen rechtfertigen kann .
Mit anderen Worten, das Geld was er von seinen Mietern
verlangt, muss ihm selber in Rechnung gestellt worden sein. Er
sollte Dir also die Fremdrechnungen vorlegen können für die
Beträge, die er seinen Mietern berechnet. Wenn er das nicht
kann, würde ich ihm schriftlich mitteilen, dass Du die
Nachzahlung erst akzeptierst, wenn er sie mit Belegen
rechtfertigen kann .
Wenn ich das tue und er mir sagt „ich könne ihm wohl vertrauen“ kann ich ihn dazu zwingen ? Ich möchte gerne sehen wie so eine Differenz zustande kommt.
Natürlich möchte ich nicht das Verhältnis zum Vermieter durch meine Skepsis bzw. mein Verlangen der Originalrechnungen nicht verschlechtern. Aber bei einer solch großen Differenz möchte ich das schwarz auf weiß nachrechnen.
Wenn ich das tue und er mir sagt „ich könne ihm wohl
vertrauen“ kann ich ihn dazu zwingen ? Ich möchte gerne sehen
wie so eine Differenz zustande kommt.
Er ist dazu verpflichtet!
Natürlich möchte ich nicht das Verhältnis zum Vermieter durch
meine Skepsis bzw. mein Verlangen der Originalrechnungen nicht
verschlechtern.
Tja das ist jetzt das Dilemma, dass Du lösen musst.
Gruss
Poppet
Moien!
Es gibt hier keine Obergrenze, denn theoretisch kannst du ja das ganze Jahr über Wasser laufen lassen und dementsprechend höher würde die Abrechnung erfolgen.
Allerdings ist der Vermieter verpflichtet dir nicht nur einfach die Summe zu nennen, sondern eine detaillierte Abrechnung zu erstellen. Sofern dann Zweifel bestehen ist er auch verpflichtet dir die Originalrechnungen zugänglich zu machen - entweder direkt oder halt mittels Kopie (wobei du dann für die Kopierkosten uafkommen musst).
Ein Vermieter, der sich hier querstellt und dies auch noch als Mißtrauensbeweis sieht ist eh schon suspekt.
Gruß
Bernd
Hi,
nehmen wir mal an, Dir sind die Daten aus dem Vorjahr auch bekannt. Dann wird es einfach sein, die Positionen und die Kostensteigerungen zu vergleichen. Der Mieter kann beim Vermieter die Belegunterlagen anfordern oder einsehen. Der Vermieter muss diese Auskünfte erteilen. Solange er die Auskünfte nicht erteilt, besteht keine Zahlungspflicht.
Bei der Höhe der Vorauszahlungen und der späteren Abrechnung kann es immer wieder zu Problemem kommen, weil einfach die Gesamtmiete ( Kaltmiete und Nebenkosten ) durch zu niedrigere Nebenkosten zu gering ist. Der BGH hat mit Urteil VIII ZR 195/03 vom 11.02.2004 entschieden, dass - wenn keine besonderen Umstände vorliegen - der Vermieter keine Pflichtverletzung begeht, wenn er die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt hat, um die Wohnung günstiger erscheinen zu lassen. Besondere Umstände liegen z.B. u.a. vor, wenn auf Anfrage der Mieter falsche Angaben zu den Kosten erhält. Wenn also eine Rechnung wesentlich höher wie in den Vorjahren ist, sollte man generell einmal prüfen, was sich verändetr hat, was neu ist, ob die Heizkosten erheblich ( Einheitne und Kosten pro Einheit ) höher sind. z.B. kommt es immer wieder vor, dass der Brennstoffverbrauch ganz erheblich ansteigt, aber die Einheiten für Heizung und Warmwasser ganz erheblich sinken. In solchen Fälle erhebt sich stets die Frage, ob überhaupt alle Wohnungen abgerechnet wurden. Es muss auch geprüft werden, ob der Mieter selbst sein Verbrauchsverhalten geändert hat, ob eine andere Ursache für hohe Verbrauchswerte möglich ist usw…
Auskünfte, was regional plausible Heizkosten/Nebenkosten sind, bei üblichen Verhalten, können Dir Mietervereine geben.
Gruss Günter
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Nachzahlung ?
Hallo liebe Wissende !
Wie wohnen seit cir. 5 Jahren zur Miete.
In den ganzen jahren haben wir einen bestimmten Betrag Monat für Monat für den Kabelanschluß entrichtiti. Zusammen mit den übrigen Betriebskosten. Diese sind immer abgerechnet worden. Nur der Kabelanschluß nicht. In der 03 Abrechnung ist plötzlich der Kabelanschluß enthalten. Und der Kabelanschluß von 2002. Ein Mietr hat reklamiert und der betrag für 2002 wurde ersatzlos gestrichen.
