Malerarbeiten selber durchgeführt - Erstattung?

Nach einem Rohrbruch in der Abstellkammer eines Mieters musste dieser sein ganzen Inventar aus der besagten Kammer in sein Schlafzimmer umverfrachten.

Die Firma die die Wand dort aufgebrochen hatte und das defekte Rohr erneuert hat war ziemlich schnell da, der Maurer der die Wand wieder geschlossen hat auch, nur der Maler der die Wand danach wieder streichen sollte ließ auf sich warten.

Nach 2 Wochen und mehrmaligem Anrufen beim Hausmeister, der sich um den Maler kümmern muss, hat der Mieter sich selber Farbe gekauft und die Abstellkammer selber gestrichen. Auch weil ihm das ganze Zeugs von der Abstellkammer in seinem Schlafzimmer störte und er es eigendlich recht zügig wieder an seinem Ursprünglichen Ort sehen wollte.

Das war übrigens schon der 4. Rohrbruch innerhalb von 3 Jahren in seiner Wohnung.

Jetzt die Frage: Kann der Mieter seinem Vermieter die Farbe und die dafür aufgebrachte Zeit von 2 Stunden in Rechnung stellen?

Hi Timo,

der Mieter muss abwarten bis der Vermieter die Arbeiten ausführen lässt. Sonst muss er den Vermieter auffordern. Geschieht nichts, kann ein Mieter nach Vorankündigung zur Selbstvornahme greifen. Verhandeln, wer die Kosten trägt wird jetzt wohl die einzige Lösung sein. Ein Muss besteht für den Vermieter hier nicht.

Gruss Günter

Nach einem Rohrbruch in der Abstellkammer eines Mieters musste

dieser sein ganzen Inventar aus der besagten Kammer in sein
Schlafzimmer umverfrachten.

Die Firma die die Wand dort aufgebrochen hatte und das defekte
Rohr erneuert hat war ziemlich schnell da, der Maurer der die
Wand wieder geschlossen hat auch, nur der Maler der die Wand
danach wieder streichen sollte ließ auf sich warten.

Nach 2 Wochen und mehrmaligem Anrufen beim Hausmeister, der
sich um den Maler kümmern muss, hat der Mieter sich selber
Farbe gekauft und die Abstellkammer selber gestrichen. Auch
weil ihm das ganze Zeugs von der Abstellkammer in seinem
Schlafzimmer störte und er es eigendlich recht zügig wieder an
seinem Ursprünglichen Ort sehen wollte.

Das war übrigens schon der 4. Rohrbruch innerhalb von 3 Jahren
in seiner Wohnung.

Jetzt die Frage: Kann der Mieter seinem Vermieter die Farbe
und die dafür aufgebrachte Zeit von 2 Stunden in Rechnung
stellen?

Hallo Timo,

ich sehe die Sachlage hier etwa anders. Wohl kommt es darauf an, ob Euer Hausmeister grds. oder auch nur hinsichtlich bestimmter Mängel der Mietsache als Vertreter des Vermieters anzusehen ist, ggfs. auch über sog. Rechtsscheinsvollmacht, da dann Euer Vermieter durch die Aufforderung ggüber dem Hausmeister in Verzug gesetzt wurde. Entscheiden ist also, wie bei Mängeln der Mietsache bisher verfahren wurde und ob es eine bestimmt Regelung zwischen Euch und Eurem Vermieter diesbzgl. gibt.

Gruß

mr.bruns

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