Abschlussrenovierung notwendig?

Hallo Boardler,

folgendes sei der Fall:

eine Familie mietet eine Wohnung an, die unrenoviert übergeben wird. Dies sei im Mietvertrag vermerkt. Die Familie hat im Anschluss daran 2 Monate für die Instandsetzung der Wohnung benötigt. Im Laufe der folgenden 5 Jahre werden in der gesamten Wohnung die turnusgemäß anstehenden Arbeiten (streichen etc.) erledigt.

Nun will die Familie die Wohnung verlassen.

Ist sie verpflichtet, eine Endrenovierung dieser Wohnung vorzunehmen?

Zu diesem Fall würden mich eure Meinungen / Erfahrungen und Tipps sehr interessieren.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß,
Guido

Hallo Guido! :o)))

Ich weiß nicht ob dir meine Erfahrung weiter bringt, aber da du Dich bekanntlich „Zu diesem Fall würden mich eure Meinungen / Erfahrungen und Tipps sehr interessieren“, hier meins:

Ich bin neulich nach Nürnberg gezogen. Davor habe ich ca 6 Jahre in einer kleinen Wohnung mitte in München gewohnt. Im Vertrag stand nichsts drin von wg. Kündigungsfristen, also habe ich mich auf die 3-monatigen Kü-Fri. gehalten und um Nachsicht gebeten. Der Kü-Grund war eine nun unzumutbar kleiner Wohnraum für mich und mein Nachwuchs.

Die Vermieterin war sehr nett und verständnisvoll (schon immer!)und hatte nie Probleme jeglicher Art mit ihr gegeben. Auch zu dem Kü-Fri. nicht.

Was im Vertrag sehr wohl stand war, daß ich verpflichtet sei, alle 5 Jahre diese Wohnung zu streichen. Da ich das (noch) nicht gemacht hatte, bestand meine Vermieterin darauf, dies nach Umzug zu erledigen. Sie bot mir aber an, daß sie sich selbst um einen Maler bemühte, der für sie schon immer solche Malarbeiten übernimmt. Dieser Maler arbeitet sehr gut und äußerst günstig (15 EUR/Std, einschl. Material).

Darüber hinaus, war schriftlich vereinbart, daß nach Auszug der Wohnung, diese zu renovieren war. (Wie sonst üblich, oder?)

Im gegenseitigem Einvernehmen haben wir also ausgemacht, daß sie die arbeiten durchführen läßt. Wenn sie fertig sind und sie die Rechnung hat, wird sie diese mir zuschicken und ich werde auch bezahlen.

Die Rechnung habe ich noch heute nicht empfangen. Wenn es mal soweit ist, habe ich vor, ihr eine einmalige Vollmacht zukommen zu lassen, wodurch sie mein Sparbuch stornieren und das Geld daraus holen kann/darf. Dort befindet sich ausschließlich die Mietkaution für diese Wohnung und die resultierende Zinsen. Sie soll dann die Malerrechnung begleichen und der Rest mir überweisen.

Ich bin mit alldem sehr zufrieden und würde es so wieder machen, wenn es ginge…

Ich hoffe ich habe Dir weiter geholfen!

Schönen, lieben Gruß aus Nürnberg (auch wenn es wieder mal lang geworden ist!) ;o))

Helena
PS Wenn Du Näheres wissen möchtest, sag einfach hier bescheid!

Hallo Guido

Wenn eine Renovierungsklausel vereinbart wurde ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Sie sind immer dann fällig, wenn die vereinbarten oder üblichen Fristen abgelaufen sind und das Aussehen der Wände, Decken, Fußböden, Heizkörper, Fenster und Türen durch den normalen Wohnungsgebrauch erheblich beeinträchtigt worden ist.

Grds. ist davon auszugehen, dass die Schönheitsreparaturen in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre und in sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre durchgeführt werden müssen. Vor Ablauf dieser Zeiträume ist der Mieter nicht zur Renovierung verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn dem Mieter bei Vertragsbeginn eine renovierungsbedürftige Wohnung übergeben worden ist.

Die Fristen beginnen auch bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung mit Mietbeginn zu laufen.