Jetzt meine Frage: wenn keine Abrechnung erfolgt ist, kann man die Vorauszahlungen zurückverlangen ? Unter welchen Voraussetzungen ?
Was ist in diesem Zusammenhang noch wichtig ?
t.
Hallo unter FAQ 1253 kannst Du nachlesen, wie die Sache geregelt ist. Man mus dann aber zuerst einmal die Abrechnung verlangen. Rückwirkende Zahlungen fallen aber unter die unter FAQ genannte Verwirkung für 2002.
Gruss Günter
Gruss Günter
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Hallo GünterW. !
Danke für Deine Antwort. Nur noch eine Frage zu meinem besseren Verständniss. Bedeuted das für mich das ich die monatlichen Vorauszahlungen die ich seit meinem Einzug geleistet habe, (seit 1998) voll zurück erhalte ? Mit Zinsen ?
Oder sind die jetzt einfach verfallen ?
t.
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Hallo GünterW. !
Danke für Deine Antwort. Nur noch eine Frage
zu meinem besseren Verständniss. Bedeuted das für mich das ich
die monatlichen Vorauszahlungen die ich seit meinem Einzug
geleistet habe, (seit 1998) voll zurück erhalte ? Mit Zinsen
?
Oder sind die jetzt einfach verfallen ?
t.
Hi,
Nebenkosten aus 1999 verjährten zum 31.12.2003. Nach der Verjährung bestehen für beide Seiten keine Ansprüche. 2000 geht bis 31.12.2004 und hier muss eben zuerst einmal der Vermieter aufgefordert werden, eine Abrechnung vorzulegen. Ob es dann Rückerstattungsansprüche gibt ist erst zu erkennen, wenn eine Abrechnung vorliegt. 2001 ist, wenn der Abrechnungstermin vor dem 01.09.2001 zum 31.12.2004 ( Änderung des Schuldrechtes auf 3 Jahre Verjährung) verjährt. Liegt der Termin nach dem 01.09.2001 kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen. Die Abrechnung war bis spätestens 31.12.2002 vorzulegen. Guthaben muss er aber erstatten. 2002 ist seit 31.12.2003 nicht nachzuzahlen, jedoch müssen Guthaben ersetzt werden. 2003 kann bis 31.12.2004 berechnet werden. So bereits auch in der FAQ in diesem Brett ausgeführt. Du solltest also jetzt zuerst einmal die Abrechnungen anfordern, schriftlich, Termin setzen.
Gruss Günter
Hallo GünterW. !
DANKE ! - Du hast mir sehr viel geholfen.
Unser Vermieter ist ein Trickser und wie ich glaube, auch ein kleiner Gauner. Seit einer Generation kriegt er keine Abrechnung ohne gravierende Mängel zustande. Ein großteil der Mieter zahlt. Man will seine Ruhe. In meiner kurzen Mietzeit liegen die „Korrekturbeträge“ schon weit jenseits der 1000 € Marke. Für mich sind das leider keine Peanuts. Ich brauch mein Geld selbst.
t.
Danke für Deine Antwort. Nur noch eine Frage
zu meinem besseren Verständniss. Bedeuted das für mich das ich
die monatlichen Vorauszahlungen die ich seit meinem Einzug
geleistet habe, (seit 1998) voll zurück erhalte ? Mit Zinsen
?
Oder sind die jetzt einfach verfallen ?
t.Hi,
Nebenkosten aus 1999 verjährten zum 31.12.2003. Nach der
Verjährung bestehen für beide Seiten keine Ansprüche. 2000
geht bis 31.12.2004 und hier muss eben zuerst einmal der
Vermieter aufgefordert werden, eine Abrechnung vorzulegen. Ob
es dann Rückerstattungsansprüche gibt ist erst zu erkennen,
wenn eine Abrechnung vorliegt. 2001 ist, wenn der
Abrechnungstermin vor dem 01.09.2001 zum 31.12.2004 ( Änderung
des Schuldrechtes auf 3 Jahre Verjährung) verjährt. Liegt der
Termin nach dem 01.09.2001 kann der Vermieter keine
Nachforderungen mehr stellen. Die Abrechnung war bis
spätestens 31.12.2002 vorzulegen. Guthaben muss er aber
erstatten. 2002 ist seit 31.12.2003 nicht nachzuzahlen, jedoch
müssen Guthaben ersetzt werden. 2003 kann bis 31.12.2004
berechnet werden. So bereits auch in der FAQ in diesem Brett
ausgeführt. Du solltest also jetzt zuerst einmal die
Abrechnungen anfordern, schriftlich, Termin setzen.Gruss Günter