Verschwiegene Mängel bei Einzug

Hallo,

ich habe da von einem Problem gehört.

Vor kurzem waren Freunde auf der suche nach einer neuen Wohnung, fanden dann auch eine sehr schöne Wohnung, Altbau, 2 Familienhaus.

Nach langem hoffen und bangen wurde Ihnen die Wohnung zugesagt, zum 01.04.04 wollen Sie diese Wohnung beziehen, durften aber schon vorher die Wohnung tapezieren u. renovieren.
Dabei merkten Sie, das viele Mängel in der Wohnung auftraten. Wie z.B.:
-kein Warmwasser
-Schimmel im Keller
-Schimmel im Bad
-Wasseraustritt im Bad
-Heizung funktioniert nicht richtig
-Fenstergriffe fallen einem fast entgegen

usw.

Ihnen wurde von dem Nachbarn mitgeteilt, das die Vormieter schon Probleme mit Wasser im Bad im Dachboden, Gasaustritt in der Gasetagenheizung, Schimmel im Bad usw. geklagt hätten u. dieses wohl nie richtig behoben worden wäre.
Die Nachbarn haben ähnliche Mängel, wohnen in der Wohnung seit 5 Monaten, wollen diese Mängel vom Vermieter behoben haben, dies ist bis heute aber noch nicht passiert. Es wurde Ihnen versprochen, wird aber heute wieder verneint…

Die Kaution haben die Mieter noch nicht bezahlt, wie soll man nun mit so einem Fall umgehen!!

Im Mietvertrag steht, zum Schimmel:
„Bedingt durch die Alufenster kann es zu Schwitzwasser kommen, auf eine ausreichende Belüftung ist daher zu achten“
„Für auftretende Schimmelbildung durch unschagemäße Belüftung haftet der Mieter“…

Da nun schon Schimmel ist, wie soll man das verstehen, suchen die Vermieter einen der später mal verantwortlich gemacht werden kann.

Danke schon mal…

Hallo Sandra,

man hört immer wieder von solchen Fällen. Doch zu oft erfährt man nicht genau, was wirklich geschehen ist.

ich habe da von einem Problem gehört.

Vor kurzem waren Freunde auf der suche nach einer neuen
Wohnung, fanden dann auch eine sehr schöne Wohnung, Altbau, 2
Familienhaus.

Nach langem hoffen und bangen wurde Ihnen die Wohnung
zugesagt, zum 01.04.04 wollen Sie diese Wohnung beziehen,
durften aber schon vorher die Wohnung tapezieren u.
renovieren.
Dabei merkten Sie, das viele Mängel in der Wohnung auftraten.
Wie z.B.:
-kein Warmwasser
-Schimmel im Keller
-Schimmel im Bad
-Wasseraustritt im Bad
-Heizung funktioniert nicht richtig
-Fenstergriffe fallen einem fast entgegen

Wie renoviert man in einer Wohnung, merkt angeblich nicht, dass es kein Warmwasser gibt, dass Schimmel vorhanden ist, dass eine Heizung nicht richtig funktioniert, dass einem Fenstergriff entgegenfallen, wenn man eine solche Wohnung doch vor dem Mietvertrag besichtigt hat und Gelegenheit hatte, bei der Besichtigung zumindest Schimmelschäden, defekte Fenstergriffe, fehlendes Warmwasser, selbst austretendes Wasser hinterlässt Spuren, zu erkennen.

usw.

Ihnen wurde von dem Nachbarn mitgeteilt, das die Vormieter
schon Probleme mit Wasser im Bad im Dachboden, Gasaustritt in
der Gasetagenheizung, Schimmel im Bad usw. geklagt hätten u.
dieses wohl nie richtig behoben worden wäre.

Die Nachbarn haben ähnliche Mängel, wohnen in der Wohnung seit
5 Monaten, wollen diese Mängel vom Vermieter behoben haben,
dies ist bis heute aber noch nicht passiert. Es wurde Ihnen
versprochen, wird aber heute wieder verneint…

Die Kaution haben die Mieter noch nicht bezahlt, wie soll man
nun mit so einem Fall umgehen!!

Grundsätzlich ist pauschal anzumerken, dass es keine Veranlassung gibt eien Kaution nicht zu zahlen. Mängel muss man durch Mängelanzeigen und durch Mietminderung, notfalls durch Selbsthilfe beheben - zu Lasten des Vermieters -.

Im Mietvertrag steht, zum Schimmel:
„Bedingt durch die Alufenster kann es zu Schwitzwasser kommen,
auf eine ausreichende Belüftung ist daher zu achten“
„Für auftretende Schimmelbildung durch unschagemäße Belüftung
haftet der Mieter“…

Dies wäre ja korrekt.

Da nun schon Schimmel ist, wie soll man das verstehen, suchen
die Vermieter einen der später mal verantwortlich gemacht
werden kann.

Möglicherweise ja, deshalb den Vormieter suchen.

Gruss Günter

Hallo Sandra,

die geschilderte Situation ist so typisch und leider rechtstatsächlich auch so schwierig, dass man keinen sicheren Tipp geben kann. Ich führe selbst gerade einen sehr ähnlichen Prozess gegen meine ehemaligen Vermieter.