Gruss
Marie

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Schwarzarbeit!
sage ich bei 15 Euro die Stunde. und Madame macht sich schuldig.

off topic
Hi M.G.

sage ich bei 15 Euro die Stunde. und Madame macht sich
schuldig.

Zu Deiner Bemerkung eine Frage: Wie stellt es sich rechtlich dar, wenn jemand jemanden beauftragt, zu bestimmten Konditionen eine Wohnung zu renovieren in der Annahme, dass dieser seine Einkünfte ordnungsgemäß versteuert. Dieser Auftragsnehmer tut das aber nicht. Kann dann der Auftraggeber rechtlich belangt werden?
Gruß,
Anja

Warum denn?
Hi Günther! Hi WWW-lers!

Warum macht sich die Frau der Schwarzarbeit schuldig???

Soviel ich weiß, der Maler macht das schon beruflich und stellt sogar Rechnungen (Schwarzarbeiter nicht, oder?) aus -mit MwSt!

Jedenfalls kenne ich mich mit solchen Angelegenheiten nicht aus. Und so wie ich meine Vermieterin kenne, wird so etwas bei ihr nie gemacht und schon gar nicht geduldet.

Grubelnde Grüße
Helena

Hallo Guido,

folgendes sei der Fall:

eine Familie mietet eine Wohnung an, die unrenoviert übergeben
wird. Dies sei im Mietvertrag vermerkt. Die Familie hat im
Anschluss daran 2 Monate für die Instandsetzung der Wohnung
benötigt. Im Laufe der folgenden 5 Jahre werden in der
gesamten Wohnung die turnusgemäß anstehenden Arbeiten
(streichen etc.) erledigt.

Nun will die Familie die Wohnung verlassen.

Ist sie verpflichtet, eine Endrenovierung dieser Wohnung
vorzunehmen?

Zu diesem Fall würden mich eure Meinungen / Erfahrungen und
Tipps sehr interessieren.

Hier trifft das Urteil des BGH VIII ZR 308/02 zu. Der BGH sieht es als unangemessene Benachteilung und unter Berücksichtigung von AGBG § 9 Bb als unwirksam an, wenn der Mieter bei Einzug renovieren muss, während der Mietzeit die einzelne Fristen einhält und dann bei Auszug nochmals renovieren soll. Der BGH hat in dieen Fällen festgestellt, was ohnehin schon immer gilt, wer bei Einzug renoviert und während der Mietzeit nachweisen kann, dass er ordnungsgemäss/fachmännisch renoviert hat, muss bei Auszug nicht renovieren. Das Urteil kann unter www.bundesgerichtshof.de /Entscheidungen 2003 14.05.2003 VIII ZR 308/02 auch als Ausdruck geholt werden.

Gruss Günter

Hallo Helena,

Du vergisst in dieser Sache, dass es bei Dir eine einvernehmliche Lösung gibt, egal was im Mietvertrag vereinbart ist. Mit der Vereinbarung sind alle anderen Vereinbarungen im Mietvertrag entfallen. Es gilt hier einzig und allein die Vereinbarung.

Deine Erfahrung ist sicher deshalb schon sinnvoll hier im Brett darzustellen, weil durchaus - vor allem bei der Quotenklauseln, aber auch bei erforderlichen Auszug es durchaus sinnvoll sein kann, sich rechtzeitig wie bei Dir zu einigen.

Trotzdem sollte nie dabei vergessen werden, dass nicht jede Forderung eines Mieters oder eines Vermieters zulässig ist. Ein Vermieter kann und darf einfach nicht bei Einzug „unrenovierten Wohnraum übergebne“, während der Mietzeit die Renovierung verlangen und dann erwarten, dass ihm bei Auzsug "renovierter Wohnraum übergeben wird.

Gruss Günter

Ich weiß nicht ob dir meine Erfahrung weiter bringt, aber da
du Dich bekanntlich „Zu diesem Fall würden mich eure Meinungen
/ Erfahrungen und Tipps sehr interessieren“, hier meins:

Ich bin neulich nach Nürnberg gezogen. Davor habe ich ca 6
Jahre in einer kleinen Wohnung mitte in München gewohnt. Im
Vertrag stand nichsts drin von wg. Kündigungsfristen, also
habe ich mich auf die 3-monatigen Kü-Fri. gehalten und um
Nachsicht gebeten. Der Kü-Grund war eine nun unzumutbar
kleiner Wohnraum für mich und mein Nachwuchs.

