Hallo,
Mich würde mal interessieren welche Funktion ein Türöffner an einer Gegensprechanlage hat, wenn der Vermieter vom Mieter verlangt, Tor (etwa 1 Meter hoch) und Haustür zu jeder Tages und Nachtzeit zu verschliessen.Nachts könnte ich es ja noch verstehen.
Kann der Vermieter das vom Mieter verlangen?.
Ein kleines Beispiel;
Die Tochter eines Mieters kommt von der Schule nach Hause und muss Klingeln.
Die Funktion des Türöffners ist nicht zu gebrauchen, denn alles ist verschlossen und somit muss der Mieter aus der Wohnung und aufschliessen.
(Der Vermieter droht sogar mit dem Anwalt wenn seine Forderung nicht eingehalten wird).
Der Vermieter weigert sich einen weiteren Schlüssel anfertigen zu lassen, damit die Tochter selbst aufschliessen kann.
Kann sich der Mieter dagegen wehren?
Gruss Yogi
Hallo,
eine Gegensprechanlage ist wohl dazu da, dass man beim Klingeln in der Wohnung an der Gegensprechanlage erfahren kann wer unten steht und dann aus der Wohnung heraus den Türöffner betätigen kann.
Mich würde mal interessieren welche Funktion ein Türöffner an
einer Gegensprechanlage hat, wenn der Vermieter vom Mieter
verlangt, Tor (etwa 1 Meter hoch) und Haustür zu jeder Tages
und Nachtzeit zu verschliessen.Nachts könnte ich es ja noch
verstehen.
Kann der Vermieter das vom Mieter verlangen?.
Nein, derartig übertriebenes Sicherheitsdenken ist völlig überzogen.
Ein kleines Beispiel;
Die Tochter eines Mieters kommt von der Schule nach Hause und
muss Klingeln.
Die Funktion des Türöffners ist nicht zu gebrauchen, denn
alles ist verschlossen und somit muss der Mieter aus der
Wohnung und aufschliessen.
(Der Vermieter droht sogar mit dem Anwalt wenn seine Forderung
nicht eingehalten wird).
Quatsch.
Der Vermieter weigert sich einen weiteren Schlüssel anfertigen
zu lassen, damit die Tochter selbst aufschliessen kann.
Er muss, schriftlich verlangen.
Gruss Günter