Ich rate daher folgendes:
Werdet Euch zunächst darüber klar, ob ausgezogen werden soll, oder ob Ihr dort trotzdem bleiben wollt. Ist letzteres der Fall, solltet Ihr zunächst versuchen, Euch mit Eurem Vermieter zu einigen. Wollt Ihr ausziehen und habt Ihr eine Rechtsschutzversicherung, könnt Ihr es drauf ankommen lassen und alles rechtlich Mögliche versuchen. Andernfalls rate ich auch hier grds. zum Vergleich.

Solche Prozesse sind langwierig, meist sehr teuer (Sachverständige) und sehr schwierig zu entscheiden. Die Vertragsklauseln könnt Ihr vergessen, da sie rechtlich praktische bedeutungslos sind. Das Problem ist die Beweislage.

Schreib mir, wie verfahren werden soll (Auszug?), dann kann ich konkret weitere Tipps geben.

Gruß

mr.bruns

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Hallo Mr. Bruns,

wir werden nun erst mal versuchen, die Mängel auf Papier zu schreiben u. uns am Montag mit der Vermieterin auseinanderzusetzen.
Wollen diese Schäden bis zum gewissen Zeitpunkt behoben haben, werden Ihr eine Frist setzen die Sie dann unterschreiben darf.
Wenn Sie dazu nicht bereit sein sollte, werden wir mit Rechtschutz (Mieterschutz) versuchen was zu erreichen.
Da wir keine Chance haben so schnell einen andere Wohnung zu bekommen, müssen wir dort wohl einziehen, obwohl es unter diesen Umständen nicht akzeptabel ist.
Haben auch schon den Wasseraustritt fotografiert, aber ob uns das hilft ist auch so eine Sache!!

Danke Sandra

Hallo Günter,

wenn es das erste mal ist das man in eine Wohnung zieht und nicht weiß auf welche Kleinigkeiten man achten muß, ist das alles leicht gesagt.
Ich denke nicht das jeder Mieter vorher in den Fliesen den Schimmel auf dem Boden in der Ecke sucht und das Wasser kommt leider auch nicht gerade aus den Fliesen geschossen wenn man die Wohnungsbesichtigung macht. Außerdem haben wir dies nur gemerkt weil wir Zeitung zum streichen auf dem Boden liegen hatten u. diese sich mit Wasser voll gesaugt hatte, das mit dem warmen Wasser (kann man bestimmt noch klären)

Gruß Sandra

Hallo Sandra,

wenn es das erste mal ist das man in eine Wohnung zieht und
nicht weiß auf welche Kleinigkeiten man achten muß, ist das
alles leicht gesagt.
Ich denke nicht das jeder Mieter vorher in den Fliesen den
Schimmel auf dem Boden in der Ecke sucht und das Wasser kommt
leider auch nicht gerade aus den Fliesen geschossen wenn man
die Wohnungsbesichtigung macht. Außerdem haben wir dies nur
gemerkt weil wir Zeitung zum streichen auf dem Boden liegen
hatten u. diese sich mit Wasser voll gesaugt hatte, das mit
dem warmen Wasser (kann man bestimmt noch klären)

Du hast zwar recht, dass es oft so verläuft. Jedoch hat hierzu die Rechtssprechung eine Meinung entwickelt und wenn keine besonderne Gründe vorliegen hat ein Mieter nicht viele Möglichkeiten zu erklären, er habe hiervon nichts geahnt. Es wird hierbei immer wieder auch übersehen, dass wir auf der anderen Seite ( Vermieter ) ähnliche Vorgänge haben, wo Gerichte klar und deutlich Stellung dazu nehmen, wer nicht genau nachsieht, kann, wenn er nicht offensichtlich getäuscht wurde, nachträglich nicht erklären, er habe doch alles zu spät bemerkt.

Doch Kaution und aufgetauchte Mängel haben miteinander nichts zu tun. Und ein einfacher Auszug reicht auch nicht aus. Zumindest dann nicht, wenn der Vermieter nicht bereit ist, auf Mietausfall einzugehen. Dann will er die Kündigung sehen. Er kann aber trotzdem die Kaution verlangen, er kann diese sogar einklagen. Ich gebe hier nichts etwas zum Besten, sondern spreche aus der Praxis im täglichen Umgang mit Mietrechtssachen. Im Übrigen, bei allen sonstigen Tipps. Wenn der Vermieter einem Rücktritt vom Vertrag nicht zustimmt bleibt nur übrig, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung ( Beweislage liegt beim Mieter ) anzufechten und - was wichtig ist - gleichzeitig vorsorglich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.

Gruss Günter

Hallo nochmals,

da Ihr offenbar den Vertrag zur Durchführung gelangen lassen wollt, muss ich Günter hinsichtlich der Kaution Recht geben.

Meine Tipps jedenfalls:

  1. Dokumentiert alle Mängel ganz genau (Fotos, neutrale Zeugen, schriftliche Bestätigungen)
  2. Lasst Euch die Mängel vom Vermieter auch bestätigen, etwa bei einer Wohnungsbegehung. Zieht auch zu diesem Gespräch neutrale Zeugen hinzu.
  3. Einigt Euch mit dem Vermieter bis wann die Mängel behoben sein müssen. Am besten fasst Ihr einen Zusatzvertrag ab, dass Euch ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehen soll, wenn die Frist nicht eingehalten wird.
  4. Wenn Anwälte ins Spiel kommen, ist es mit der gütlichen Einigung in der Regel vorbei!

Gruß

mr.bruns

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