Die Vermieterin war sehr nett und verständnisvoll (schon
immer!)und hatte nie Probleme jeglicher Art mit ihr gegeben.
Auch zu dem Kü-Fri. nicht.

Was im Vertrag sehr wohl stand war, daß ich verpflichtet sei,
alle 5 Jahre diese Wohnung zu streichen. Da ich das (noch)
nicht gemacht hatte, bestand meine Vermieterin darauf, dies
nach Umzug zu erledigen. Sie bot mir aber an, daß sie sich
selbst um einen Maler bemühte, der für sie schon immer solche
Malarbeiten übernimmt. Dieser Maler arbeitet sehr gut und
äußerst günstig (15 EUR/Std, einschl. Material).

Darüber hinaus, war schriftlich vereinbart, daß nach Auszug
der Wohnung, diese zu renovieren war. (Wie sonst üblich,
oder?)

Im gegenseitigem Einvernehmen haben wir also ausgemacht, daß
sie die arbeiten durchführen läßt. Wenn sie fertig sind und
sie die Rechnung hat, wird sie diese mir zuschicken und ich
werde auch bezahlen.

Die Rechnung habe ich noch heute nicht empfangen. Wenn es mal
soweit ist, habe ich vor, ihr eine einmalige Vollmacht
zukommen zu lassen, wodurch sie mein Sparbuch stornieren und
das Geld daraus holen kann/darf. Dort befindet sich
ausschließlich die Mietkaution für diese Wohnung und
die resultierende Zinsen. Sie soll dann die Malerrechnung
begleichen und der Rest mir überweisen.

Ich bin mit alldem sehr zufrieden und würde es so wieder
machen, wenn es ginge…

Ich hoffe ich habe Dir weiter geholfen!

Schönen, lieben Gruß aus Nürnberg (auch wenn es wieder mal
lang geworden ist!) ;o))

Helena
PS Wenn Du Näheres wissen möchtest, sag einfach hier bescheid!

Hallo Anja,

nicht, wenn dem Auftraggeber gegenüber ordentlich fakturiert wird, d. h. eine korrekte Rechnung ausgestellt wird. Ob der Auftragnehmer diese Rechnung dann verschwinden läßt, bleibt dessen kriminellen Neigungen überlassen. Schließlich ist der Auftraggeber nicht der Steuerprüfer des Auftragnehmers.

Grüßt: Guido

Danke, das wollte ich wissen… owT

Hallo Guido,

Hier trifft das Urteil des BGH VIII ZR 308/02 zu. Der BGH
sieht es als unangemessene Benachteilung und unter
Berücksichtigung von AGBG § 9 Bb als unwirksam an, wenn der
Mieter bei Einzug renovieren muss, während der Mietzeit die
einzelne Fristen einhält und dann bei Auszug nochmals
renovieren soll. Der BGH hat in dieen Fällen festgestellt, was
ohnehin schon immer gilt, wer bei Einzug renoviert und während
der Mietzeit nachweisen kann, dass er
ordnungsgemäss/fachmännisch renoviert hat, muss bei Auszug
nicht renovieren. Das Urteil kann unter
www.bundesgerichtshof.de /Entscheidungen 2003 14.05.2003 VIII
ZR 308/02 auch als Ausdruck geholt werden.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Antwort. Allerdings hatte ich ein Faktum in dieser fikiven Geschichte nicht erwähnt. Hole ich kurz nach: die Wände wurden nicht weiß, sondern farbig (einige terracotta, einige bunt) gestrichen. So, dass die Wandfarbe zum Character der Räume und den Möbeln passen. Hätte die Tatsache, dass die Farbwahl natürlich nicht jedem gefällt, Einfluss auf die Beurteilung hinsichtlich ordnungsgemäßer / fachgerechter Ausführung?

Liebe Grüße,
Guido

Hallo Günther!
Vielen Dank, erstmals, für Deine Antwort! :o)))
Aber eigentlich verstehe ich das Problem nicht: Gibt es ein Problem? Ich frage das zumal:

Deine Erfahrung ist sicher deshalb schon sinnvoll hier im
Brett darzustellen, weil durchaus - vor allem bei der
Quotenklauseln, aber auch bei erforderlichen Auszug es
durchaus sinnvoll sein kann, sich rechtzeitig wie bei Dir zu
einigen.

