Wenn ein ca. 25Jahre alter Teppich im Laufe einer halbjährigen Mierperiode durch einen Fleck verfärbt wird, so dass er ausgetauscht werden muss. Sind dann die gesamten Kosten bei Auszug nach dieser kurzen Mietperiode als Renovierungskosten vom Mieter zu zahlen?
Sonja
Hallo Sonja,
diese Frage, was geschehen könnte, welcher Ersatz für den Teppichboden der Mieter leisten müsse, könnte man so beantworten. Eine mittlere Qualität eines Teppichboden hat eine Nutzungsdauer von 10 Iahren. Ein Teppichboden mit sehr guter Qualität kann eine Nutzungsdauer bis zu 15 Jahren erreichen. Dies würde bedeuten, dass der Teppichboden nach zehn Jahren bzw. nach 15 Jahren praktisch abgewohnt ist, einen Null-Wert hat und ein Mieter nach dieser Zeit keinen Ersatz leisten muss.
Gruss Günter
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Hi!
Wir hatten einen ähnlichen Fall:
Der Teppich in unsere Mietwohnung war ca. 15 Jahre alt. Während der Mietzeit von 3 Jahren haben wir einige Flecken verursacht. Meldung an die Private Haftpflichtverisicherung - Vermieter bekommt „nur“ den Schaden ersetzt, der ihm tatsächlich entstanden ist, d.h. Kaufpreis + Alter des Teppichs = Schaden den die Versicherung zahlt. Auf mehr hat der VM keinen Anspruch!
Kann der VM keine Belege vorlegen wird der Teppich von der Versicherung geschätzt.
Gruß,
Tanja
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Gilt das auch, wenn der Vermierter in einer Vertragsklausel schreibt,
dass er für Instandhaltungsarbeiten (wie Teppichboden etc.) nicht aufkommt?
Gilt das auch, wenn der Vermierter in einer Vertragsklausel
schreibt,
dass er für Instandhaltungsarbeiten (wie Teppichboden etc.)
nicht aufkommt?
Hi,
der Vermieter hat grundsätzlich bei Instandhaltungen dann aufzukommen, wenn ein mitvermieteter Gegenstand - hier Teppichboden - ein Mangel darstellt.
Gruss Günter