Wann Nebenkostenabrechnung

Hallo W-W-W

angenommen man wäre zum 1.9. eines Jahres in eine Wohnung eingezogen, wann wäre das Ende eines Abrechnungszeitraumes nach dem man Anspruch auf eine Nebebenkostenabrechnung vom Vermieter hat? Nach 12 Monaten oder zum Ablauf des Kalenderjahres ?

Vielen Dank für Antworten,
Ciao

Christian

Hallo Christian,

angenommen man wäre zum 1.9. eines Jahres in eine Wohnung
eingezogen, wann wäre das Ende eines Abrechnungszeitraumes
nach dem man Anspruch auf eine Nebebenkostenabrechnung vom
Vermieter hat? Nach 12 Monaten oder zum Ablauf des
Kalenderjahres ?

Grundsätzlich kann der Vermieter auch während des Jahres die Abrechnungsperiode festlegen. Es müssen 12 Monate sein. Also müsste man in solchen Fällen anfragen, wann abgerechnet wird und dann muss man üblicherweise bis zu drei/vier Monaten nach Ablauf einer Abrechnungsperiode warten.

Gruss Günter

Hallo Christian,

auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du einfach den 01.09. als Beginn des Abrechnungszeitraumes annimmst. Dieser endet dann am 31.08. des Folgejahres. 12 Monate später ist eine Durchsetzung des Anspruches des Vermieters ausgeschlossen.

Rechnet der Vermieter vorher bereits Nebenkosten für einen 12-Monatszeitraum ab, etwa vom 01.01. bis 31.12., kennst Du ja das Ende der Fristen,

Gruß

mr.bruns

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