Mit meiner Ex-Vermieterin war das nie ein Problem, solange das dem Gesetz nicht widerspricht und sie nciht auf Kosten sitzen bleibt, die sie nicht verursacht hat.

Trotzdem sollte nie dabei vergessen werden, dass nicht jede
Forderung eines Mieters oder eines Vermieters zulässig ist.

Scho klar! Sie hat mich nur gefragt ob wir das nicht so machen wollten und als ich erfuhr, daß „ihr“ Maler das wesentlich günstiger macht wie allgemein in München üblich habe ich zugeschlagen. Ausserdem hatte ich zu der Zeitpunkt viel zu tun…

Ein Vermieter kann und darf einfach nicht bei Einzug
„unrenovierten Wohnraum übergebne“, während der Mietzeit die
Renovierung verlangen und dann erwarten, dass ihm bei Auzsug
"renovierter Wohnraum übergeben wird.

Hat sie auch nicht. Als ich einzog, war die Wohnung picobello sauber und frisch gestrichen. Und im Vertrag stand, daß ich all 5 Jahre so eine sog. „Schönheitsreparatur“ durchzuführen habe. Nun jetzt waren 6 Jahren vergangen UND ich zog aus. Also lt. Vertrag mußte ich streichen. Denn auch im Vertrag stand, daß beim Auszug die „Schönheitsreparatur“ gemacht werden mußten.

Also alles im allem, bin ich, persönlich sehr zufrieden mit der vereinbarte Lösung. Jetzt warte ich bloß nur auf die Rechnung vom Maler.

Ein ganz besonders lieben und schönen Gruß. Günther und nochmals vielen Dank!
Helena

Hallo Quido,

farbige Wände fallen üblicherweise nicht unter den Geschmack anderer Mieter. Meist wird die farbliche Gestaltung nicht geregelt, also muss auch weiss wieder retour gegeben werden. Hier könnte es dann durchaus sein, dass man renovieren muss, obwohl man dazu nicht verpflichtet gewesen wäre damit wieder alles weiss ist.

Gruss Günter

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Hallo Helena,

Vielen Dank, erstmals, für Deine Antwort! :o)))
Aber eigentlich verstehe ich das Problem nicht: Gibt es ein
Problem? Ich frage das zumal:

Ein Problem gibt es immer dort, wo sich zwei Parteien nicht einigen können oder wollen und/oder jeder Recht haben will und zwar ohne einmal in den Mietvertrag gesehen zu haben. Du hast in Deiner Sache klar und deutlich gehandelt und es wurde entsprechend gehandelt. Leider, zu oft, wird Rat bei Kollegen oder am - mag es nun hart klingen - am Stammtisch geholt. Jeder hat schon mal was in der Zeitung gelesen. Jeder hat meist „gute Ratschläge“, die aber am Ende nichts als Ärger bringen.

Viele Grüße und ein schönes WE aus dem Süden

Gruss Günter

Hallo Günther!

Ein Problem gibt es immer dort, wo sich zwei Parteien nicht
einigen können oder wollen und/oder jeder Recht haben will und
zwar ohne einmal in den Mietvertrag gesehen zu haben. Du hast
in Deiner Sache klar und deutlich gehandelt und es wurde
entsprechend gehandelt. Leider, zu oft, wird Rat bei Kollegen
oder am - mag es nun hart klingen - am Stammtisch geholt.
Jeder hat schon mal was in der Zeitung gelesen. Jeder hat
meist „gute Ratschläge“, die aber am Ende nichts als Ärger
bringen.

Das alles kann ich nur zu 100% beipflichten.
Ich stimme Dir voll und ganz zu.
Und, wie du sagst, wer sich an der falschen Seite Rat holt, dann muß er für die Konsequenzen sorgen. Hart aber wahr, denke ich…

Viele Grüße und ein schönes WE aus dem Süden

Gruss Günter

Auch Dir einen wunderschönen WE und alles Gute!
Liebe Grüße aus dem Frankenland
Helena